B. Verzeichnis der zu beachtenden VorschriftenC. Angaben über: II. ZünderInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition des leichten Ladungswerfers
C. Angaben über
I. Wurfgranaten

1.

Wurfgranaten mit Rissen in der Hülse oder im Leitwerk dürfen nicht verwendet wer-den. Ihr Vorkommen ist dem OKH (AHA/In 5) und OKH (Wa A) zu melden.

2.

Das Leitwerk mit den Flügelblechen darf nicht verbogen oder verbeult sein. Die Flü-gelbleche müssen fest am Rohr sitzen.

3.

Wurfgranaten mit größeren Beschädigungen, mit flüssigen Ausscheidungen des Sprengstoffes am Zusammenstoß der Hülle mit dem Kopf und Boden sind nicht zu verfeuern.

4.

Wurfgranaten mit Beanstandungen nach Nr. 1–3 sind entsprechend zu kennzeichnen und an die Munitionsausgabestelle zurückzugeben.

5.

Bis zum Gebrauch bleibt das Leitwerk mit seinen Flügelblechen im Behälter. Der im Geschoßmundloch befindliche Handgriff darf nicht entfernt werden, weil sonst die Zündladung aus dem Geschoß herausfallen kann (32).

6.

Zur Beförderung wird ein Trageriemen benutzt, der am Handgriff im Geschoßmund-loch und am Schutzbehälter für die Flügelbleche des Leitwerkes befestigt wird (An-lage 6).

7.

Vor dem Laden der 20 cm Wgr. 40 ist der Behälter vom Leitwerk abzunehmen. Ge-schoß und Leitwerk sind nach Nr. 1 bis 3 zu untersuchen (4).

Das Leitwerk ist innen von Fett und Verunreinigungen zu säubern. Es darf innen auch nicht naß sein, sonst entstehen Kurzschüsse.

Der l.Ldg.W. wird nach Nr. 29 ff. schußfertig gemacht. Vor dem Aufsetzen der Wurf-granate auf den Stock ist das Leitwerk innen mit dem beim Werfer befindlichen Wi-scher zu säubern.

8.

Klemmt eine Wurfgranate beim Aufsetzen auf den Stock, darf das Aufsetzen nicht gewaltsam versucht werden. Die Wurfgranate ist zurückzustellen und der Grund für das Klemmen zu ermitteln und, wenn möglich, zu befestigen (4).

9.

Wurfgranaten muß man sauber und trocken lagern und vor Sonnenstrahlen schüt-zen. Sie sind vorsichtig zu behandeln, weder hinzuwerfen, noch zu bestoßen. Auch verpackte Wurfgranaten darf man beim Handhaben nicht hart aufstoßen lassen. Packgefäße und Munition sind vor Nässe und Verschmutzung zu bewahren.

Für das Lagern der Munition in Feuerstellung gilt H.Dv. 305; für das Lagern im Standort H.Dv. 450.

10.

Ausgepackte, aber vom Schießen übriggebliebene Wgr. sind wieder vorschriftsmäßig zu verpacken. War das Leitwerk innen bereits entfettet, so muß das Rohrinnere vor dem Verpacken gefettet werden.

Anstrich und Bezeichnung der Wurfgranaten

11.

Betreffs Anstrich der Wurfgranaten siehe die Anlagen 1 und 2. Wurfgranaten mit zweifelhafter Bezeichnung sind nicht zu verfeuern.

12.

Die Kennzeichen sind angebracht, um die Munition richtig verwenden, verwalten und, falls besondere Vorkommnisse auftreten, beurteilen zu können.

Eingeprägte Kennzeichen

13.

Wurfgranaten mit eingegossenem Sprengstoff (Anlage 1) erhalten eingeprägte Kennzahlen für die Art des Sprengstoffes, Ort, Monat und Jahr des Füllens, und zwar etwa 215 mm unterhalb der Tellerfläche in 6 mm Schrifthöhe an einer beliebi-gen Stelle des Umfanges eingeprägt.

Die erste Zahl ist stets die Kennzahl für die Art des Sprengstoffes.
14.

Als Kennzahlen für den Sprengstoff gelten:

 

13 = Sprengladung aus Fp. 60/40 (60% Füllpulver 02 + 40% Ammonsalpeter), einge-gossen,

  14 = Sprengladung aus Fp. 02 (Füllpulver 02), eingegossen.
 

Die Bedeutung anderer Kennzahlen wird nicht erläutert, da die Zusammenstellung der Ersatzsprengstoffe zu vielgestaltig ist. Nähere Angaben enthält die H.Dv. 454/9, Anlage 9.

Farbige Kennzeichen

15.

Die farbigen Kennzeichen sind aus der Anlage 1 und 2 ersichtlich und in ihrer Bedeu-tung erläutert.

Gewichtsangaben

16.
Lfd.
Nr.
Geschoß-
art
Gewicht
des
fertigen
Ge-
schosses
Gewicht
des
Spreng-
stoffes
Zünder
Kartusche
Art der Verpackung
(
Anlage 6)
Gewicht
Bemerkungen
Art
Gewicht
Art
Gewicht
etwa
des
leeres
Pack-
gefäßes
des
gefüllten
Pack-
gefäßes
kg
kg
 
g
 
g
etwa kg
etwa kg
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
1
20 cm
21,27
etwa 7,0
Wgr.Z.
170
Hülsen-
551
eine 20 cm Wgr. 40 mit
 
 
1) In Verbindung
 
Wgr. 40
 
 
361)
 
kart. des
 
einem Handgriff f. Mun des
 
 
mit der gr.Zdlg.
 
 
 
 
 
 
l.Ldg.W.
 
l.Ldg.W.
0,36
 
C/98 Np., C/98 H.
 
 
 
 
 
 
(1. bis
 
einem Trageriemen f. Mun. des
 
 
oder C/98 o.V.
 
 
 
 
 
 
3. Ladung)
 
l.Ldg.W.
0,14
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
dazu
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
einem Behälter für Mun. des
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
l.Ldg.W.
2,50
24,27
 
 
 
 
 
 
 
 
 
drei Hülsenkartuschen des l.Ldg.W.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(1. bis 3. Ldg.) und
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
drei Wurfgranatenzünder 36 in Be-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
hälter für Zünder und Kartuschen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
des l.Ldg.W.
1,25
3,42
 

Gewichtsklasseneinteilung der Wurfgranaten

17.
Lfd.
Nr.
Geschoßart
Zünder-
art
Schußtafel-
mäßiges
Gewicht
des Geschosses
Gewichtsklassen kg
I
II
III
IV
V
kg
1
2
3
4
5
6
7
8
9
1
20 cm Wgr. 40
Wgr.Z. 36
21,27
von
über
über
über
über
 
 
 
 
20,22
20,64
21,06
21,48
21,90
 
 
 
 
bis
bis
bis
bis
bis
 
 
 
 
20,64
21,06
21,48
21,90
22,32

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