IV. Maßnahmen gegen Rohr- und Frühzerspringer sowie sonstige UnfälleKapitel VI. Übersicht über die Munitionsarten und ihre VerwendungInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 7,5 cm Kampfwagenkanone und des Sturmgeschützes 7,5 cm Kanone
V. Entladen angesetzter oder klemmender Patronen

47. Soll eine angesetzte Patrone nicht verfeuert werden oder ist dies nicht möglich we-gen mehrfacher Zündschraubenversager, so ist sie durch Öffnen des Verschlusses wieder herauszunehmen. Hat sich dabei das Geschoß jedoch von der Patronenhülse gelöst und sitzt im Rohr fest, so muß man es mit dem Entlader ausstoßen.

48. Das Entladen von Patronen, die so stark klemmen, daß sie sich weder in das Rohr einsetzen noch herausnehmen lassen, geschieht wie folgt:

Die an den Bindesträngen ziehenden Leute dürfen sich diese nicht um die Hände wickeln. Sie müssen sich auch soweit wie möglich rückwärts der Geschützmündung aufstellen.

Während des Entladens muß das Gelände in der Schußrichtung mindestens 800 m, zu bei-den Seiten des Schußrichtung mindestens 300 m und nach rückwärts mindestens 150 m frei sein. Nur die mit dem Entladen Beauftragten verbleiben am Kampfwagen.

Der Kampfwagen fährt zum Freimachen des Rohres, falls nötig, in Deckung. Das Rohr er-hält waagerechte Stellung, der Verschluß wird geöffnet, der Hülsensack ist zu entlee-ren.

Der Entlader (Ausdrehung nach dem Geschoß) und der Wischer (Wischerkopf voran) werden von der Mündung her in das Rohr eingeführt und mittels der Wischerstange, an die man zwei Bindestränge befestigt, die sich durch Anschlaufen weiterer Bindestränge verlängern lassen, langsam gegen das Geschoß geschoben.

Die Ausdrehung für den Zünder im Entlader muß so groß sein, daß die Spitze des Zün-ders frei liegt. Dies ist vor dem Entladen festzustellen. Erforderlichenfalls muß der Entla-der entsprechend hergerichtet werden. Es ist dafür zu sor-gen, daß in der Ausdrehung des Entladers keine Fremdkörper liegen.

Die an den Bindesträngen ziehenden Leute dürfen sich diese nicht um die Hände wickeln. Sie müssen sich auch soweit wie möglich rückwärts der Geschützmündung aufstellen.

Während des Entladens muß das Gelände in der Schußrichtung mindestens 800 m, zu bei-den Seiten des Schußrichtung mindestens 300 m und nach rückwärts mindestens 150 m frei sein. Nur die mit dem Entladen Beauftragten verbleiben am Kampfwagen.

49. Ist die Patrone durch kräftigen Zug nicht zu lockern, so setzt man den Wischer bis zu 10 cm vom Geschoß ab und zieht ihn wieder mit leichtem Ruck an das Geschoß heran. Dies ist so lange zu wiederholen, bis sich die Patrone gelockert hat.

Durch zu starke Stöße kann der Zünder scharf werden und zur Entzündung kom-men. Vorsicht !

50. Hat sich ein Geschoß von der Patronenhülse gelöst und sitz im Rohr fest, was nur selten vorkommen wird, so ist ein Knäuel Lappen in den Ladungsraum zu stecken und der Verschluß zu schließen. Das Ausstoßen erfolgt sinngemäß nach 48 und 49.

Kapitel III. Angaben über Patronen für Geschütze, c. Zünder bis g. MunitionspackgefäßeKapitel VI. Übersicht über die Munitionsarten und ihre VerwendungInhaltsverzeichnis