C. Angaben über I. WurfgranatenC. Angaben über III. TreibladungenInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition des 10 cm Nebelwerfers 40
C. Angaben über
II. Zünder

20.

Wgr.Z. 36, Wgr.Z. 38, Wgr.Z. 38 St. und Wgr.Z. 38 C sind empfindliche, lade-, rohr- und beförderungssichere Aufschlagzünder. Sie sind nicht sprengkräftig und werden daher in Verbindung mit einer Zündladung verschossen.

21.

Vor dem Laden des Werfers muß jeder Zünder untersucht sein (9). Der Zünder muß fest auf der Wurfgranate sitzen. Gelockerte Zünder sind mit dem zugehörigen Zün-derschlüssel (Anlage 5) fest anzuziehen. Es ist vorzusorgen, daß für jedes Schießen eine erforderliche Anzahl untersuchter Wgr. verfügbar ist.

22.

Waren Wurfgranaten mit Zünder starken Stürzen, Bränden oder Explosionen ausge-setzt oder wurden sie durch feindliche Feuerwirkung umhergeschleudert oder be-schädigt, so sind sie zunächst grundsätzlich als unsicher und gefährlich anzusehen. Diese Munition ist Sachverständigen (Offz. [W] oder Feuerwerkern) vorzustellen.

23.

Beim Schießen ist besonders darauf zu achten, daß die Flugbahn vor der Rohrmün-dung vollkommen frei ist, auch von kleinen Zweigen, Blättern, Tarnmitteln u. dergl. Andernfalls können bei der großen Empfindlichkeit der Zünder Frühzerspringer auf-treten. Durch Aufschlagen auf widerstandsfähige Hindernisse (stärkere Äste usw.) kann der noch gesicherte Zünder auch durch Verformen zünden, wodurch die Bedie-nung gefährdet wird (57).

24.

Jeder Versuch, Zünder auseinanderzunehmen ist verboten.

25.

Wurfgranaten mit nicht beförderungssicheren Zündern muß man nach H.Dv. 305 sprengen, wobei der Sprengkörper dicht unterhalb des Zünders auf die Wurf-granate zu legen ist. Vorher entnimmt man der Wgr. die Teilkartuschen. Es ist da-rauf zu achten, daß beim Sprengen auch die im Flügel befindliche Grundladung und die Zündschraube vernichtet werden. Die Teilkartuschen sind wieder zu verpacken.

Wgr.Z. 36
26.

Der Wgr.Z. 36 kann ohne Verzögerung (o.V.) oder mit Verzögerung (m.V.) verfeuert werden.

27.

Bei der Lagerung und beim Transport ist der Vorstecker beim Wgr.Z. 36 eingesteckt und der Zünder auf o.V. gestellt, d.h. die Pfeilspitze auf dem Stellbolzen zeigt auf "0".

Am Zünderkörper muß bei Wgr.Z. 36 neuer Fertigung der rote Sicherungsstift hinter der Plexiglasscheibe sichtbar sein (Anlage 4, Nr. 31).

28.

Aus dem Wgr.Z. 36 muß vor dem Laden des Werfers der Vorstecker entfernt wer-den, sonst gehen die Wgr. blind. Sollen Wgr. nicht verfeuert werden, so ist der Vor-stecker sofort wieder einzustecken und zu sichern.

29.

Zum Einstellen des Wgr.Z. 36 auf "m.V." ist der Stellbolzen am Zünderkörper mit dem Stellschlüssel oder Schraubenzieher um 180° zu drehen, bis die Pfeilspitze auf den Buchstaben "M" zeigt. Bei gestellter, aber nicht verfeuerter Wurfgranate ist der Stellbolzen auf "o.V." zurückzustellen, so daß die Pfeilspitze dann wieder auf "0" zeigt (27/28).

30.

Wgr.Z. 36 sind unbrauchbar und daher nicht zu verschießen, wenn sie stark oxy-diert sind oder das Abschlußplättchen fehlt, lose sitzt oder beschädigt ist.

Merkmale für eingedrungene Feuchtigkeit bei Wgr.Z. 36 sind dunkle Flecken und Ränder an der Brandlochverschlußplatte und am Stellbolzen. Wurfgranaten mit der-artigen Zündern sind aber beförderungssicher; sie sind zu kennzeichnen und an die Munitionsausgabestelle abzugeben.

31.

Nicht beförderungssicher sind Wgr.Z. 36 mit folgenden Fehlern (25):

a) starke äußere Beschädigungen,
b) gelockerter Aufbau,
c)

roter Sicherungsstift hinter der Plexiglasscheibe ist nicht mehr sichtbar,

d) fehlendes Brandlochverschlußplättchen,
e)

fehlender Vorstecker oder

    der fehlende Vorstecker läßt sich nicht wieder willig einführen.
32.

Hingefallene Wurfgranaten mit Wgr.Z. 36 mit eingesetztem Vorstecker, bei de-nen die Abschlußplatte unbeschädigt geblieben, Brandlochverschlußplatte vorhan-den und auch andere Mängel nicht festzustellen sind, dürfen verfeuert werden. An-dernfalls sind die Wurfgranaten zu sprengen.

Wgr.Z. 38, Wgr.Z. 38 St. oder Wgr.Z. 38 C.
33.

Die Zünder sind empfindliche, lade-, rohr- und beförderungssichere Aufschlagzünder ohne einstellbare Verzögerung.

34.

Beim Schießen mit Wurfgranaten in Verbindung mit dem Wgr.Z. 38, 38 St. oder 38 C auf nicht verharschten Schnee (Pulverschnee) oder ähnlichen Untergrund des Zielgeländes (Verschlammung, Morast) ist die Abschlußplatte des Wgr.Z. zu entfer-nen. Hierdurch wird die Blindgängerzahl stark verringert und die Wirkung bedeutend erhöht. Auch Zünder mit beschädigter oder lose sitzender Abschlußplatte sind nach Entfernen derselben hierzu nocht geeignet.

Die Abschlußplatte kann mit jedem spitzen Gegenstand, wie Taschenmesser, Nagel oder dergl., von der Truppe von Fall zu Fall ohne jede Gefahr leicht entfernt wer-den.

Es darf nur von soviel Zündern die Abschlußplatte entfernt werden, wie Wurfgrana-ten am Tage verschossen werden. Es ist verboten, Zünder mit entfernter Abschluß-platte länger als zwei Tage zu lagern, da sonst wegen der Gefahr des Eindringens von Feuchtigkeit in den Zünder beim Schießen mit Blindgängern zu rechnen ist.

35.

Wgr.Z. 38, Wgr.Z. 38 St. oder Wgr.Z. 38 C, die stark beschädigt oder im Aufbau gelockert sind, dürfen nicht verfeuert werden. Die Zünder sind nicht beförde-rungssicher und daher als Blindgänger zu behandeln und zu sprengen (25). Bei den Zündern ist ein Klappern der im Inneren einlaborierten Kugeln zu vernehmen. Dies macht die Zünder nicht unbrauchbar.

36.

Hingefallene Wurfgranaten mit Wgr.Z. 38, Wgr.Z. 38 St. und Wgr.Z. 38 C, bei denen keine Mängel festzustellen sind, dürfen verfeuert werden.

37.

Hinsichtlich der Fallhöhe ist folgendes zu beachten:

Wurfgranaten mit Wgr.Z. 38, Wgr.Z. 38 St. und Wgr.Z. 38 C., die aus einer Fall-höhe von über 5 m fallengelassen worden sind, sind nicht transportsicher; insbeson-dere dürfen sie nicht mit der Spitze nach unten aufgestoßen werden. Sie dürfen je-doch verfeuert werden, wenn Geschoß und Zünder keine Beschädigungen aufwei-sen. Eine beschädigte Abschlußplatte ist jedoch vorher zu entfernen. Ist ein Ver-feuern in der gleichen Feuerstellung nicht möglich, so ist die Wurfgranate als Blind-gänger zu behandeln und zu sprengen.

Bei einer Fallhöhe unter 5 m auf Beton, Stahl oder gewachsenen Boden wird die Verwendbarkeit und Transportsicherheit der Wurfgranate nicht beeinträchtigt, wenn Geschoß und Zünder unbeschädigt sind.

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