Merkblatt für die Munition der 7,62 cm Panzerjägerkanone 36 |
D. Maßnahmen gegen Rohr- und Frühzerspringer sowie sonstige Unfälle |
41. |
Das Rohrinnere ist oft und gründlich zu reinigen. Für das Schießen darf es nur hauchartig eingeölt sein, wenn nötig, ist es zu entfetten. Eingedrungenes Regen-wasser ist vor dem Schießen zu entfernen. |
Grate und beschädigte Felder sind vom Waffenmeister zu glätten. |
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Aus aufgebrauchten Rohren darf nicht geschossen werden. |
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42. |
Während des Schießens ist möglichst nach jedem Schuß durch das Rohr zu sehen. Fremdkörper sind sofort aus dem Rohr zu entfernen. Bei Dunkelheit sind Taschen-lampen zum Ausleuchten des Rohres zu verwenden. |
Das Entkupfern des Rohres ist beim Verfeuern von Geschossen mit KPS-Führung rechtzeitig zu veranlassen. |
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43. |
Nach jedem Schießen ist das Rohr zu reinigen. Beim Schießen von längerer Dauer sind zwischen die einzelnen Schießaufgaben Feuerpausen zum Reinigen und Abküh-len des Rohres einzulegen; während der Feuerpausen muß der Verschluß geöffnet bleiben (76). Zum schnelleren Abkühlen ist dem Rohr größte Erhöhung zu geben, so-weit der offenstehende Verschluß dies zuläßt. |
44. |
Bei Schießübungen mit Kopfzündern, die eine Abschlußplatte haben, ist beim Nieder-gehen von Hagel- oder großtropfigem Platzregen das Schießen sofort einzustellen. Es können sonst infolge der großen Empfindlichkeit dieser Zünder Frühzerspringer vorkommen, welche die zu überschießende Truppe in Gefahr bringen. |
45. |
Die Geschütze sind erst kurz vor dem Schuß zu laden. Nr. 16 bis 19 beachten. |
Um die Gefahr des Eindringens von Zweigen, Erde, Flugsand, Regen usw. in das Rohrinnere weitgehend herabzumindern, darf die Mündungskappe – wenn sie nicht durchschießbar ist (77) – erst vor dem Eintritt in das Gefecht abgenommen werden. |
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Auf dem Marsch oder bei schulmäßigen Übungen ohne Feuereröffnung bleibt die Mündungskappe aufgesetzt. |
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46. |
Die empfindlichen Zünder werden etwa 1 m vor dem Rohr scharf. Tarnmittel sind da-her so anzubringen, daß sie den Geschoßflug bei allen Erhöhungen nicht behindern; ferner ist dafür zu sorgen, daß beim Schuß keine Gegenstände (z.B. Zweige, Steine, Sand usw.) in das Rohr fallen können. |
47. |
Es ist verboten, andere als die für die 7,62 cm Pak 36 vorgeschriebene Munition zu verschießen (24). |
48. |
Die bei Schießübungen zu beachtenden Maßnahmen für den Schutz der Bedienung und die Absperrung des Geländes müssen eingehalten werden. |
49. |
Es kommt vor, daß nach dem Auswerfen der Patronenhülse die nach rückwärts aus-tretenden Gase mit kleiner, langsam verlöschender Flamme verbennen. Mit dem La-den warten, bis Flamme erloschen ist. Brennen auch Gase in der Patronenhülse, so muß diese abseits gelegt werden; es ist wichtig, daß die Flamme keine Patrone trifft. |