Merkblatt für die Munition der schweren Feldhaubitze 15 (t) |
III. Angaben über |
D. Munitionspackgefäße |
70. |
Die Munitionspackgefäße nutzen sich infolge der starken Beanspruchung beim Ge-brauch rasch ab. Man muß sie daher mit ihrem Zubehör recht schonend behandeln und für ihre trockene und saubere Lagerung sorgen. Durch schnelles und rechtzeiti-ges Zurückführen des Leermaterials wird der Nachschub an Munition erleichtert, es werden bedeutende Mengen an Rohstoffen gespart und viele Arbeitskräfte für an-dere Aufgaben frei. Die vollzählige Rücklieferung der leeren Packmittel an die Ausgabestellen ist daher regelmäßig zu überwachen. |
71. |
Packgefäße sind stets an den Verschlüssen zu öffnen; es ist verboten, zum Öffnen der Deckel vorhandene Verschlußteile aus Leder oder Ersatzstoff zu zerschneiden. |
Entleerte Packgefäße müssen sofort wieder richtig verschlossen werden, weil offene Deckel beim Transport brechen oder abreißen. |
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Die Bedienung muß im einwandfreien Öffnen und Schließen von Packgefäßen ge-schult sein, damit die Munition rasch entnommen werden kann. Dies ist wichtig. |
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72. |
Nur Packmittel in gutem Zustande (Nr. 70) können die Munition gegen Witte-rungseinflüsse, Verschmutzen und Beschädigungen schützen; dadurch ist die einwandfreie Ladefähigkeit und die Wirkung der Munition gewährleistet. Einwandfreie Munition ergibt gute Wirkung und stärkt die Schlagkraft der Truppe. |
73. |
Es ist verboten, Munitionspackgefäße zum Bau von Deckungen, zum Heizen oder als Packgefäße für Gegenstände, die keine Munitionsteile sind, zu verwenden. |