B. Verzeichnis der zu beachtenden VorschriftenC. Angaben über II. ZünderInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition des 10 cm Nebelwerfers 40
C. Angaben über
I. Wurfgranaten

1.

Wurfgranaten gleicher Konstruktion, aber verschiedener Gewichtsklassen ergeben ballistische Unterschiede. Beim Übergehen von einer Gewichtsklasse zur anderen sind daher die besonderen Einflüsse in den B.W.E.-Tafeln zu berücksichtigen.

2.

Undichte Wurfgranaten Nb. nebeln. Diese sind schnell abseits zu legen, mit Erde zu bedecken und nach dem Ausnebeln gem. H.Dv. 305 zu sprengen. Das Sprengmittel ist dicht unterhalb des Zünders anzulegen.

3.

Wurfgranaten mit Rissen dürfen nicht verfeuert werden; ihr Vorkommen ist dem OKH (AHA/In 9 und Wa A) zu melden. Derartige Wurfgranaten sind an die Munitionsaus-gabestelle zur Weiterleitung an die Kommandantur des Versuchsplatzes Kummersdorf (für OKH/Wa Prüf 1) abzugeben.

4.

Der Kopf (bzw. Kopfteil der Kammerhülse) muß an der Hülle ohne Zwischenraum an-liegen und festsitzen. Bei der 10 cm Wgr. 40 Spr. ist der Kopf verstemmt.

5.

Der Flügelschaft muß fest und zentrisch zur Hülle sitzen. Bei der 10 cm Wgr. 40 Spr. darf sich am Zusammenstoß des Flügelschaftes mit der Hülle kein Zwischenraum er-kennen lassen. Hülle und Flügel sind durch Verstemmen gegen Losdrehen gesichert.

Bei der 10 cm Wgr. 40 Nb. und 10 cm Wgr. 40 w.Kh.Nb. befindet sich zwischen Flü-gelschaft und Hülle ein Dichtungsring. Der hierdurch entstandene Zwischen raum ist zulässig. Der Flügelschaft muß fest in der Hülle sitzen. Die Verstem mung fällt hier weg.

Alle Übertragungslöcher im Flügelschaft müssen offen und rein sein. Die Flügelbleche müssen fest am Flügelschaft sitzen und dürfen weder verbogen noch verbeult sein.

6.

Im Mun. Behälter des 10 cm Nb.W. 40 befinden sich die Wgr. sowie die Hülse mit Zündschraubenfutter und Zündschraube in noch nicht zusammengeschraubtem Zu-stande. (Vgl. Nr. 67.) Das in der Hülse eingeschraubte Zündschraubenmutter muß sich mit dem Hülsenboden vergleichen oder versenkt liegen (43).

7.

Wurfgranaten mit größeren Beschädigungen, die sich nicht einwandfrei beseitigen lassen, und mit flüssigen Ausscheidungen des Sprengstoffes am Zusammenstoß zwi-schen Kopf und Hülle oder Hülle und Flügelschaft, sind unbrauchbar und daher nicht zu verfeuern.

8.

Klemmt eine Wurfgranate beim Laden des Werfers, so darf sie nicht gewaltsam ein-gesetzt werden, sondern ist zurückzustellen.

9.

Vor dem Laden des Werfers muß jede Wurfgranate untersucht sein (21).

Alle Wurfgranaten mit Beanstandungen nach Nr. 3 bis 8 und 15 sind mit dem Grund der Aussonderung zu kennzeichnen und an die Munitionsausgabestelle zurückzuge-ben.

10.

Wurfgranaten sind sauber und trocken zu lagern und vor Sonnenstrahlen zu schüt-zen. Sie sind erst kurz vor dem Verbrauch aus dem Packgefäß zu entnehmen und niemals auf die Erde oder auf Schnee zu legen. Wgr. sind vorsichtig zu behandeln, weder zu werfen noch zu bestoßen. Auch gefüllte Packgefäße darf man beim Hand-haben nicht hart aufstoßen lassen.

11.

Packgefäße und Munition sind vor Nässe und Verschmutzungen zu bewahren. Für das Lagern der Munition in der Feuerstellung gilt H.Dv. 305, für das Lagern im Standort H.Dv. 450.

12.

Ausgepackte, aber zum Schießen nicht benötigte Wurfgranaten sind wieder vor-schriftsmäßig zu verpacken (66) (Anl. 7).

13.

Schmutzige Wurfgranaten sind vor dem Laden des Werfers gründlich abzuwischen. Auf Offensein der Übertragungslöcher im Flügelschaft ist zu achten.

14.

Wgr. dürfen nicht länger als drei Minuten in heißgeschossenen Rohren belassen wer-den, weil sich die Hitze auf Zünder, Geschoß und Treibladung überträgt, wodurch die Gefahr vorzeitiger Entzündung besteht (42).

Anstrich und Bezeichnung der Wurfgranaten
15.

Der Anstrich und die aufgetragenen Kennzeichen der Wurfgranaten sind aus den An-lagen 1 bis 3 ersichtlich. Wurfgranaten mit zweifelhafter Bezeichnung sind nicht zu verfeuern.

Die Kennzeichen sind angebracht, um die Munition richtig verwenden, verwalten und, falls besondere Vorkommnisse auftreten, beurteilen zu können.

Eingeprägte Kennzeichen
16.

Alle Wurfgranaten mit Nebelfüllung erhalten eingeprägte Kennzahlen für die Spreng-stoffart der Kammerhülsenladung, Füllstelle, Monat, Jahr des Füllens, Abnahmestem-pel und Nb etwa 10 mm unter der Zentrierwulst in 6 mm Schrifthöhe eingeprägt. Die Kennzeichen sind an einer beliebigen Stelle des Geschoßmantels eingeschlagen.

17.

Wurfgranaten mit eingegossenem Sprengstoff (Anlage 1) erhalten eingeprägte Kennzeichen für Sprengstoffart, Ort, Monat und Jahr des Füllens an der gleichen Stelle – wie in Absatz 1 beschrieben – eingeprägt.

Gewichtsangaben
18.
Lfd.
Nr.
Geschoß-
art
Schußtafel-
mäßiges
Gewicht der
Wurfgranate
(ohne Hülse)
   Gewicht des
a) Nebelstoffes
b) Sprengstoffes
Zünder
Treibladung
Art der Verpackung
(vgl. die Bilder
Anlage 7)
Gewicht des
Art
Gewicht
etwa
Art
Gewicht
etwa
leeren
Packge-
fäßes mit
Zubehör
gefüllten
Pack-
fäßes
kg
 
g
g
etwa kg
etwa kg
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
1
10 cm Wgr. 40
8,65
a) ––
Wgr.Z. 361)
165
Treibladung
 
Im luftdichten Munitionsbehälter des
1,8
11,36
 
Spr.3)
 
b) 1,12 kg
 
 
des 10 cm
 
10 cm Nb.W. 40 oder, wenn dieser
 
 
 
 
 
 
 
 
Nb.W. 40
 
nicht vorhanden, im Munitionsbehälter
1,56
11,12
 
 
 
 
 
 
bestehend
 
des 10 cm Nb.W. 40 ist eine 10 cm
 
 
 
 
 
 
 
 
aus:
 
Wgr. 40 mit loser Hülse und eingesetzter
 
 
 
 
 
 
 
 
der Grund-
 
Grundladung des 10 cm Nb.W. 40 ver-
 
 
 
 
 
 
 
 
ladung
30
packt; siehe Nr. 62.
 
 
 
 
 
 
 
 
des 10 cm
 
Eine gefüllte Büchse für Zusatzladun-
0,13
0,38
 
 
 
 
 
 
Nb.W. 40
 
gen des 10 cm Nb.W. 40 enthält die
 
 
 
 
 
 
 
 
+
 
Zusatzladung des 10 cm Nb.W. 40
 
 
 
 
 
 
 
 
Zusatzladung
250
(Teilkartusche 1 bis 3). 10 gefüllte
 
 
 
 
 
 
 
 
des 10 cm
 
Büchsen für Zusatzladungen des 10 cm
1,13
4,93
 
 
 
 
 
 
Nb.W. 40
 
Nb.W. 40 im luftdichten Behälter für
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zusatzladungen des 10 cm Nb.W. 40,
1,1
4,9
 
 
 
 
 
 
 
 
oder, wenn dieser nicht vorhanden, im
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Behälter für Zusatzladungen des 10 cm
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nb.W. 40.
 
 
2
10 cm Wgr. 40
8,90
a) etwa 1,88 kg
Wgr.Z. 382)
53
wie vor
1,56
11,37
 
Nb.3)
 
b) in der Kammer-
oder
 
 
 
 
0,13
0,38
 
 
 
hülsenldg.
Wgr.Z. 38 St.2)
103
 
 
 
1,13
4,93
 
 
 
etwa 65 g;
oder
 
 
 
 
 
 
 
 
 
in der Zdlg.
Wgr.Z. 38 C2)
70
 
 
 
 
 
 
 
 
etwa 7 g
 
 
 
 
 
 
 
3
10 cm Wgr. 40
8,90
a) etwa 1,0 kg
wie vor
 
w.Kh. Nb.3)
 
b) in der Kammer-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
hülsenldg.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
etwa 300 g
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
in der Zdlg.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
etwa 7 g
 
 
 
 
 
 
 
Gewichtsklasseneinteilung der Wurfgranaten
19.
Lfd.
Nr.
Geschoßart
Zünderart
Mittelgewicht
der
Wurfgranate
(ohne Hülse)
3)
Gewichtsklasse I
Gewichtsklasse II
Gewichtsklasse III
Gewichtsklasse IV
Gesichtsklasse V
kg
kg
kg
kg
kg
kg
1
2
3
4
5
6
7
8
9
1
10 cm Wgr. 40 Spr.
Wgr.Z. 361)
8,65
von 8,23 bis 8,40
über 8,40 bis 8,57
über 8,57 bis 8,73
über 8,73 bis 8,90
über 8,90 bis 9,07
2
10 cm Wgr. 40 Nb.
Wgr.Z. 382)
8,90
von 8,46 bis 8,63
über 8,63 bis 8,81
über 8,81 bis 8,99
über 8,99 bis 9,17
über 9,17 bis 9,34
 
 
oder
 
 
 
Wgr.Z. 38 St.2)
8,90
 
 
oder
 
 
 
Wgr.Z. 38 C2)
8,90
3
10 cm Wgr. 40
wie vor
8,90
 
w.Kh. Nb.
 
 
 
 
 
 
 

B. Verzeichnis der zu beachtenden VorschriftenC. Angaben über II. ZünderInhaltsverzeichnis