C. Angaben über II. ZünderC. Angaben über IV. Munitionspackgefäße
Merkblatt für die Munition des 10 cm Nebelwerfers 35
C. Angaben über
III. Treibladung

32.

Die Treibladung des 10 cm Nb.W. besteht aus:

  a) neue Fertigung:
    1. Ladung: Patrone n.A. des 10 cm Nb.W. zu 13,8 g Nz.R.P. (2 · 2,3/1)
      + einer Zusatzladung des 10 cm Nb.W.
zu 21 g Ngl.Rg.P. – 12,5 – (0,2 · 67/42);
    2. Ladung: Patrone n.A. des 10 cm Nb.W.
      + zwei Zusatzladung des 10 cm Nb.W.
zu je 21 g Ngl.Rg.P. – 12,5 – (0,2 · 67/42);
    3. Ladung: Patrone n.A. des 10 cm Nb.W.
      + vier Zusatzladungen des 10 cm Nb.W.
zu je 21 g Ngl.Rg.P. – 12,5 – (0,2 · 67/42);
  b) bisherige Fertigung:
    1. Ladung: Patrone des 10 cm Nb.W. zu 11 g Nz.M.W.Bl.P. (2 · 2 · 0,45)
      + 4 g Nz.Man.N.P. (1,5 · 1,5) f. Wgr.
      + einer Zusatzladung des 10 cm Nb.W.
zu 21 g Ngl.Rg.P. – 12,5 – (0,2 · 90/45);
    2. Ladung: Patrone des 10 cm Nb.W.
      + zwei Zusatzladungen des 10 cm Nb.W.
zu je 21 g Ngl.Rg.P. – 12,5 – (0,2 · 90/45);
    3. Ladung: Patrone des 10 cm Nb.W.
      + vier Zusatzladungen des 10 cm Nb.W.
zu je 21 g Ngl.Rg.P. – 12,5 – (0,2 · 90/45);
33.

Die Wurfgranaten werden mit eingesetzter Patrone nach Nr. 32 a) oder b) schußfer-tig geliefert. Die Treibladung nach 32 b) scheidet nach Aufbrauch aus.

34. a)

Treibladung neuer Fertigung. Am Werfer sind beide Büchsen mit Zusatzla-dungen vom Flügelschaft der Wgr. abzunehmen und nach Maßgabe der kom-mandierten Ladung die Zusatzladungen so über den Flügelschaft zu streifen, daß sie an den Flügelblechen anliegen.

  b)

Treibladung bisheriger Fertigung. Aus der Büchse mit den Zusatzladungen wird die Haltestütze entnommen, auseinandergefaltet, oberhalb der Flügel um den Schaft der Wurfgranate gelegt und mit den bis zur Hälfte engeschnittenen Enden zusammengehakt, so daß sie auf den Flügeln aufliegt, s. Anl. 1. Nach Maßgabe der kommandierten Ladung sind oberhalb der Haltestütze die Zusatz-ladungen so über den Flügelschaft zu streifen und gegen die Haltestütze zu drücken, daß die untere Zusatzladung in Höhe der Gasabzugslöcher liegt.

35.

Patronen und Zusatzladungen sind stets trocken zu halten, insbesonders bei Nebel und Regenwetter. Starke und anhaltende Sonnenbestrahlung der Munition ist zu vermeiden, da die Pulvertemperatur und damit die Gasdrücke zunehmen und Weit-schüsse ergeben.

36.

Feucht gewordene Patronen und Zusatzladungen ergeben Kurzschüsse. Sie sind daher nicht zu verwenden, sondern an die Munitionsausgabestelle zurückzugeben. Abzuliefern und nicht zu verschießen sind auch beschädigte Patronen und Zusatz-ladungen.

37.

Beim Versagen des Zündhütchens der Patrone ist nach einer Wartezeit von einer Minute die eingesetzte Wurfgranate nach D 321 (der 10 cm Nebelwerfer), Nr. 89 zu entladen und entsprechend gekennzeichnet an die Munitionsausgabestelle abzuge-ben. Falls die Versagerpatrone durch eine brauchbare ersetzt werden kann, ist nur die Versagerpatrone abzuliefern.

38.

Kommt ein Versager aus anderen Gründen (Schlagbolzenbruch) vor, so ist die Wgr. nach Nr. 37 zu entladen und wieder zu verwenden, wenn das Zündhütchen nicht angeschlagen ist.

39.

Unbrauchbare, aber beförderungssichere Munition (3 - 8, 25, 30) ist auffällig zu be-zeichnen und – wenn möglich – räumlich getrennt für sich zu lagern; für ihren baldi-gen Abtransport ist zu sorgen.

C. Angaben über II. ZünderC. Angaben über IV. Munitionspackgefäße