C. Angaben über II. ZünderC. Angaben über IV. MunitionspackgefäßeInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition des 10 cm Nebelwerfers 40
C. Angaben über
III. Treibladung

38.

Die Treibladung der 10 cm Nb.W. 40 besteht aus der Grundladung und der Zusatzla-dung1) des 10 cm Nb.W. 40.

  Die Zusatzladung besteht aus der
Teilkartusche 1 zu   49 g
Teilkartusche 2 zu   88 g
Teilkartusche 3 zu 102 g
Ngl.Rg.P. – 12,5 – (0,2 x 88/36)
39. Die Wurfgranaten werden mit eingesetzter Grundladung geliefert.
a)

Die kleine Ladung besteht aus der Grundladung und der Teilkartusche 1.

b)

Die mittlere Ladung besteht aus der Grundladung und den Teilkartuschen 1 und 2.

c)

Die große Ladung besteht aus der Grundladung und den Teilkartuschen 1, 2 und 3.

40.

Die Teilkartuschen für die kommandierte Ladung sind so über den Flügelschaft zu streifen, daß sie an den Flügelblechen anliegen.

41.

Grundladung und Teilkartuschen sind stets trocken zu halten, besonders bei Nebel und Regenwetter. Die Munition ist daher erst kurz vor der Verwendung aus ihrer Verpackung zu entnehmen.

Wurfgranaten mit feuchter Grundladung und feuchten Teilkartuschen ergeben Kurz-schüsse. Sie sind daher nicht zu verwenden, sondern an die Munitionsausgabestelle zurückzugeben. Abzuliefern und nicht zu verschießen sind auch beschädigte Teilkar-tuschen. Die zurückzuliefernden beschädigten oder nicht verfeuerten Teilkartuschen sind ebenfalls vor Verschmutzungen oder Feuchtwerden zu bewahren, da sie wieder zum Anfertigen von Nachschubmunition verwendet werden.

42.

Teilkartuschen sind gegen Sonnenstrahlen zu schützen, da andernfalls die Pulver-temperatur und damit die Gasdrücke zunehmen und Weitschüsse ergeben. Man muß möglichst vermeiden, für ein Schießen kalt und wärmer lagernde Teilkartuschen zu verwenden.

43.

Die Zündschraube muß fest im Zündschraubenfutter sitzen und sich entweder mit der Bodenfläche des Zündschraubenfutters vergleichen oder etwa versenkt liegen. Die Zündschraube darf aber niemals vorstehen. Diese Prüfung ist wichtig und da-her bei jeder Wgr. vor dem Laden vorzunehmen.

Sitzen Zündschraubenfutter oder Zündschrauben lose oder sind sie nicht tief genug eingeschraubt, so sind die Wurfgranaten an die Munitionsausgabestelle zurückzuge-ben.

44.

Tritt ein Versager auf, so ist nach einer Wartezeit von einer Minute der Verschluß zu öffnen, die eingesetzte Wurfgranate zu entnehmen und entsprechend gekenn-zeichnet an die Munitionsausgabestelle abzugeben.

45.

Kommt ein Versager infolge eines Schlagbolzenbruchs vor, so ist die Wgr. nach Öff-nen des Verschlusses zu entnehmen und wieder zu verwenden, wenn die Zünd-schraube nicht angeschlagen ist.

46.

Kartuschhülsen, die sich nicht auswerfen lassen, sind von der Mündung aus mit dem Wischer auszustoßen.

47.

Unbrauchbare, aber beförderungssichere Munition ist auffällig zu bezeichnen und – wenn möglich – räumlich getrennt für sich zu lagern; für ihren baldigen Abtransport ist zu sorgen (9).

C. Angaben über II. ZünderC. Angaben über IV. MunitionspackgefäßeInhaltsverzeichnis