III. Angaben über Patronen für Geschütze: b. PatronenIII. Angaben über Patronen für Geschütze: d. Behandeln hingefallener Patronen mit ZünderInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 7,5 cm Kampfwagenkanone und des Sturmgeschützes 7,5 cm Kanone
III. Angaben über Patronen für Geschütze
c. Zünder

25. Die Zünder für Geschosse der 7,5 cm Kw.K. sind lade-, transport- und rohrsicher. Sie sind erst in Verbindung mit der in das Geschoß eingesetzten Zündladung sprengkräftig. K.Gr. rot Pz. erhält an Stelle der Zündladung die Sprengkapsel P 1.

Kurze Beschreibung der Zünder siehe Randnr. 51, 52, 53, Spalte 3.

26. Als rohrsicher bezeichnet man alle Zünder, deren Aufschlagzündung festgelegt, also unwirksam ist, solange sich das Geschoß im Rohr befindet.

27. Die Zünder müssen fest auf dem Geschoß sitzen. Lose sitzende Zünder sind mit dem zugehörigen Zünderschlüssel wieder anzuziehen und mit dem Gewindestift festzulegen.

28. Zünder muß man vorsichtig behandeln und vor Beschädigungen schützen. Schmutzig gewordene Zünder sind mit einem weichen Lappen zu reinigen.

29. Wenn Patronen mit Zündern Bränden oder Explosionen ausgesetzt waren oder durch feindliche Feuerwirkung umhergeschleudert oder beschädigt wurden, so sind sie grund-sätzlich zunächst als unsicher und gefährlich anzusehen. Diese Munition muß man durch Feuerwerker untersuchen lassen.

30. Patronen mit mit nicht transportsicheren Zündern, das sind Zünder, die starke äußere Beschädigungen, tiefe Beulen oder Schrammen haben oder deren Aufbau gelockert ist, sind zu sprengen. Für den Transport unsicherer Munition gilt Abschn. VII, für das Spren-gen Abschn. XI der H.Dv. 305.

31. Jeder Versuch, Zünder auseinanderzunehmen, ist streng verboten.