D. Maßnahmen gegen Rohr-, Frühzerspringer und sonstige UnfälleF. Übersicht über die scharfe Munition und ihre VerwendungInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 21 K. 39, der 21 cm K. 39/40 und der 21 cm K. 39/41
E. Entladen angesetzter oder festgeklemmter Geschosse

69.

Klemmende Geschosse, bzw. solche, die aus Sicherheitsgründen nicht verfeuert werden können, sind zu entladen.

Während des Entladens muß das Gelände in der Schußrichtung mindestens 750 m, zu beiden Seiten der Schußrichtung und nach rückwärts mindestens 300 m frei sein. Nur die für das Entladen des Geschosses bestimmten Leuter verbleiben am Ge-schütz.

70.

Zum Entladen des Geschosses erhält das Rohr waagerechte Stellung. Die Zündhülse wird entfernt. Nach dem Öffnen des Verschlusses wird die Beutelkartusche (auch die Vorkartusche, wenn vorhanden) herausgenommen, ein Pfropfen Haardecke, Lap-pen oder Putzwolle in den Ladungsraum gesteckt und dann der Verschluß wieder geschlossen.

71.

Die Ausdrehung für den Zünder im Entlader muß so groß sein, daß die Spitze des Zünders frei liegt. Das ist vor dem Entladen festzustellen. Erforderlichenfalls muß der Entlader entsprechend hergerichtet werden. Es ist auch dafür zu sorgen, daß in der Ausdrehung des Entladers keine Fremdkörper liegen. Der Hebebaum muß ent-sprechend der Rohrlänge in geeigneter Weise verlängert werden. Der Entlader wird, mit der Aushöhlung nach dem Geschoß zu, von der Rohrmündung her in das Rohr eingeführt und mittels des Hebebaumes oder eines ähnlichen Holzpfahles, an den man zwei Bindestränge befestigt, die sich durch Anschlaufen weiterer Bindestränge beliebig verlängern lassen, langsam gegen das Geschoß geschoben. Die Leute, die an den Bindesträngen ziehen, dürfen nicht um die Hand schlingen; sie müssen sich möglichst weit hinter der Rohrmündung aufstellen. Das Geschoß wird dann mit gleichmäßigem, nicht zu starkem, sofern es aber klemmt, mit etwas kräftigerem Druck bis an den Verschluß zurückgedrückt. Ist dies nicht möglich, so ist der Hebe-baum (Holzpfahl) etwa 30 bis 40 cm vom Entlader abzusetzen und aus dieser Lage ruckartig an den Entlader heranzuziehen. Kürzere Rucke sind zwecklos, längere set-zen die Sicherheit des Zünders herab und sind verboten. Oft werden bis zu 20 Ruk-ke (30 bis 40 cm Weglänge) zum Lösen des Geschosses nötig sein.

72.

Wenn das Geschoß gelockert ist, wird der Verschluß geöffnet und das Herausfallen des Geschosses verhindert. Das Geschoß wird vorsichtig herausgenommen.

73.

Nach dem Entladen sind Rohrinneres und Geschoß zu reinigen.

74.

Entladene Geschosse sind transportsicher und können verfeuert werden, wenn Ge-schosse und Zünder brauchbar sind. Auf "m.V." eingestellte Kopfzünder sind nach Nr. 35 wieder auf "o.V." zu stellen.

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