I. Verzeichnis der MunitionII. Angaben über: B. ZünderInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition des schweren Granatwerfers 34 (8 cm)
II. Angaben über
A. Wurfgranaten

1. Wurfgranaten mit Rissen oder porösen Stellen dürfen nicht verwendet werden; ihr Vor-kommen ist dem OKH (AHA/In 2 und Wa A) zu melden.

2. Der Flügelschaft muß fest und zentrisch zur Hülle sitzen, am Zusammenstoß mit der Hülle darf sich kein Zwischenraum erkennen lassen. Der Flügelschaft muß an beiden Stemmausschnitten gut verstemmt sein. Alle Übertragungslöcher müssen offen und rein sein. Die Flügelbleche dürfen nicht verbogen oder verbeult sein und müssen fest am Flü-gelschaft sitzen. Die Patrone ist richtig eingesetzt, wenn der Patronenrand am Flügel-schaft anliegt. Bei eingesetzter Patrone muß der Gewindestift so fest angezogen sein, daß er den festen Sitz der Patrone gewährleistet.

3. Der Kopfteil muß an der Hülse ohne Zwischenraum anliegen und durch Verstemmen ge-sichert sein.

4. Klemmt eine Wurfgranate beim Laden des Werfers, so darf sie nicht gewaltsam einge-setzt werden, sondern ist zurückzustellen (6).

5. Wgr. mit größeren Beschädigungen, die sich nicht einwandfrei beseitigen lassen, mit flüssigen Ausscheidungen des Sprengstoffes am Mundloch, am Zusammenstoß des Kopf-teils mit der Hülle und des Flügelschaftes mit der Hülle oder Wgr. mit zweifelhaften Be-zeichnungen sind nicht zu verfeuern.

6. Wgr. mit Fehlern nach Randnr. 2–5 sind mit dem Grund der Beanstandung zu kenn-zeichnen und an die Munitionsausgabestelle zurückzusenden.

7. Wgr. sind sauber und trocken zu lagern und vor Sonnenstrahlen zu schützen (31, c). Sie sind erst kurz vor dem Verbrauch dem Packgefäß zu entnehmen und niemals auf Erde oder Schnee zu legen. Sie sind vorsichtig zu behandeln, weder zu werfen noch zu be-stoßen. Auch gefüllte Packgefäße dürfen beim Handhaben nicht hart aufgestoßen oder geworfen werden. Packgefäße und Munition sind vor Nässe und Verschmutzen zu bewah-ren. Für das Lagern der Munition in Feuerstellungen gilt H.Dv. 305, Abschnitt IV; für das Lagern im Standort H.Dv. 450.

8. Ausgepackte, aber nicht verschossene Wgr. sind wieder vorschriftsmäßig zu verpak-ken (Anl. 6).

9. Schmutzige Wgr. sind vor dem Laden des Werfers gründlich abzuwischen, bei Kälte von Eis und Reif zu säubern. Auf Offensein der Übertragungslöcher ist zu achten.

10. Versager-Wgr. dürfen nicht längere Zeit in heißgeschossenen Rohren belassen wer-den, weil sich die Hitze auf Geschoß und Zünder überträgt. Auch wird das Pulver der Treibladung erwärmt, wodurch bei der Munition die Gefahr von Selbstentzündung besteht.

11. Undichte Wgr.Nb. und Wgr. (Üb.) fangen an zu nebeln; sie sind schnell abseits zu le-gen, mit Erde zu bedecken und nach dem Ausnebeln gem. H.Dv. 305 zu sprengen. Das Sprengmittel ist dicht unterhalb des Zünders anzulegen.

Anstrich und Bezeichnung der Wgr.

12. Über den Anstrich der Wgr. siehe Anlage 1 bis 3. Wurfgranaten mit zweifelhafter Be-zeichnung sind nicht zu verfeuern.

Die Kennzeichen sind angebracht, um die Munition richtig verwenden, verwalten und, falls besondere Vorkommnisse auftreten, beurteilen zu können.

Eingeprägte Kennzeichen

13. Wgr. mit eingegossenem Sprengstoff (Anlage 1) erhalten eingeprägte Kennzahlen für die Sprengstoffart, Ort, Monat und Jahr des Füllens, und zwar etwa 18 mm unterhalb der Tellerflächen mit 3–6 mm hohen Zahlen eingeprägt. Die Kennzeichen sind an einer beliebi-gen Stelle des Umfanges eingeschlagen und durch den Anstrich ziemlich verdeckt.

Bei Wgr. Nb. ist Füllfirma, Jahr des Füllens und "Nb" eingeschlagen.

14. Als Kennzahl für die Sprengstoffzahl gelten:

14 = Geschoßfüllung aus Fp 02 (Füllpulver 02) eingegossen.

Die Bedeutung anderer Kennzahlen wird nicht erläutert, da die Zusammensetzung der Er-satzsprengstoffe zu vielgestaltig ist.

Farbig Kennzeichen

15. Die farbigen Kennzeichen sind auf den Anlagen ersichtlich und in ihrer Bedeutung er-läutert.

Gewichtsangaben

16.
Lfd.
Nr.
Geschoßart
Schußtafel-
mäßiges
Gewicht
der
Wurfgranate
Gewicht
des
Spreng-
stoffes
Zünder
Treibladung
Art der Verpackung
Gewichte
Bemerkungen
Art
Gewicht
Art
Gewicht
des leeren
Packgefäßes
mit Zubehör
des gefüllten
Pack-
gefäßes
kg
g
 
g
 
etwa g
etwa kg
etwa kg
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
1
8 cm Wgr. 34
3,5
530
Wgr.Z.
55
Patrone des
25
Im Munitionskasten des
3,7
14,4
1) s. Seite 7, Anm. 1)
 
 
(ohne
Füllpulver 02
341)
 
s.Gr.W. 34
 
s.Gr.W. 34 (8 cm) sind
 
 
2) s. Seite 7, Anm. 2)
 
 
Patrone)
eingegossen
oder
 
(8 cm)
 
verpackt:
 
 
 
 
 
 
+
Wgr.Z. 382)
 
+
 
drei 8 cm Wgr. 34 mit
 
 
 
 
 
 
35,3
 
 
3 Zusatz-
je 10
Patr. je 3,525 kg (Patrone
 
 
 
 
 
 
Sprengstoff
 
 
ladungen des
 
der s.Gr.W. 34 (8 cm)
 
 
 
 
 
 
in der
 
 
s.Gr.W. 34
 
25 g)
 
 
 
 
 
 
Zündladung
 
 
(8 cm)
 
3 gefüllte Büchsen für Zu-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
satzladungen des s.Gr.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
W. 34 (8 cm), enthalten
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
je 3 Zusatzladungen (An-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
lage 6)
 
 
 
2
8 cm Wgr. 34
wie vor
35,3
 
 
 
 
– eine Büchse –
15 g
45 g
 
 
Nb.
 
Sprengstoff
wie lfd.Nr. 1
 
 
 
in der
 
 
 
Zündladung

Gewichtsklasseneinteilung

17.
Lfd.
Nr.
Geschoßart
Zünderart
Mittel-
gewicht
Gewichtsklasse I
Gewichtsklasse II
Gewichtsklasse III
Gewichtsklasse IV
Gewichtsklasse V
kg
1
2
3
4
5
6
7
8
9
1
8 cm Wgr. 34
Wgr.Z. 341)
3,5
 
 
 
 
 
 
 
oder
 
 
 
 
 
 
 
 
Wgr.Z. 382)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
von
über
über
––
 
 
 
 
 
3,29 bis 3,43
3,43 bis 3,57
3,57 bis 3,71
 
2
8 cm Wgr. 34
wie vor
3,5
 
 
 
 
 
 
(Nb.)
 
 
 
 
 
 
 

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