III. Angaben über Patronen für Geschütze: f. Gewichtseinteilung der GeschosseIV. Maßnahmen gegen Rohr- und Frühzerspringer sowie sonstige UnfälleInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 7,5 cm Kampfwagenkanone und des Sturmgeschützes 7,5 cm Kanone
III. Angaben über Patronen für Geschütze
g. Munitionspackgefäße

35. Packgefäße schützen die Munition gegen Schmutz, Beschädigungen und auch gegen Wettereinflüsse und sichern dadurch die Ladefähigkeit der Patronen. Sie nutzen sich schnell ab. Da ihr Ersatz bei großem Verbrauch viele Rohstoffe und Arbeitskräfte erfor-dert, muß man sie mit ihrem Zubehör schonend behandeln.

Vollzähliges Rückliefern der Packgefäße an die Ausgabestelle ist zu überwachen.

36. Packgefäße für Munition müssen trocken und rein gehalten werden. Es ist verboten, sie zu anderen Zwecken als zum Verpacken von Munition und Munitionsteilen zu verwen-den.