B. Verzeichnis der zu beachtenden VorschriftenC. Angaben über II. Zünder
Merkblatt für die Munition des 10 cm Nebelwerfers 35
C. Angaben über
I. Wurfgranaten

1.

Wurfgranaten gleicher Konstruktion, aber verschiedener Gewichtsklassen ergeben ballistische Unterschiede. Beim Übergehen von einer Gewichtsklasse zur anderen sind daher die besonderen Einflüsse in den B.W.E.-Tafeln zu berücksichtigen.

2.

Undichte Nebel-Wurfgranaten fangen an zu nebeln; sie sind nach H.Dv. 305 zu sprengen.

3.

Wurfgranaten mit Rissen dürfen nicht verfeuert werden; ihr Vorkommen ist dem OKH (AHA/In 9 und WaA) zu melden. Derartige Wurfgranaten sind an die Munitionsaus-gabestelle zur Weiterleitung an die Kommandantur des Versuchsplatzes Hillersleben (OKH/Wa Prüf 1) abzugeben.

4.

Der Kopfteil der Kammerhülse muß an der Hülle ohne Zwischenraum anliegen, fest-sitzen und bei der 10 cm Wgr. 37 verkörnt sein.

5.

Der Flügelschaft muß fest und zentrisch zur Hülse sitzen. Der Flügelschaft bei der 10 cm Wgr. 37 ist durch Körnerschläge gegen Lösen gesichert.

 

Bei allen Wgr. müssen alle Übertragungslöcher im Flügelschaft offen und rein sein. Die Flügelbleche müssen fest am Flügelschaft sitzen und dürfen weder verbogen noch verbeult sein.

6.

Wurfgranaten mit größeren Beschädigungen, die sich nicht einwandfrei beseitigen lassen, und mit flüssigen Ausscheidungen des Sprengstoffs am Mundloch sind un-brauchbar und daher nicht zu verfeuern.

7.

Die Patrone ist richtig eingesetzt, wenn zwischen Patronenbodenrand und der End-fläche des Flügels kein Zwischenraum vorhanden ist. Der Gewindestift im Flügel muß so fest angezogen sein, daß er den festen Sitz der Patrone gewährleistet.

8.

Klemmt eine Wurfgranate beim Laden des Werfers, so darf sie nicht gewaltsam an-gesetzt werden, sondern ist zurückzustellen (9).

9.

Alle Wurfgranaten mit Beanstandungen nach Nr. 3 - 8 sind mit dem Grund der Aus-sonderung zu kennzeichnen und an die Munitionsausgabestelle zurückzugeben.

10.

Wurfgranaten sind sauber und trocken zu lagern und vor Sonnenstrahlen zu schüt-zen. Sie sind erst kurz vor dem Verbrauch aus dem Packgefäß zu entnehmen und niemals auf Erde oder Schnee zu legen. Sie sind vorsichtig zu behandeln, weder zu werfen noch zu bestoßen. Auch gefüllte Packgefäße dürfen beim Handhaben nicht hart aufgestoßen oder geworfen werden.

11.

Packgefäße und Munition sind vor Nässe und Verschmutzungen zu bewahren. Für das Lagern der Munition in der Feuerstellung gilt H.Dv. 305, für das Lagern im Standort H.Dv. 450.

12.

Ausgepackte aber nicht verschossene Wurfgranaten sind wieder vorschriftsmäßig zu verpacken (Anl. 8).

13.

Schmutzige Wurfgranaten sind vor dem Laden des Werfers gründlich abzuwischen, bei Kälte von Eis und Reif zu säubern. Auf Offensein aller Übertragungslöcher im Flü-gelschaft ist zu achten.

14.

Versager dürfen nicht länger als eine Minute im heißgeschossenen Rohren belassen werden, weil sich die Hitze auf Geschoßzünder und Pulver überträgt und die Gefahr vorzeitiger Entzündung besteht (37).

Anstrich und Bezeichnen der Wurfgranaten

15.

Der Anstrich der Wurfgranaten ist aus Anlage 1 - 4 ersichtlich. Wurfgranaten mit zweifelhafter Bezeichnung sind nicht zu verfeuern.

 

Die Kennzeichen sind angebracht, um die Munition richtig verwenden, verwalten und, falls besondere Vorkommnisse auftreten, beurteilen zu können.

Eingeprägte Kennzeichen

16.

Alle Wurfgranaten mit Nebelfüllung erhalten eingeprägte Kennzahlen für die Spreng-stoffart der Kammerhülsenladung, Füllfirma, Monat und Jahr des Füllen etwa 10 bis 40 mm unter der Zentrierwulst in 3 - 6 mm Schrifthöhe eingeprägt. Die Kennzeichen sind an einer beliebigen Stelle des Umfanges eingeschlagen.

 

Wurfgranaten mit eingegossenem Sprengstoffes (Anlage 3) erhalten eingeprägte Kennzeichen für die Sprengstoffart, Ort, Monat und Jahr des Füllens nach Absatz 1 dieser Nr.

17. Als Kennzahl für den Sprengstoff gelten:
 

2 = Kammerhülsenladung aus Grf. 88 (Granatfüllung 88) gepreßt,

  14 = Geschoßfüllung aus Fp. 02 (Füllpulver 02) eingegossen,
  32 = Kammerhülsenladung aus Np. 10 (Nitropenta + 10% Montanwachs),
  36/38 = Kammerhülsenladung aus Np. 40 + Np. 65 (Nitropenta + 40 und 65% Mon-tanwachs).

Farbige Kennzeichen

18.

Die farbigen Kennzeichen sind aus den Anlagen ersichtlich und in ihrer Bedeutung erläutert.

Gewichtsangaben

19.  
Lfd.
Nr.
Geschoßart Schußtafel-
mäßiges
Gewicht des
Geschosses

    Gewicht des
a) Nebelstoffes
b) Sprengstoffes

Zünder

Treibladung

Art
der Verpackung

Gewichte des

Bemerkungen
Art Gewicht Art Gewicht
etwa
leeren
Pack-
gefäßes
mit
Zubehör
etwa
gefüllten
Pack-
gefäßes
etwa
kg kg g g kg kg

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

1

10 cm Wgr. 35

7,36

a) etwa 1,88

Wgr.Z.

55

Patrone

35

Im Munitionsbehälter

2,5

10,0

1) Wgr.Z. 34

  Nb Te  

b) in der

341)2)   n.A. des   des 10 cm Nb.W. sind    

scheiden nach

     

Kammer-

oder   10 cm   verpackt; eine 10 cm Wgr.    

Ausbrauch aus.

     

hülsenladung

Wgr.Z. 53 Nebel-   mit eingesetzter Patrone,    

2) In Verbin-

     

etwa 65 g in

382)3)   werfers        

dung mit der

     

der Zdlg.

    +   eine gefüllte Büchse mit 30 g 130 g

kl.Zdlg. 34 Np.

     

etwa 7 g

    4 Zusatz- je 25 vier Zusatzladung des    

oder kl.Zdlg.

     

 

    ladungen   10 cm Nb.W. u. eine Halte-    

34 H.

     

 

    des 10 cm   stütze bei Zusatzladungen    

3)Als Ersatz für

     

 

    Nb.W.   aus Ngl.Rg.P. – 12,5 –    

Wgr.Z. 38 wird

     

 

        (0,2 · 90/45) (Anlage 8)    

der Wgr.Z.T.

     

 

             

verwendet.

     

 

        zwei gefüllte "Büchsen f. 40 g 90 g

4) In Verbin-

     

 

        3 Zusatzladungen des 10 cm    

dung mit

     

 

        Nb.W." mit je 2 Zusatzla-    

der gr.Zdlg.

     

 

        dungen aus Ngl.Rg.P.    

C/98 Np. oder

     

 

        – 12,5 – (0,2 · 67/42) am    

gr.Zdlg.

     

 

        Flügelschaft der Wgr. durch    

C/98 H.

 

 

 

 

 

 

 

 

Klemmfedern befestigt

 

 

 

2 10 cm Wgr. 35 7,36 wie vor wie vor wie vor wie vor wie vor wie vor    

 

 

Nb St

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3 10 cm Wgr. 37 7,36

a) ---

Wgr.Z. wie vor wie vor wie vor wie vor    

 

     

b) in der Spreng-

383)4)            

 

     

ladung etwa

             

 

     

1,7 (gegossenes

             

 

     

Fp. 02), in der

             

 

     

Zdlg. etwa

             

 

     

35,3 g Np.

             

 

 

 

 

oder H.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewichtsklasseneinteilung der Wurfgranaten

20.  

Lfd.
Nr.

Geschoßart

Zünderart

Mittelgewicht
kg

Gewichtsklasse
I

Gewichtsklasse
II

Gewichtsklasse
III

Gewichtsklasse
IV

Gewichtsklasse
V

1

2

3

4

5

6

7

8

9

1

10 cm Wgr. 35

Wgr.Z. 341)2)

 

 

 

 

 

 

  Nb Te oder            
2 10 cm Wgr. 35 Wgr.Z. 382)3)

7,36

6,99 bis 7,14 über 7,14 bis 7,29 über 7,29 bis 7,43 über 7,43 bis 7,58 über 7,58 bis 7,73
  Nb St              

3

10 cm Wgr. 37

Wgr.Z. 382)3)

 

 

 

 

 

 

B. Verzeichnis der zu beachtenden VorschriftenC. Angaben über II. Zünder