K. Sonderbestimmungen für die Munition in den TropenAnlage 1 (7,62 cm Sprgr.Patr. 39)Inhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 7,62 cm Panzerjägerkanone 36
L. Sonderbestimmungen für Lagern und Behandeln der Munition bei großer Kälte

69.

Die Patronen sind bis zum Laden des Geschützes in der Verpackung zu belassen und gegen Witterungseinflüsse (Nässe, Kälte) zu schützen. – Trockene Erdlöcher mit Schutzdach sind zum Einlagern von Munition geeignet. Bei genügend starker Schneedecke können auch Schneehöhlen dazu verwendet werden, deren Eingänge verhängt werden müssen (Decken, Säcke usw.).

Packgefäße müssen im Freien bei gestapelter Lagerung mit Pappe, Munitionsplantü-chern usw. abgedeckt werden, damit sie nicht naß werden und bei Frost nicht zu-sammenfrieren. Besonders bei Blechpackgefäßen wird sich dadurch an den Schließ-fugen keine Feuchtigkeit sammeln können, die bei Kälte zu Eis wird und das Öffnen der Packgefäße verhindert.

70.

Vor dem Laden müssen die Patronen gründlich von Eis und Reif befreit werden.

71.

Sehr wichtig ist, daß Patronen in möglichst gleichmäßiger Temperatur aufbewahrt werden. Für ein Schießen sind kalt und wärmer lagernde Patronen nicht durcheinan-der zu verfeuern. Nachlässigkeit in dieser Hinsicht verursachen Veränderungen in der Anfangsgeschwindigkeit der Geschosse und große Fehler beim Schießen.

72.

Es ist zu vermeiden, warm gelagerte Patronen in Räume mit Frosttemperatur zu bringen, da sich sonst Feuchtigkeit in und auf den Patronenhülsen niederschlägt. Folge: Eisbildung an der Munition und im Zünder.

73.

Patronen sind stets auf trockene, saubere Unterlagen zu legen, niemals auf Erde oder Schnee.

74.

Bei großer Kälte ist mit häufigerem Auftreten von Nachflammern (49) zu rechnen. Daher Vorsicht beim Öffnen des Verschlusses.

75.

Es können auch bei großer Kälte Zündverzüge oder Versager auftreten. Zünd-schrauben-Versager werden oft auf ungenügendes Anschlagen der Zündschraube durch den Schlagbolzen zurückzuführen sein, der durch das steifgefrorene Fett im Verschluß an seinem Vorschnellen behindert wurde. Das Öffnen des Verschlusses ist hierbei nach einer Minute Wartezeit mit besonderer Vorsicht vorzunehmen (20).

76.

Wenn nicht geschossen wird, ist das Rohr vor raschem Erkalten zu schützen, indem die Mündungskappe aufgesetzt und der Verschluß geschlossen wird. Aus einem vereisten Rohr darf nicht geschossen werden.

77.

Durchschießbare Mündungskappen dürfen bei Vereisung nicht mit Sprenggranaten durchschossen werden.

78.

Die Nichtbeachtung der Hinweise kann zum Zerstören des Geräts und zur Gefähr-dung der eigenen Truppe führen, was fast immer den Kampferfolg beeinträchtig.

K. Sonderbestimmungen für die Munition in den TropenAnlage 1 (7,62 cm Sprgr.Patr. 39)Inhaltsverzeichnis