Merkblatt für die Munition des 15 cm Nebelwerfers 41 |
D. Behandeln, Lagern und Transport der Wurfgranaten |
28. Die Bestimmungen der H.Dv. 305 »Munitionsbehandlung«, insbesondere Ziffer 17 bis 31a, gelten auch für die Munition des 15 cm Nebelwerfers 41. |
29. 15 cm Wgr. 41 mit oder ohne Verpackung dürfen nicht hart ausgestoßen oder gewor-fen werden. |
Bei hart hingefallenen Wurfgranaten besteht die Gefahr der Beschädigung der Pulverla-dung im Treibsatz. Diese Wurfgranaten können Veranlassung zu Rohrzerspringern geben und dürfen deshalb nicht verfeuert werden; sie sind jedoch transportsicher. Solche Ge-schosse sind an die Munitionsausgabestelle zur Weiterleitung an die Kommandantur des Versuchsplatzes Kummersdorf (für OKH/Wa Prüf 11) zurückzugeben. |
15 cm Wgr. 41 sind gegen Feuchtigkeit und Eindringen von Verunreinigungen in die Düsen zu schützen. |
30. Ausgepackte, aber nicht benötigte Wurfgranaten sind wieder vorschriftsmäßig zu verpacken. |
31. 15 cm Wgr. 41 sin während der Lagerung und beim Transport gegen Sonnenbestrah-lung und andere Wärmeeinflüsse zu schützen. Hierbei ist für genügend Luftzutritt zu sor-gen, damit Wärmestauungen vermieden werden. |
32. Schußfertige Wgr. sind nach Möglichkeit in festen Gebäuden mit ausreichender Trag-fähigkeit der Lagerböden zu lagern. Als behelfsmäßige feldmäßige Munitionsräume kommen darüber hinaus in Betracht: |
a) Holz- und Wellblechschuppen, |
b) Stallzelte und zerlegbare Munitionsschuppen. |
Das Lagern in Erdnischen und Kellern während längerer Zeiträume ist wegen der Gefahr von Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden. Die Lagerräume sollen regendicht überdacht sein. |
33. Die Munitionsbehälter sind schonend zu behandeln, damit sie öfter verwendet werden können. Ihr vollzähliges Rückliefern an die Munitions-Ausgabestellen ist regelmäßig zu überwachen. Sie müssen sauber und trocken gehalten werden. Es ist verboten, sie zum Bau von Deckungen, zum Heizen usw. zu verwenden. |