C. Angaben über: II. ZünderC. Angaben über: IV. MunitionspackgefäßeInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition des leichten Ladungswerfers
C. Angaben über
III. Hülsenkartuschen

28.

Die Hülsenkartusche des leichten Ladungswerfers (Anlage 4) hat eine elektrische Zündschraube und zur sicheren Übertragung der Zündung von der Zündschraube auf die Teilkartuschen eine Beiladung (Zündhülse mit einem Schwarzpulverkörper). Die Hülsenkartusche hat folgenden Ladungsaufbau:

 

Pulverart

Bei-
ladung
Teilkartuschen
1 2 3
enthalten g
           
  Schwarzpulverpreßkörper und 3      
  Spr.Schw.P. (0,3 – 1,5) 1      
           
  Ngl.Rg.P. –12,5– (0,4 · 72/36)   12 12 12
    kleine Ladung    
    mittlere Ladung  
    große Ladung

Das Schußfertigmachen des l.Ldg.W.

29. a)

Die große Ladung wird in der Kartuschhülse mit Hülsendeckel schußfertig ge-liefert. Der Hülsendeckel bleibt beim Schuß mit der großen Ladung auf der Kartuschhülse, der Klebestreifen ist jedoch zu entfernen.

b)

Soll mit der mittleren Ladung geschossen werden, so ist der Klebestreifen zu lösen und der Hülsendeckel mit der darin befindlichen Teilkartusche 3 zu entfer-nen.

c)

Soll mit der kleinen Ladung geschossen werden, so ist nach dem Lösen des Klebestreifens der Hülsendeckel mit der darin befindlichen Teilkartusche 3 und aus dem Hülsenboden die Teilkartusche 2 zu entfernen.

d)

Beim Schießen mit mittlerer und kleiner Ladung werden ohne Hülsendeckel gefeuert.

30.

Nach dem Fertigmachen der Ladung ist die Kartusche auf das Kopfstück des Stok-kes zu setzen, leicht nach unten zu drücken und durch Rechtsdrehen bis zum An-schlag zu verriegeln.

31.

Die nach Nr. 7 untersuchte Wurfgranate wird langsam auf den Stock aufgesetzt und unter Rechtsdrehen soweit heruntergedrückt, bis sie auf der Kartusche aufsitzt. Die richtige Geschoßlage auf dem Stock ist wichtig, da bei ungenügendem Aufsitzen des Geschosses auf der Kartusche der Verbrennungsraum vergrößert wird und Kurz-schuß zu Folge hat. Unrichtig aufgesetzte Wgr. verursachen große Streuungen.

32.

Der Handgriff wird aus dem Geschoßmundloch herausgeschraubt und herausgeho-ben. Sollte die Zündladung unten am Handgriff haften, dann ist sie, noch halb im Geschoß steckend, mit Daumen und Zeigefinger der anderen Hand zu fassen, vom Handgriff zu lösen und wieder in die Mundlochbuchse zu stecken. Dann wird der Zünder mit der Hand aufgeschraubt und mit dem Zünderschlüssel für Wgr.Z. 36 fest angezogen.

33.

Soll mit Verzögerung geschossen werden, so ist der Zünder nach Nr. 19 zu stellen.

34.

Als letzte Arbeit ist der Vorstecker aus dem Zünder zu entfernen. Falls die Wurfgranate nicht verfeuert wird, erfolgt das Entladen des Werfers nach Nr. 62 die-ser Vorschrift.

Behandeln der Hülsenkartusche

35.

Hülsenkartuschen sind vorsichtig zu behandeln und nicht zu werfen, auch wenn sie verpackt sind.

36.

Die Hülsenkartuschen sind vor Feuer und Nässe zu schützen. Sie dürfen erst kurze Zeit vor dem Verfeuern aus der Verpackung genommen werden. Feucht geworde-ne Hülsenkartuschen sind nicht zu verwenden, da sie Kurzschüsse verursachen. Bei großer Feuchtigkeit versagen sie.

37.

Sie sind vor Beschädigung und Verschmutzungen zu bewahren und stets auf Haar-decke oder andere weiche und reine Unterlage zu legen, niemals aber auf die bloße Erde oder auf Schnee.

38.

Nicht verwendete Hülsenkartuschen sind sobald wie möglich wieder vorschriftsmäßig zu verpacken.

39.

Hülsenkartuschen muß man gegen Sonnenstrahlen schützen, da andernfalls die Pul-vertemperatur und die Gasdrücke zunehmen; es ergeben sich Weitschüsse. Man muß möglichst vermeiden, für ein Schießen kalt und wärmer lagernde Kartuschen durcheinander zu verfeuern.

40.

Bei der Hülsenkartusche muß man vor dem Laden des Werfers den richtigen Sitz des Sattels und der Zündschraube prüfen. Der Sattel muß fest in der Hülse sitzen. Sitzt er lose, so ist die Hülsenkartusche an die Munitionsausgabestelle zurückzugeben. Die Zündschraube muß sich mit der Bodenfläche des Sattels vergleichen oder etwas versenkt liegen, darf aber niemals vorstehen. Diese Prüfung ist wichtig.

41.

Gelockerte Zündschrauben sind mit dem Doppelschlüssel für Zündschrauben C/13 n.A. (Anl. 5) wieder fest einzuschrauben.

42.

Verbeulte Hülsenkartuschen sind unbrauchbar, wenn sie sich nicht auf das Kopf-stück des Stockes setzen lassen, Gewaltanwendung ist hierbei verboten.

43.

Kommt ein Versager vor, so ist sofort noch zweimal abzufeuern. Tritt wieder Versa-ger ein, so ist zwei Minuten zu warten. Dann ist der Vorstecker in den Zünder ein-zusetzen und zu sichern, der Zünder – falls er auf m.V. sind – auf o.V. zurückzu-stellen und abzuschrauben. Darauf ist der Handgriff in das Mundloch zu schrauben, das Geschoß vom Stock abzuziehen und die Kartusche gegen eine andere auszutau-schen. Ergibt sich wieder ein Versager, dann ist im Gerät die Leitung nachzuprüfen; siehe D 501/1.

44.

Nach dem Entnehmen der Hülsenkartusche wird die Versager-Zündschraube, wenn die Leitung in Ordnung ist und die Zündschraube die Ursache des Versagers war, mit dem zugehörigen Schlüssel vorsichtig ausgeschraubt. Das Aus- und Einschrauben der Zündschraube hat 10 Schritt abseits von der übrigen Munition zu erfolgen. Die Hülsenkartusche ist hierzu auf Haardecke oder andere weiche Unterlage handge-recht niederzulegen. Der Schlüssel ist fest anzusetzen, damit er nicht abgleitet.

45.

Eine Zündschraube aus dem Vorrat ist dann mit demselben Schlüssel einzuschrau-ben (40). Gewaltsames Aus- oder Einschrauben der Zündschraube (z.B. mit Meißel und Hammer) ist verboten. Läßt sie sich nicht willig einschrauben, so muß man sie durch eine andere ersetzen oder, wenn die Kartuschhülse fehlerhaft ist, die Hülsen-kartusche umtauschen.

46.

Versager-Zündschrauben, Versager-Hülsenkartuschen oder stark verbeulte Hülsen-kartuschen muß man im bestehenden Zustande vorschriftsmäßig verpacken, kenn-zeichnen und möglichst bald an die nächste Munitionsausgabestelle abliefern.

47.

Übriggebliebene Hülsendeckel mit den Teilkartuschen 3 und lose Teilkartuschen 2 sind gesondert abzugeben. Das Beipacken von Versager- Zündschrauben oder Ver-sager-Hülsenkartuschen ist verboten.

48.

Die abgefeuerten und nicht mehr benötigten Kartuschhülsen sind sobald wie möglich zu verpacken, damit sie nicht unnötig verbeult, beschädigt oder verschmutzt wer-den, und an die Munitionsausgabestelle zurückzuliefern. Die restlose Rückgabe för-dert den Nachschub an Munition und ist daher wichtig. Die Stahlhülsen rosten leicht und sind, wenn Zeit vorhanden, nach dem Schießen abzuwischen und dünn einzu-fetten.

49.

Beim Handhaben der Kartuschen darf nicht geraucht werden.

C. Angaben über: II. ZünderC. Angaben über: IV. MunitionspackgefäßeInhaltsverzeichnis