Kapitel III. Angaben über Patronen für Geschütze: g. MunitionspackgefäßeV. Entladen angesetzter oder klemmender PatronenInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 7,5 cm Kampfwagenkanone und des Sturmgeschützes 7,5 cm Kanone
IV. Maßnahmen gegen Rohr- und Frühzerspringer sowie sonstige Unfälle

37. Das Rohrinnere ist oft und gründlich zu reinigen. Für das Schießen darf es nur hauch-artig eingeölt sein. Eingedrungenes Regenwasser ist vor dem Schießen zu entfernen.

38. Grate, beschädigte Felder sind vom Waffenmeister zu glätten.

Das Entkupfern des Rohres ist rechtzeitig zu veranlassen.

39. Man muß während des Schießens möglichst nach jedem Schuß durch das Rohr sehen und Fremdkörper sofort aus dem Rohr entfernen. Nach jedem Schießen ist das Rohr zu reinigen. Bei Schießübungen von längerer Dauer sind zwischen die einzelnen Schießauf-gaben zum Reinigen und Abkühlen des Rohres Pausen einzulegen. Während der Feuer-pause muß der Verschluß geöffnet bleiben. Zum schnelleren Abkühlen ist dem Rohr größte Erhöhung zu geben.

40. Bei Schießübungen mit Kopfzünder, die eine Abschlußplatte haben, ist beim Niederge-hen von Hagel oder großtropfigem Platzregen das Schießen sofort einzustellen. Es können sonst infolge der großen Empfindlichkeit dieser Zünder Frühzerspringer vorkommen, die insbesondere zu überschießende Truppe in Gefahr bringen.

41. Das Geschütz ist erst kurz vor dem Schuß zu laden. Randnr. 19 beachten. Auf dem Marsch oder bei schulmäßigen Übungen ohne Feuereröffnung bleibt die Mündungskappe aufgesetzt. Um auch beim scharfen Schießen oder beim Schießen mit Man.Kart. die Ge-fahr des Eindringens von Zweigen, Erde, Flugsand, Regen usw. in das Rohrinnere weitge-hend herabzumindern, darf die Mündungskappe erst kurz vor Feuereröffnung abgenommen werden.

42. Die empfindlichen Zünder werden 1 m vor dem Rohr scharf. Tarnmittel sind daher so anzubringen, daß sie den Geschoßflug bei allen Erhöhungen nicht behindern; ferner ist dafür zu sorgen, daß beim Schuß keine Gegenstände (z.B. Zweige) in das Rohr fallen kön-nen.

43. Es ist verboten, andere als die für das Geschütz vorgeschriebene Munition zu ver-wenden.

44. Die beim Schießen im Frieden zu beachtenden Maßnahmen für den Schutz der Bedie-nung und die Absperrung des Geländes muß man beachten.

Nachflammer

45. Es kommt vor, daß nach dem Auswerfen der Patronenhülse die nach rückwärts aus-tretenden Gase mit kleiner, langsamer verlöschender Flamme verbrennen. Mit dem Laden warten, bis Flamme erloschen ist. Brennen auch Gase in der Patronenhülse, muß diese abseits geleget werden; es ist wichtig, daß die Flamme keine Patronen trifft.

Berichte über besondere Vorkommnisse an der Munition

46. Über besondere Vorkommnisse an der Munition ist an OKH (In 6) und (WaA) zu be-richten. Ein beantworteter Fragebogen nach dem Muster der Randnr. 62 ist beizufügen. Abschrift des Berichts ist der H.Ma., die die Munition ausgegeben hat, zu übersenden, damit die dem zuständigen Feldzeugkommando Meldung machen kann.

Lassen sich die verlangten Feststellungen nicht mehr machen, z.B. bei Rohrzerspringern, so ist dies zu melden. Sprengstücke vom Geschoß, Zünder und womögliche Photographien von dem zerstörten Geschütz sind für die Beurteilung des Vorkommnisses wichtig und dem Bericht möglichst beizufügen.

Ferner sind 3–4 Schuß von der im Kampfwagen befindlichen Munition an die Kommandan-tur des Versuchsplatzes Hillersleben zur Verfügung des OKH (Wa- Prüf 1) einzusenden; vgl. Nr. 62 unter B 8. Dies ist zur Feststellung etwaiger Fehlerquellen unbedingt erforder-lich.

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