III. Angaben über A. GeschosseIII. Angaben über C. Kartuschen

Merkblatt für die Munition der schweren Feldhaubitze 15 (t)

III. Angaben über
B. Zünder

25.

Die Zünder für Geschosse der s.F.H. 15 (t) sind sprengkräftig; sie sind transport-, lade-, rohr- und sprengkapselsicher. 15 cm Gr. 19 Nb. (t) und 15 cm Gr. 19 Be (t) sind erst mit der in das Geschoß eingesetzten Zündladung sprengkräftig.

26.

Kurze Beschreibung der Zünder siehe Nr. 98 bis 101. Als rohrsicher bezeichnet man alle Zünder, die im Rohr nicht scharf werden können.

 

Sprengkräftige Zünder (t) haben eine Sprengkapsel. Sprengkapselsicher sind Zün-der, bei denen die Detonationsübertragung von der Sprengkapsel auf die Sprengla-dung ausgeschlossen ist, solange sich das Geschoß im Rohr befindet.

27.

Alle Kopfzünder müssen fest im Geschoß sitzen und bis zur Anlage eingeschraubt sein. Zünder (t) müssen durch Stiftschraube gesichert sein. Die aufgelötete Kappe darf auf diesen Zündern nicht fehlen oder beschädigt werden. Die Kappe schützt das darunterliegende empfindliche Deckblättchen vor Beschädigung und den Zünder vor Feuchtigkeitseinwirkung.

28.

Zünder (t), bei denen sich die aufgelötete Kappe gelöst hat, sind hochempfindlich. Sie dürfen nur verschossen werden, wenn das darunterliegende Deckblättchen nicht beschädigt oder eingedrückt ist.

29.

15 cm Granaten 37 (t), deren Zünder keine Kappen haben, sind zuerst zu verschies-sen, wenn Zünder und Geschosse brauchbar sind.

30.

Die Kappe dieser Zünder wird erst kurz vor dem Ansetzen des Geschosses bzw. Stellen des Zünders mit dem Abreißring vom Zünder abgerissen. Hierzu befindet sich beim Geschützzubehör ein Abreißhaken.

31.

Schmutzige Zünder sind unter Schonung der Wachsabdichtung vorsichtig mit einem weichen Lappen abzuwischen. Das Blankputzen der Zünder ist verboten.

32.

Die Zünder sind vor dem Verfeuern nach dem Entfernen der Kappe zu untersuchen, ohne sie zu zerlegen.

33.

Empfindliche Aufschlagzünder sind unbrauchbar und daher nicht mehr zu verschies-sen, wenn bei heruntergerissener Kappe festgestellt wird, daß das Deckblättchen der Zünder beschädigt oder eingedrückt ist. Geschosse mit derartigen Zünder sind transportsicher.

34. Bei Brennzündern darf sich das Satzstück nicht mit der Hand, muß sich aber mit dem dazugehörigen Schlüssel willig drehen lassen.
 

Brennzünder, deren Satzstücke sich mit der Hand drehen lassen, sind unbrauchbar, aber transportsicher.

35.

Brennzünder, deren Satzstücke sich nicht stellen lassen, aber sonst gut beschaffen sind, muß man kennzeichnen und als Aufschlagzünder verfeuern. Die Zünderstellung ist vor dem Laden bei jedem Geschoß zu prüfen.

36. Feucht gewordene Brennzünder verursachen große Streuungen oder Aufschläge.
37.

Zünder sind unbrauchbar, nicht mehr zu verschießen und auch nicht mehr trans-portsicher, wenn

  a) der Aufbau gelockert ist oder starke Beschädigungen vorhanden sind,
  b)

Feuchtigkeitseinwirkungen so stark sind, daß ein Verderben der Inneneinrich-tung wahrscheinlich ist.

38.

Merkmale für eingedrungene Feuchtigkeit sind:

  a) Hervorquellen der zwischen den Satzstücken liegenden Tuchplatten,
  b) undeutliche Zahlen und Teilstriche,
  c) dunkle Flecken und Ränder an den Satzstücken,
  d) weiße Salpeterausscheidungen am Zünder,
  e) feuchte oder trockene Ausscheidungen des Pulvers.
39.

Jeder Versuch, Zünder auseinanderzunehmen, ist verboten.

40.

Wenn Geschosse mit Zündern Bränden, Explosionen oder starken Stürzen ausge-setzt waren oder durch feindliche Feuerwirkungen umhergeschleudert oder beschä-digt wurden, so sind sie grundsätzlich zunächst als unsicher und gefährlich anzu-sehen. Diese Munition ist Sachverständigen (Offizieren (W) oder Feuerwerkern) vor-zustellen.

41.

Geschosse mit unbrauchbaren Zündern muß man kennzeichnen und an die Muniti-onsausgabestelle abgeben.

  Geschosse mit nicht transportsicheren Zündern muß man nach H.Dv. 305 sprengen.

Schußfertigmachen der Zünder

a) 15 cm A.Z.Gr. 37 (t)

42.

Der Aufschlagzünder CHZR (t) und der Aufschlagzünder SKHZR (t) sind sprengkräf-tige, empfindliche Kopfaufschlagzünder. Sie können mit und ohne Verzögerung ver-feuert werden.

 

Die Verzögerung beträgt etwa 0,12 Sek. Für den Transport sind die Zünder auf "ohne Verzögerung" eingestellt.

 

Vor dem Gebrauch des Geschosses ist die am Zünder festgelötetet Schutzkappe durch Losreißen des mit einem Abreißring versehenen Blechstreifens senkrecht zur Geschoßachse zu entfernen (30).

 

Soll mit Verzögerung geschossen werden, so ist das Geschoß senkrecht hinzustel-len. In dieser Stellung ist der Zünderkörper mit dem "Verzögerungsschlüssel M30" im entgegengesetzten Sinne der Uhrzeigerrichtung bis zum Anschlag herauszuschrau-ben. Dadurch fällt im Inneren des Zünders eine Kugel vor den "o.V.-Zündkanal". Dann ist der Zünderkörper wieder bis zum Anschlag einzuschrauben. Jetzt ist der Zünder auf "m.V." eingestellt. Auf "m.V." eingestellte Zünder sind daran erkenntlich, daß der Zünderkörper nicht so tief eingeschraubt ist, wie bei "o.V.-Stellung".

 

Bei nichtverfeuerten Geschossen sind auf "m.V." gestellte Zünder auf "o.V." zurück-zustellen. Hierzu ist der Zünderkörper bei stehendem Geschoß bis zum Anschlag herauszuschrauben. Das Geschoß ist sodann umzulegen; in dieser Lage ist der Zün-derkörper wieder fest einzuschrauben.

b) 15 cm Dopp.Z.Gr. 37 (t)

43.

Der Doppelzünder MG-CR (t) ist ein sprengkräftiger, empfindlicher Kopfzünder. Er kann als Aufschlagzünder und als Zeitzünder verfeuert werden. Vor Gebrauch des Geschosses ist die am Zünder festgelötete Schutzkappe durch Losreißen des mit einem Abreißring versehenen Blechstreifens senkrecht zur Geschoßachse zu entfer-nen (30).

 

Muß der Zünder ausnahmsweise als Aufschlagzünder verfeuert werden, so ist zu prüfen, ob das Kreuz (+) auf dem drehbaren Zündersatzstück genau über der am unteren Zünderkörper angebrachten Marke (Null) steht. In dieser Stellung ist der Zünder als Aufschlagzünder schußfertig.

 

Verstellte Zünder sind unbedingt, auf jeden Fall, in die Stellung "Kreuz auf Marke" einzustellen. Sonst ergeben sich Frühzerspringer, die die Bedienung gefährden. Nr. 83 ist zu beachten.

 

Beim Schießen als Zeitzünder (Brennzünder) ist das mit der Brennzünderteilung ver-sehene drehbare Satzstück des Zünders so weit zu drehen, bis der kommandierte Wert über der am unteren Zünderkörper angebrachten Marke (Null) steht. Kleinere Werte, als in Spalte 5 (Zünderstellung) der Kommandotafel der H.Dv.1) angegeben, dürfen am Zünder nicht eingestellt werden, da sonst Frühzerspringer auftreten, die die Bedienung gefährden. Insbesondere darf auch die Null der Brennzünderteilung, die bei älteren Zünderlieferungen noch vorhanden ist, nicht eingestellt werden. Das Einstellen des Zünders erfolgt mit dem "Kleinen Zünderschlüssel M36".

c) 15 cm Gr. 19 Nb. (t)

44.

Der A.Z. 23 Nb. ist kein Fertig-Aufschlagzünder. Vor dem Ansetzen des Geschosses ist der Vorstecker aus dem Zünder zu entfernen. Der Vorstecker muß vor dem Herausziehen von Draht und Plombe sauber befreit werden, da sonst Drahtreste in den Zünder hineinfallen, wodurch Blindgänger entstehen können. Werden die Ge-schosse nicht verfeuert, so sind die Zünder wieder mit Vorsteckern zu versehen. Der Vorstecker ist gegen Herausfallen mit Draht zu sichern. Zünder, die nachträglich wieder gesichert wurden, sind zuerst zu verfeuern. Ist beim Transport der Vorstek-ker aus dem Zünder herausgefallen, so ist das Geschoß nicht transportfähig. Solche Geschosse sind zu sprengen. Zünder ohne Vorstecker dürfen nicht verpackt und nicht gefahren werden.

d) 15 cm Gr. 19 Be (t)

45.

Der Bd.Z. für 15 cm Gr. 19 Be ist schußfertig. Es kann ohne sowie auch mit kleiner und großer Verzögerung verfeuert werden. Die kleine Verzögerung beträgt 0,09 und die große 0,18 Sekunden.

 

Der Zünder befindet sich nach dem Abfeuern etwa 2 m vorwärts der Rohrmündung in Scharfstellung.

 

Für den Transport ist der Bd.Z. für 15 cm Gr. 19 Be auf "ohne Verzögerung" ("O.V.") eingestellt. Zum Umstellen auf "kleine Verzögerung" ("K.V.") oder "große Verzöge-rung" ("G.V.") ist der Stellkörper des Zünders mit dem "Stellschlüssel für Bd.Z. für 15 cm Gr. 19 Be" so weit zu drehen, bis der Einstell-Markenstrich genau in Verlän-gerung des zwischen den Buchstaben "K.V." bzw. "G.V." befindlichen Striches steht. Bei nichtverfeuerten Geschossen sind eingestellte Zünder auf "O.V." zurückzustel-len.

 

Mit Zünderstellung "O.V." darf die 15 cm Gr. 19 Be nur zum Einschießen und aus-nahmsweise bei etwaigem gänzlichen Fehlen anderer Geschosse verwendet werden.

 

Vor dem Laden der Betongranaten ist die Bodenlochbuchse mit dem "Schlüssel für die Bodenschraube M 56X3" fest nachzuziehen.

e) 15 cm Min. Gr. 19/28 (t)

46.

Der Bodenzünder DBZ 62 (t) ist ein sprengkräftiger Aufschlagzünder. Im Geschoß eingeschraubt, ist er durch die Deckplatte zum Geschoßboden nach außen verdeckt und daher nicht sichtbar. Der Zünder kann mit und ohne Verzögerung verfeuert werden. Die Verzögerung beträgt . . . .  Sek.

 

Beim Schießen mit Verzögerung muß der auf dem Geschoßboden befindliche rote Pfeil beim Ansetzen des Geschosse nach unten zeigen. Zeigt der Pfeil nach oben, so wirkt der Zünder ohne Verzögerung. Am Geschoß ist der Länge nach zur besseren Erkennung der Zünderstellung an der Seite der Pfeilspitze ein roter Strich ange-bracht. Auf der entgegengesetzten Seite befindet sich ein weißer Strich. Liegt also das Geschoß mit dem weißen Strich nach oben, wirkt der Zünder mit Verzögerung.

 

Um das Geschoß auch bei Dunkelheit richtig ansetzen zu können, ist der rote Pfeil-strich auf dem Geschoßboden durch Körnerpunkte fühlbar gekennzeichnet.

III. Angaben über A. GeschosseIII. Angaben über C. Kartuschen