C. Angaben über V. MunitionspackgefäßeE. Entladen angesetzter oder festgeklemmter GeschosseInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 21 K. 39, der 21 cm K. 39/40 und der 21 cm K. 39/41
D. Maßnahmen gegen Rohr-, Frühzerspringer und sonstige Unfälle

55.

Es wird darauf hingewiesen, daß vor jedem Schießen die Munition auf ihre Richtigkeit zu prüfen und festzustellen ist, daß die Teilkartuschen vollzählig, richtig und brauchbar (vor allem trocken) sind.

Es ist verboten, mit anderen Ladungen als den in den Schußtafeln angegebe-nen und vorgeschriebenen zu schießen. Jedes eigenmächtige Zuladen von Pul-ver gefährdet Gerät und Bedienung.

56.

Das Rohrinnere ist oft und gründlich zu reinigen. Für das Schießen darf es nur hauchartig eingeölt sein2). Eingedrungenes Regenwasser ist vor dem Schießen zu entfernen.

Bei stark eingefettetem oder nassem Rohrinneren kann sich das angesetzte Geschoß beim Geben der Rohrerhöhung aus den Zügen lösen und auf die Beutelkartusche zu-rückgleiten, wodurch beim Schuß schwere Beschädigungen des Rohres eintreten können.

57.

Vor jedem Schießen ist die plastische Liderung mit Abschmierfett einzufetten.

Beim Schießen, insbesondere bei kleinen Ladungen, setzen sich am Verschlußkopf unverbrannte Kartuschbeutelreste fest. Diese sind nach 3 bis 4 Schuß zu entfernen, wobei darauf zu achten ist, daß das Liderungspolster nicht beschädigt wird.

Während des Schießens ist die plastische Liderung genau zu beobachten, insbeson-dere an den Schnittflächen der Schutzringe.

Bei kleinen Ausbrennungen kann weiter geschossen werden, jedoch sind in diesem Falle die mit Abschmierfett einzufetten. Während der Feuerpause ist das beschädig-te Liderungspolster durch ein neues aus dem Vorrat zu ersetzen.

Bei starken Ausbrennungen sind die beschädigten Teile sofort zu ersetzen.

Verschmutzungen am Verschlußkopf und an der Liderung sind jeweils zu beseitigen und die gereinigten Stellen wieder mit Abschmierfett einzufetten.

Nach dem Schießen sind Verschlußkopf und plastische Liderung an ihrer Oberfläche mit sauberem Lappen zu reinigen. Dann läßt man bei geschlossenem Verschluß die plastische Liderung abkühlen. Nach dem Abkühlen ist der Verschluß zu öffnen und die Liderung zu untersuchen. Bei Gutbefund ist sie wieder einzufetten und der Verschluß zu schließen.

Wird eine Beschädigung an der plastischen Liderung festgestellt, so ist sie auszu-bauen. Die Schutzringe sind mit Petroleum oder Benzin, das Liderungspolster mit Lappen und, wenn notwendig, vorsichtig mit einem Holzstab zu reinigen. Kleine Be-schädigungen am Liderungspolster und an den Schutzringen sind zu beseitigen, größere durch Einbau neuer Teile aus dem Vorrat zu beheben.

Ein- und Ausbau der plastischen Liderung darf nur das Waffenmeisterperso-nal vornehmen.

58.

Grate und beschädigte Felder sind vom Waffenmeister zu glätten. Auf das Auftreten von Ausbrennungen ist gleichfalls zu achten und, wenn solche vorgekommen sind, dem Waffenmeister mitzuteilen.

Das Entkupfern des Rohres ist rechtzeitig zu veranlassen.
59.

Die Geschosse sind stets mit dem Ansetzer anzusetzen (11).

60.

Gleichmäßiges festes Ansetzen (mit hörbarem Klang) trägt zur Schonung des Rohrin-nern und zur Verbesserung der Streuungen bei (55).

61.

Nach jedem Schuß ist durch das Rohr zu sehen, Fremdkörper sind sofort aus dem Rohr zu entfernen. Bei Dunkelheit Taschenlampe zum Ausleuchten des Rohres ver-wenden.

62.

Die Feuerpausen sind zum Reinigen des Rohres auszunutzen. Zum schnelleren Aus-kühlen ist dem Rohr größte Erhöhung zu geben.

63.

Die Geschütze sind erst kurz vor dem Schuß zu laden. Müssen Geschütze längere Zeit geladen stehen, so ist die Mündungskappe aufzusetzen, damit Flugsand, Erde und Regen nicht in das Rohrinnere eindringen können.

Nr. 12 und 43 beachten.
Abnehmen der Mündungskappe vor dem Schuß nicht vergessen.
64.

Die empfindlichen Zünder treten gleich nach Verlassen des Rohres in Scharfstellung. Tarnmittel sind daher so anzubringen, daß sie den Geschoßflug bei allen Erhöhungen nicht behindern; ferner ist dafür zu sorgen, daß durch die Erschütterungen beim Schuß nicht einzelne Teile der Deckungen oder Tarnmittel (z.B. Zweige) in das Rohr fallen können.

65.

Es ist verboten, andere als die für das Geschütz vorgeschriebene Munition zu ver-wenden.

66.

Bei Schießübungen sind die hierfür erlassenen Sicherheitsbestimmungen zu beach-ten.

67.

Beim Schießen mit Aufschlagzündergranaten ist beim Niedergehen von Hagel oder großtropfigem Platzregen das Schießen sofort einzustellen. Es können sonst infolge der großen Empfindlichkeit dieser Zünder Frühzerspringer vorkommen, die insbeson-dere zu überschießende eigene Truppe in Gefahr bringen.

Nachflammer bei Geschützen

68.

Es kommt vor, daß nach dem Öffnen des Verschlusses Gase mit kleiner, langsam verlöschender Flamme verbrennen. Mit dem Laden warten, bis die Flamme erloschen ist. Es ist wichtig, daß die Flamme keine Kartusche trifft.

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