III. Angaben über Patronen für Geschütze: a. GeschosseIII. Angaben über Patronen für Geschütze: c. ZünderInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 7,5 cm Kampfwagenkanone und des Sturmgeschützes 7,5 cm Kanone
III. Angaben über Patronen für Geschütze
b. Patronen

13. Patronen sind vor Feuer und Nässe zu schützen. Im Kampfwagen ist darauf zu ach-ten, daß die Patronen nicht durch Anstoßen beschädigt werden (Randnr. 6 und 7 dieser Vorschrift beachten).

14. Das Werfen der gefüllten Packgefäße ist verboten. Die Patronen sind nach Entneh-men aus dem Packgefäß stets auf Haardecke oder andere weiche und reine Unterlage zu legen, damit sie vor Schmutz und Verbeulen geschützt bleiben. Patronen darf man nicht mit der Zündschraube nach unten aufrecht hinstellen. Die Zündschraube ist eine Glüh-zündschraube (elektrisch).

15. Patronen dürfen den Sonnenstrahlen nicht ausgesetzt werden, weil durch die Einwir-kung der Sonnenstrahlen Pulvertemperatur und Gasdruck zunehmen; Geschoß und Gerät werden unnötig stark beansprucht; es entstehen Weitschüsse.

16. Vor dem Laden ist zu prüfen, ob die Patrone frei von Schmutz ist und die Zünd-schraube nicht über die Bodenfläche der Patronenhülse hervorsteht. Diese Prüfung ist äußerst wichtig. Die Zündschraube darf in ihrem Lager wenig versenkt sein. Beim Einsetzen der Patrone ins Rohr muß man das Anstoßen des Führungsringes an den Ansatz an der vorderen Keillochfläche vermeiden; andernfalls wird der Führungsring beschädigt und damit die Ursache zu Ladehemmungen gegeben.

17. Patronen mit gelockerten Zündschrauben sind an die Munitionsausgabestelle abzulief-ern. Das Anziehen der Zündschraube mittels Hammer und Meißel ist verboten.

18. Patronen mit stark verbeulten Patronenhülsen, die voraussichtlich nicht ladefähig sind, dürfen nicht angesetzt und verfeuert werden; ebenso nicht Patronen mit lose oder schief sitzenden Geschossen2), mit Rissen in der Patronenhülse oder mit Fehlern nach Randnr. 6.

19. Patronen, deren Pulverladung feucht geworden sein kann, sind nicht zu verschießen, da durch feuchtes Pulver die Anfangsgeschwindigkeit abnimmt und bei großem Feuchtig-keitsgehalt Versager eintreten. Bei Kälte sind Patronen gründlich von Reif oder Eis zu be-freien, damit keine Ladehemmungen entstehen. Erweisen sich Patronen als nichtladefä-hig, so darf man sie nicht mit Gewalt ansetzen. Sie sind an die Munitionsausgabestelle zurückzugeben.

Patronen dürfen nicht längere Zeit in heißgeschossenen Rohren verbleiben, weil sich die Hitze des Rohres auf die Pulverladung überträgt. Es besteht die Gefahr vorzeitiger Ent-zündung, oder es entstehen Weitschüsse.

20. Bei Versagern ist sofort von neuem abzuziehen. Tritt wieder Versager ein, so ist 1 Minute zu warten. Auf Befehl des Panzerführers ist die Patronen durch eine neue zu er-setzen. Während der Wartezeit muß der Rücklauf des Rohres unbedingt frei sein.

Versager-Patronen sind am Hülsenboden mit einem roten Kreuz zu kennzeichnen und an die Munitionsausgabestelle abzuliefern.

21. Um das Verkupfern der Rohre zu verminden, ist die Ladung der Patrone mit Bleidraht versehen (vgl. Randnr. 33, Spalte 3).

22. Die Patronen sind beförderungssicher, solange das Geschoß in der Hülse sitzt und die Zündschraube richtigen Sitz hat. Auch Versagerpatronen sind beförderungssicher (29, 30). Hat sich das Geschoß von der Hülse getrennt und läßt es sich nicht wieder in die Hülse einsetzen, so ist die Patronenhülse so zu verpacken, daß kein Pulver herausfallen kann. Bei den 7,5 cm Pzgr.Patr. Kw.K. ist zu beachten, daß die Lichtspurhülse, vgl. Anla-ge 2, in der Verpackung nicht beschädigt werden kann, sonst ist das Anbrennen des Lichtspursatzes möglich.

Unbrauchbare, aber beförderungssichere Munition muß man auffällig kennzeichnen und abseits der brauchbaren lagern; für ihre schnelle Abgabe an die Ausgabestelle ist zu sor-gen.

23. Die abgeschossenen Patronenhülsen fallen in den Hülsensack und werden in der Ge-fechtspause bei Aufnahme neuer Munition an die Munitionsstaffel abgegeben.

Patronenhülsen, die nach dem Schuß nicht ausgeworfen werden, sind von der Mündung her mit der Wischerstange auszustoßen. (Besonderer Hülsenzieher ist in Entwicklung.)

Bezeichnen der Patronen

24. (1) Etwa 10 mm über dem Bodenrand der Patronenhülse sind folgende Angaben auf-gestempelt:

Geschützart, Ladungsgewicht, Pulversorte, Fertigungsort, Jahr und Lieferungsnummer des Pulvers sowie Fertigungsort, -monat, -jahr der Patronen und Kennzeichen des dafür Ver-antwortlichen. (Anlage 1 bis 4.)

(2) Auf dem Patronenboden ist die Bezeichnung der Patronenhülse eingeschlagen.

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