C. Angaben über II. ZünderC. Angaben über IV. KartuschenInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 21 K. 39, der 21 cm K. 39/40 und der 21 cm K. 39/41
C. Angaben über
III. Lichtspurhülsen

37.

Geschosse der Neufertigung haben am Boden eine bzw. zwei Bohrungen, die für den normalen Schutz mit Füllstopfen versehen sind. Für Geschwindigkeitsmessungen der Geschosse werden Lichtspurhülsen Nr. 5, die eine Brenndauer von etwa 2 Sekunden haben, verwendet und wie folgt eingeschraubt:

a)

Mit einem breiten Schraubenzieher die beiden Füllstopfen aus dem Boden aus-schrauben.

b)

Der Verpackung zwei Lichtspurhülsen entnehmen und untersuchen. Die Licht-spurhülse sind gegen Feuchtigkeit sehr empfindlich und müssen daher trocken in ihrer Verpackung gelagert haben. Lichtspurhülsen mit oxydierten Metallhül-sen, beschädigten Abschlußplättchen oder sonstigen Fehlern sind als unbrauch-bar an die Munitionsausgabestelle abzugeben.

c)

Die brauchbaren Lichtspurhülsen schraubt man mit der Hand soweit wie möglich in den Geschoßboden ein und zieht sie mit dem Schlüssel für Lichtspurhülse Nr. 5 (Anlage 6) fest an. Beim Einschrauben der Lichtspurhülse ist darauf zu achten, daß das Abschlußplättchen unbeschädigt bleibt. Die eingeschraubte Lichtspurhülse darf aus dem Boden nicht vorstehen, da sie sonst beim Ansetzen des Geschosses durch den Ansetzer beschädigt wird.