C. Angaben über I. GeschosseC. Angaben über III. LichtspurhülsenInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 21 K. 39, der 21 cm K. 39/40 und der 21 cm K. 39/41
C. Angaben über
II. Zünder

21.

Die Zünder für Geschosse der 21 cm K. 39, der 21 cm K. 39/40 und der 21 cm K. 39/41 sind transport-, lade- und rohrsicher.

 

A.Z. CHZR (t)

 

A.Z. SKHZR (t)

 

Bd.Z. DZR (t)

 

Bd.Z. DVZR (t)

 

Bd.Z. DVZR 58/N (t)

 

Bd.Z. PZDR 34 (t)

sind sprengkräftige Zünder. Sie haben eine Sprengkapsel und sind sprengkapselsi-cher, d.h. die Detonantionsübertragung von der Sprengkapsel auf die Sprengladung ist verhindert, solange sich das Geschoß im Rohr befindet.

 

A.Z. 35 K.

 

Dopp.Z. S. 90 K.

sind erst mit der in das Geschoß eingesetzten Zündladung sprengkräftig.

Als rohrsicher bezeichnet man alle Zünder, deren Aufschlagzündung im Rohr nicht scharf werden kann.

22.

Zünder sind unbrauchbar, nicht mehr zu verschießen und auch nicht mehr trans-portsicher, wenn

a)

Feuchtigkeitseinwirkungen so stark sind, daß ein Verderben der Inneneinrich-tung wahrscheinlich ist;

b)

der Aufbau des Zünders gelockert ist oder sonst starke äußere Beschädigungen vorhanden sind.

23.

Wenn Geschosse mit Zündern starken Stürzen, Bränden oder Explosionen ausge-setzt waren oder durch feindliche Feuerwirkungen umhergeschleudert oder beschä-digt wurden, so sind sie grundsätzlich zunächst als unsicher und gefährlich anzuse-hen. Diese Munition ist Sachverständigen (Offizieren [W] oder Feuerwerkern) vorzu-stellen.

24.

Geschosse mit unbrauchbaren Zündern muß man kennzeichnen und an die Muniti-onsausgabestelle abgeben.

Geschosse mit transportsicheren Zündern muß man nach H.Dv. 305 sprengen.

25. Jeder Versuch, Zünder auseinanderzunehmen, ist verboten.

Kopfzünder

26.

Die Aufschlagzünder CHZR (t) und SKHZR (t) müssen fest im Geschoß sitzen und durch den Gewindestift gegen Losdrehen gesichert sein. Die aufgelötete Kappe darf auf den Zündern nicht fehlen oder beschädigt werden. Die Kappe schützt das da-runterliegende empfindliche Deckplättchen.

27.

Zünder, bei denen sich die aufgelötete Kappe gelöst hat, dürfen nur verschossen werden, wenn das darunterliegende Deckplättchen nicht beschädigt oder einge-drückt ist.

Geschosse, deren Zünder keine Kappen haben, sind zuerst zu verschießen, wenn die Zünder und Geschosse sonst brauchbar sind.

28.

Die aufgelötete Kappe ist erst kurz vor dem Laden des Geschosses zu entfernen. Hierzu wird der Ring des Entkappungsbandes erfaßt und das Entkappungsband durch Ziehen senkrecht zur Geschoßachse heruntergerissen.

29.

Schmutzig gewordene Zünder sind unter Schonung vorhandener Wachsabdichtung vorsichtig mit einem weichen Lappen abzuwischen. Das Blankputzen der Zünder ist verboten.

Behandlung hingefallener Geschosse

30.

Geschosse mit A.Z. 35 K., bei denen die obere Abschlußplatte beschädigt ist, dür-fen nicht verfeuert werden. Sie sind jedoch transportsicher. Sind hingefallene Ge-schosse und Zünder nicht beschädigt, so dürfen sie verfeuert werden.

31.

Geschosse mit Dopp.Z. S/90 K. dürfen nicht verfeuert werden, wenn der Zünder beschädigt ist oder sich nicht stellen läßt.

32.

Geschosse mit Dopp.Z. S/90 K., die aus einer Fallhöhe unter 2 m fallengelassen worden sind, sind brauchbar und können verfeuert werden, wenn Geschoß und Zün-der keine Beschädigungen aufweisen. Dies gilt nicht beim Fall auf Stahl, Beton und Felsen. Hier gilt folgendes:

a)

War der Dopp.Z. nicht auf Laufzeit gestellt und weisen Geschoß und Zünder keine Beschädigungen auf, so ist der Zünder transportfähig. Das Geschoß darf aber nur als Aufschlagzünderschuß verfeuert werden. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, daß der Zünder genau auf Null eingestellt ist. Sonst kann er als Zeitzünder scharf werden und die eigene Truppe gefährden.

b)

War der Dopp.Z. auf Laufzeit gestellt, so ist der Zünder nicht mehr transport-sicher. Das Geschoß ist als Blindgänger zu behandeln und zu sprengen.

Schußfertigmachen der Zünder

a) 21 cm Gr. 40 mit A.Z. 35 K.
33.

Der A.Z. 35 K. ist ein empfindlicher Fertigaufschlagzünder. Er kann mit und ohne Verzögerung verfeuert werden. Für den Transport ist der Zünder auf "ohne Verzö-gerung" (0) eingestellt. Zum Umstellen auf "mit Verzögerung" (M) ist der Stellbolzen mit dem Stellschlüssel für A.Z. 35 K. soweit zu drehen, bis das durch Pfeilstriche bezeichnete Ende des Einstellschlitzes auf "M" steht. Bei nicht verfeuerten Ge-schossen sind die Zünder auf "0" zurückzustellen.

b) 21 cm Gr. 40 mit Dopp.Z. S/90 K.
34.

Der Dopp.Z. S/90 K. ist als Aufschlagzünder schußfertig.

Zum Stellen des Dopp.Z. dient der Stellschlüssel für Dopp.Z. S/45–125 oder der Stellschlüssel für Dopp.Z. 45 K.

Zünderstellungen unter 15 Grad vom + und über 340 Grad vom + sind verboten.

Bei Zündern älterer Fertigung ist "Stellnute über Stellnute" und bei solcher neuerer Fertigung "Pfeil auf Markenstrich" die Nullstellung. Das Stellen des Dopp.Z. erfolgt nach H.Dv. 119/563 – vorläufig –. Zünder, die nicht ver-feuert werden, sind auf Null zurückzustellen.

c) 21 cm A.Z.Gr. 39 mit A.Z. CHZR (t) oder
      mit A.Z. SKHZR (t) und
      mit Bd.Z. DZR (t)
35.

Die A.Z. CHZR (t) und SKHZR (t) stehen beim Lagern und Transport in Stellung o.V. (ohne Verzögerung).

Soll mit Verzögerung geschossen werden, so ist das Geschoß senkrecht hinzustel-len. In dieser Stellung ist der Zünderkörper mit dem Stellschlüssel M 30 im entge-gengesetzten Sinne herauszuschrauben. Dadurch fällt im Inneren des Zünders eine Kugel vor den o.V.-Kanal. Dann ist der Zünderkörper wieder bis zum Anschlag einzu-schrauben. Jetzt ist der Zünder auf "m.V." eingestellt. Gestellte Zünder sind daran erkenntlich, daß der Zünderkörper nicht so tief eingeschraubt ist, wie bei o.V.-Stel-lung.

Bei nicht verfeuerten Geschossen sind auf m.V. gestellte Zünder auf o.V. zurückzu-stellen. Hierzu ist der Zünderkörper bei stehendem Geschoß bis zum Anschlag he-rauszuschrauben. Das Geschoß ist dann umzulegen und in dieser Lage ist der Zün-derkörper wieder einzuschrauben.

d) 21 cm Gr. 39 Be. mit Bd.Z. DVZR (t) oder
      mit Bd.Z. DVZR 58/N (t)
36.

Die Zünder können mit und ohne Verzögerung verfeuert werden.

Soll ohne Verzögerung geschossen werden, so ist das Geschoß so in das Rohr ein-zusetzen, daß der rote Pfeil auf dem Geschoßboden nach oben zeigt. Am Geschoß-zapfen ist die Aufschrift o.V. bei liegendem Geschoß von oben lesbar.

Soll mit Verzögerung geschossen werden, so ist das Geschoß so anzusetzen, daß der rote Pfeil genau senkrecht nach unten zeigt. Am Geschoßzapfen ist die Auf-schrift m.V. bei liegendem Geschoß von oben lesbar.

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