Merkblatt für die Munition des 10 cm Nebelwerfers 40 |
C. Angaben über |
II. Zünder |
20. |
Wgr.Z. 36, Wgr.Z. 38, Wgr.Z. 38 St. und Wgr.Z. 38 C sind empfindliche, lade-, rohr- und beförderungssichere Aufschlagzünder. Sie sind nicht sprengkräftig und werden daher in Verbindung mit einer Zündladung verschossen. |
21. |
Vor dem Laden des Werfers muß jeder Zünder untersucht sein (9). Der Zünder muß fest auf der Wurfgranate sitzen. Gelockerte Zünder sind mit dem zugehörigen Zün-derschlüssel (Anlage 5) fest anzuziehen. Es ist vorzusorgen, daß für jedes Schießen eine erforderliche Anzahl untersuchter Wgr. verfügbar ist. |
22. |
Waren Wurfgranaten mit Zünder starken Stürzen, Bränden oder Explosionen ausge-setzt oder wurden sie durch feindliche Feuerwirkung umhergeschleudert oder be-schädigt, so sind sie zunächst grundsätzlich als unsicher und gefährlich anzusehen. Diese Munition ist Sachverständigen (Offz. [W] oder Feuerwerkern) vorzustellen. |
23. |
Beim Schießen ist besonders darauf zu achten, daß die Flugbahn vor der Rohrmün-dung vollkommen frei ist, auch von kleinen Zweigen, Blättern, Tarnmitteln u. dergl. Andernfalls können bei der großen Empfindlichkeit der Zünder Frühzerspringer auf-treten. Durch Aufschlagen auf widerstandsfähige Hindernisse (stärkere Äste usw.) kann der noch gesicherte Zünder auch durch Verformen zünden, wodurch die Bedie-nung gefährdet wird (57). |
24. |
Jeder Versuch, Zünder auseinanderzunehmen ist verboten. |
25. |
Wurfgranaten mit nicht beförderungssicheren Zündern muß man nach H.Dv. 305 sprengen, wobei der Sprengkörper dicht unterhalb des Zünders auf die Wurf-granate zu legen ist. Vorher entnimmt man der Wgr. die Teilkartuschen. Es ist da-rauf zu achten, daß beim Sprengen auch die im Flügel befindliche Grundladung und die Zündschraube vernichtet werden. Die Teilkartuschen sind wieder zu verpacken. |
Wgr.Z. 36 |
26. |
Der Wgr.Z. 36 kann ohne Verzögerung (o.V.) oder mit Verzögerung (m.V.) verfeuert werden. |
27. |
Bei der Lagerung und beim Transport ist der Vorstecker beim Wgr.Z. 36 eingesteckt und der Zünder auf o.V. gestellt, d.h. die Pfeilspitze auf dem Stellbolzen zeigt auf "0". |
Am Zünderkörper muß bei Wgr.Z. 36 neuer Fertigung der rote Sicherungsstift hinter der Plexiglasscheibe sichtbar sein (Anlage 4, Nr. 31). |
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28. |
Aus dem Wgr.Z. 36 muß vor dem Laden des Werfers der Vorstecker entfernt wer-den, sonst gehen die Wgr. blind. Sollen Wgr. nicht verfeuert werden, so ist der Vor-stecker sofort wieder einzustecken und zu sichern. |
29. |
Zum Einstellen des Wgr.Z. 36 auf "m.V." ist der Stellbolzen am Zünderkörper mit dem Stellschlüssel oder Schraubenzieher um 180° zu drehen, bis die Pfeilspitze auf den Buchstaben "M" zeigt. Bei gestellter, aber nicht verfeuerter Wurfgranate ist der Stellbolzen auf "o.V." zurückzustellen, so daß die Pfeilspitze dann wieder auf "0" zeigt (27/28). |
30. |
Wgr.Z. 36 sind unbrauchbar und daher nicht zu verschießen, wenn sie stark oxy-diert sind oder das Abschlußplättchen fehlt, lose sitzt oder beschädigt ist. |
Merkmale für eingedrungene Feuchtigkeit bei Wgr.Z. 36 sind dunkle Flecken und Ränder an der Brandlochverschlußplatte und am Stellbolzen. Wurfgranaten mit der-artigen Zündern sind aber beförderungssicher; sie sind zu kennzeichnen und an die Munitionsausgabestelle abzugeben. |
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31. |
Nicht beförderungssicher sind Wgr.Z. 36 mit folgenden Fehlern (25): |
a) | starke äußere Beschädigungen, | |
b) | gelockerter Aufbau, | |
c) |
roter Sicherungsstift hinter der Plexiglasscheibe ist nicht mehr sichtbar, |
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d) | fehlendes Brandlochverschlußplättchen, | |
e) |
fehlender Vorstecker oder |
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der fehlende Vorstecker läßt sich nicht wieder willig einführen. |
32. |
Hingefallene Wurfgranaten mit Wgr.Z. 36 mit eingesetztem Vorstecker, bei de-nen die Abschlußplatte unbeschädigt geblieben, Brandlochverschlußplatte vorhan-den und auch andere Mängel nicht festzustellen sind, dürfen verfeuert werden. An-dernfalls sind die Wurfgranaten zu sprengen. |
Wgr.Z. 38, Wgr.Z. 38 St. oder Wgr.Z. 38 C. |
33. |
Die Zünder sind empfindliche, lade-, rohr- und beförderungssichere Aufschlagzünder ohne einstellbare Verzögerung. |
34. |
Beim Schießen mit Wurfgranaten in Verbindung mit dem Wgr.Z. 38, 38 St. oder 38 C auf nicht verharschten Schnee (Pulverschnee) oder ähnlichen Untergrund des Zielgeländes (Verschlammung, Morast) ist die Abschlußplatte des Wgr.Z. zu entfer-nen. Hierdurch wird die Blindgängerzahl stark verringert und die Wirkung bedeutend erhöht. Auch Zünder mit beschädigter oder lose sitzender Abschlußplatte sind nach Entfernen derselben hierzu nocht geeignet. |
Die Abschlußplatte kann mit jedem spitzen Gegenstand, wie Taschenmesser, Nagel oder dergl., von der Truppe von Fall zu Fall ohne jede Gefahr leicht entfernt wer-den. |
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Es darf nur von soviel Zündern die Abschlußplatte entfernt werden, wie Wurfgrana-ten am Tage verschossen werden. Es ist verboten, Zünder mit entfernter Abschluß-platte länger als zwei Tage zu lagern, da sonst wegen der Gefahr des Eindringens von Feuchtigkeit in den Zünder beim Schießen mit Blindgängern zu rechnen ist. |
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35. |
Wgr.Z. 38, Wgr.Z. 38 St. oder Wgr.Z. 38 C, die stark beschädigt oder im Aufbau gelockert sind, dürfen nicht verfeuert werden. Die Zünder sind nicht beförde-rungssicher und daher als Blindgänger zu behandeln und zu sprengen (25). Bei den Zündern ist ein Klappern der im Inneren einlaborierten Kugeln zu vernehmen. Dies macht die Zünder nicht unbrauchbar. |
36. |
Hingefallene Wurfgranaten mit Wgr.Z. 38, Wgr.Z. 38 St. und Wgr.Z. 38 C, bei denen keine Mängel festzustellen sind, dürfen verfeuert werden. |
37. |
Hinsichtlich der Fallhöhe ist folgendes zu beachten: |
Wurfgranaten mit Wgr.Z. 38, Wgr.Z. 38 St. und Wgr.Z. 38 C., die aus einer Fall-höhe von über 5 m fallengelassen worden sind, sind nicht transportsicher; insbeson-dere dürfen sie nicht mit der Spitze nach unten aufgestoßen werden. Sie dürfen je-doch verfeuert werden, wenn Geschoß und Zünder keine Beschädigungen aufwei-sen. Eine beschädigte Abschlußplatte ist jedoch vorher zu entfernen. Ist ein Ver-feuern in der gleichen Feuerstellung nicht möglich, so ist die Wurfgranate als Blind-gänger zu behandeln und zu sprengen. |
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Bei einer Fallhöhe unter 5 m auf Beton, Stahl oder gewachsenen Boden wird die Verwendbarkeit und Transportsicherheit der Wurfgranate nicht beeinträchtigt, wenn Geschoß und Zünder unbeschädigt sind. |