C. Angaben über VII. MunitionspackgefäßeE. Entladen angesetzter oder klemmender PatronenInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 7,62 cm Panzerjägerkanone 36
D. Maßnahmen gegen Rohr- und Frühzerspringer sowie sonstige Unfälle

41.

Das Rohrinnere ist oft und gründlich zu reinigen. Für das Schießen darf es nur hauchartig eingeölt sein, wenn nötig, ist es zu entfetten. Eingedrungenes Regen-wasser ist vor dem Schießen zu entfernen.

Grate und beschädigte Felder sind vom Waffenmeister zu glätten.

Aus aufgebrauchten Rohren darf nicht geschossen werden.

42.

Während des Schießens ist möglichst nach jedem Schuß durch das Rohr zu sehen. Fremdkörper sind sofort aus dem Rohr zu entfernen. Bei Dunkelheit sind Taschen-lampen zum Ausleuchten des Rohres zu verwenden.

Das Entkupfern des Rohres ist beim Verfeuern von Geschossen mit KPS-Führung rechtzeitig zu veranlassen.

43.

Nach jedem Schießen ist das Rohr zu reinigen. Beim Schießen von längerer Dauer sind zwischen die einzelnen Schießaufgaben Feuerpausen zum Reinigen und Abküh-len des Rohres einzulegen; während der Feuerpausen muß der Verschluß geöffnet bleiben (76). Zum schnelleren Abkühlen ist dem Rohr größte Erhöhung zu geben, so-weit der offenstehende Verschluß dies zuläßt.

44.

Bei Schießübungen mit Kopfzündern, die eine Abschlußplatte haben, ist beim Nieder-gehen von Hagel- oder großtropfigem Platzregen das Schießen sofort einzustellen. Es können sonst infolge der großen Empfindlichkeit dieser Zünder Frühzerspringer vorkommen, welche die zu überschießende Truppe in Gefahr bringen.

45.

Die Geschütze sind erst kurz vor dem Schuß zu laden. Nr. 16 bis 19 beachten.

Um die Gefahr des Eindringens von Zweigen, Erde, Flugsand, Regen usw. in das Rohrinnere weitgehend herabzumindern, darf die Mündungskappe – wenn sie nicht durchschießbar ist (77) – erst vor dem Eintritt in das Gefecht abgenommen werden.

Auf dem Marsch oder bei schulmäßigen Übungen ohne Feuereröffnung bleibt die Mündungskappe aufgesetzt.

46.

Die empfindlichen Zünder werden etwa 1 m vor dem Rohr scharf. Tarnmittel sind da-her so anzubringen, daß sie den Geschoßflug bei allen Erhöhungen nicht behindern; ferner ist dafür zu sorgen, daß beim Schuß keine Gegenstände (z.B. Zweige, Steine, Sand usw.) in das Rohr fallen können.

47.

Es ist verboten, andere als die für die 7,62 cm Pak 36 vorgeschriebene Munition zu verschießen (24).

48.

Die bei Schießübungen zu beachtenden Maßnahmen für den Schutz der Bedienung und die Absperrung des Geländes müssen eingehalten werden.

Nachflammer bei Geschützen

49.

Es kommt vor, daß nach dem Auswerfen der Patronenhülse die nach rückwärts aus-tretenden Gase mit kleiner, langsam verlöschender Flamme verbennen. Mit dem La-den warten, bis Flamme erloschen ist. Brennen auch Gase in der Patronenhülse, so muß diese abseits gelegt werden; es ist wichtig, daß die Flamme keine Patrone trifft.

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