III. Angaben über A. GeschosseIII. Angaben über C. Kartuschen
Merkblatt für die Munition der schweren Feldahubitze 25 (t)
III. Angaben über
B. Zünder

26.

Die Zünder für Geschosse der s.F.H. 25 (t) sind sprengkräftig; sie sind transport-, lade-, rohr- und sprengkapselsicher. 15 cm Gr. 19 Nb. (t) und 15 cm Gr. 19 Be (t) sind erst mit der in das Geschoß eingesetzten Zündladung sprengkräftig.

27.

Kurz Beschreibung der Zünder siehe Nr. 98 bis 104. Als rohrsicher bezeichnet man alle Zünder, die im Rohr nicht scharf werden können.

 

Sprengkräftige Zünder (t) haben eine Sprengkapsel. Sprengkapselsicher sind Zün-der, bei denen die Detonationsübertragung von der Sprengkapsel auf die Sprengla-dung ausgeschlossen ist, solange sich das Geschoß im Rohr befindet.

28.

Alle Kopfzünder müssen fest im Geschoß sitzen und bis zur Anlage eingeschraubt sein. Zünder (t) müssen durch die Stiftschraube gesichert sein. Die aufgelötete Kappe darf auf diesen Zündern nicht fehlen oder beschädigt werden. Die Kappe schützt das darunterliegende empfindliche Deckblättchen vor Beschädigungen und den Zünder vor Feuchtigkeitseinwirkungen.

29.

Zünder (t), bei denen sich die aufgelötete Kappe gelöst hat, sind hochempfindlich. Sie dürfen nur verschossen werden, wenn das darunterliegende Deckblättchen nicht beschädigt oder eingedrückt ist.

30.

15 cm Granaten 37 (t), deren Zünder keine Kappen haben, sind zuerst zu verschies-sen, wenn Zünder und Geschosse brauchbar sind.

31.

Die Kappe dieser Zünder wird erst kurz vor dem Ansetzen des Geschosses bzw. Stellen des Zünders mit dem Abreißring vom Zünder abgerissen. Hierzu befindet sich beim Geschützzubehör ein Abreißhaken.

32.

Schmutzige Zünder sind unter Schonung der Wachsabdichtung vorsichtig mit einem weichen Lappen abzuwischen. Das Blankputzen der Zünder ist verboten.

33.

Die Zünder sind vor dem Verfeuern nach dem Entfernen der Kappe zu untersuchen, ohne sie zu zerlegen.

34.

Empfindliche Aufschlagzünder sind unbrauchbar und daher nicht mehr zu verschies-sen, wenn bei heruntergerissener Kappe festgestellt wird, daß das Deckblättchen der Zünder beschädigt oder eingedrückt worden ist. Geschosse mit derartigen Zün-dern sind transportsicher.

35.

Bei Brennzündern darf sich das Satzstück nicht mit der Hand, muß sich aber mit dem zugehörigen Schlüssel willig drehen lassen.

 

Brennzünder deren Satzstücke sich mit der Hand drehen lassen, sind unbrauchbar, aber transportsicher.

36.

Brennzünder, deren Satzstücke sich nicht stellen lassen, aber sonst gut beschaffen sind, muß man kennzeichnen und als Aufschlagzünder verfeuern. Die Zünderstellung ist vor dem Laden bei jedem Geschoß zu prüfen.

37. Feucht gewordene Brennzünder verursachen große Streuungen oder Aufschläge.
38.

Zünder sind unbrauchbar, nicht mehr zu verschießen und auch nicht mehr trans-portsicher, wenn

  a) der Aufbau gelockert ist oder starke Beschädigungen vorhanden sind,
  b)

Feuchtigkeitseinwirkungen so stark sind, daß ein Verderben der Inneneinrich-tung wahrscheinlich ist.

39.

Merkmale für eingedrungene Feuchtigkeit sind:

  a) Hervorquellen der zwischen den Satzstücken liegenden Tuchplatten,
  b) undeutliche Zahlen und Teilstriche,
  c) dunkle Flecke und Ränder an den Satzstücken,
  d) weiße Salpeterausscheidungen am Zünder,
  e) feuchte oder trockene Ausscheidungen des Pulvers.
40.

Jeder Versuch, Zünder auseinanderzunehmen, ist verboten.

41.

Wenn Geschosse mit Zündern Bränden, Explosionen oder starken Stürzen ausge-setzt waren oder durch feindliche Feuerwirkungen umhergeschleudert oder beschä-digt wurden, so sind sie grundsätzlich zunächst als unsicher und gefährlich anzuse-hen. Diese Munition ist Sachverständigen (Offizieren (W) oder Feuerwerkern) vorzu-stellen.

42.

Geschosse mit unbrauchbaren Zündern muß man kennzeichnen und an die Muniti-onsausgabestelle abgeben.

  Geschosse mit nicht transportsicheren Zündern muß man nach H.Dv. 305 sprengen.
Schußfertigmachen der Zünder
a) 15 cm A.Z.Gr. 37 (t)
43.

Der Aufschlagzünder CHZR (t) und der Aufschlagzünder SKHZR (t) sind sprengkräf-tige, empfindliche Kopfzünder. Sie können mit und ohne Verzögerung verfeuert wer-den.

 

Die Verzögerung beträgt etwa 0,2 Sek. Für den Transport sind die Zünder auf "ohne Verzögerung" eingestellt.

 

Vor dem Gebrauch des Geschosses ist die am Zünder festgelötete Schutzkappe durch Losreißen des mit einem Abreißring versehenen Blechstreifens senkrecht zur Geschoßachse zu entfernen (30).

 

Soll mit Verzögerung geschossen werden, so ist das Geschoß senkrecht hinzustel-len. In dieser Stellung ist der Zünderkörper mit dem "Verzögerungsschlüssel M 30" im entgegensetzten Sinne der Uhrzeigerrichtung bis zum Anschlag herauszuschrauben. Dadurch fällt im Innern des Zünders eine Kugel vor den "o.V.-Zündkanal". Dann ist der Zünderkörper wieder bis zum Anschlag einzuschrauben. Jetzt ist der Zünder auf "m.V." eingestellt. Auf "m.V." eingestellte Zünder sind daran erkenntlich, daß der Zünderkörper nicht so tief eingeschraubt ist wie bei "o.V.-Stellung".

 

Bei nichtverfeuerten Geschossen sind auf "m.V." gestellte Zünder auf "o.V." zurück-zustellen. Hierzu ist der Zünderkörper bei stehendem Geschoß bis zum Anschlag he-rauszuschrauben. Das Geschoß ist sodann umzulegen; in dieser Lage ist der Zünder-körper wieder fest einzuschrauben.

b) 15 cm Dopp.Z.Gr. 37 (t)
44.

Der Doppelzünder MG-CR (t) ist ein sprengkräftiger, empfindlicher Kopfzünder. Er kann als Aufschlagzünder und als Zeitzünder verfeuert werden. Vor Gebrauch des Geschosses ist die am Zünder festgelötete Schutzkappe durch Losreißen des mit einem Abreißring versehenen Bleichstreifens senkrecht zur Geschoßachse zu entfer-nen (30).

 

Muß der Zünder ausnahmsweise als Aufschlagzünder verfeuert werden, so ist zu prüfen, ob das Kreuz (†) auf dem drehbaren Zündersatzstück genau über den am unteren Zünderkörper angebrachten Marke (Null) steht. In dieser Stellung ist der Zünder als Aufschlagzünder schußfertig.

 

Verstelle Zünder sind unbedingt, aus jeden Fall, in die Stellung "Kreuz auf Marke" einzustellen. Sonst ergeben sich Frühzerspringer, die die Bedienung gefährden. Nr. 83 ist zu beachten.

 

Beim Schießen als Zeitzünder (Brennzünder) ist das mit der Brennzünderteilung ver-sehene drehbare Satzstück des Zünders so weit zu drehen, bis der kommandierte Wert über der am unteren Zünderkörper angebrachten Marke (Null) steht. Kleinere Werte, als in Spalte 5 (Zünderstellung) der Kommandotafel der H.Dv. 119/507 ange-geben, dürfen am Zünder nicht eingestellt werden, da sonst Frühzerspringer auftre-ten, die die Bedienung gefährden. Insbesondere darf auch die Null der Brennzünder-teilung, die bei älteren Zünderlieferungen noch vorhanden ist, nicht eingestellt wer-den. Das Einstellen des Zünders erfolgt mit dem "Kleinen Zünderschlüssel M 36".

c) 15 cm Gr. 19 Nb. (t)
45.

Der A.Z. 23 Nb. ist kein Fertigaufschlagzünder. Vor dem Ansetzen des Geschosses ist der Vorstecker aus dem Zünder zu entfernen. Der Vorstecker muß vor dem He-rausziehen von Draht und Plombe sauber befreit werden, da sonst Drahtreste in den Zünder hineinfallen, wodurch Blindgänger entstehen können. Werden die Geschosse nicht verfeuert, so sind die Zünder wieder mit Vorstecker zu versehen. Der Vorstek-ker ist gegen Herausfallen mit Draht zu sichern. Zünder, die nachträglich wieder ge-sichert wurden, sind zuerst zu verfeuern. Ist beim Transport der Vorstecker aus dem Zünder herausgefallen, so ist das Geschoß nicht transportfähig. Solche Ge-schosse sind zu sprengen. Zünder ohne Vorstecker dürfen nicht verpackt und nicht gefahren werden.

d) 15 cm Gr. 19 Be (t)
46.

Der Bd.Z. für 15 cm Gr. 19 Be ist schußfertig. Es kann ohne sowie auch mit kleiner und großer Verzögerung verfeuert werden. Die kleine Verzögerung beträgt 0,09 und die große 0,18 Sekunden.

 

Der Zünder befindet sich nach dem Abfeuern etwa 2 m vorwärts der Rohrmündung in Scharfstellung.

 

Für den Transport ist der Bd.Z. für 15 cm Gr. 19 Be auf "ohne Verzögerung" ("O.V.") eingestellt. Zum Umstellen auf "kleine Verzögerung" ("K.V.") oder "große Verzöge-rung" ("G.V.") ist der Stellkörper des Zünders mit dem "Stellschlüssel für Bd.Z. für 15 cm Gr. 19 Be" so weit zu drehen, bis der Einstell-Markenstrich genau in Verlän-gerung des zwischen den Buchstaben "K.V." bzw. "G.V." befindlichen Striches steht. Bei nicht verfeuerten Geschossen sind eingestellte Zünder auf "O.V." zurückzustel-len.

 

Mit Zünderstellung "O.V." darf die 15 cm Gr. 19 Be nur zum Einschießen und aus-nahmsweise bei etwaigem gänzlichen Fehlen anderer Geschosse verwendet werden.

 

Vor dem Laden der Betongranaten ist die Bodenlochbuchse mit dem "Schlüssel für die Bodenlochbuchse M 56 x 3" fest nachzuziehen.

e) 15 cm A.Z.Gr. 29 (t)
47.

Die Behandlung der 15 cm A.Z.Gr. 29 (t) mit dem Aufschlagzünder SKZ (t) oder SKHZR (t) erfolgt sinngemäß nach Nr. 43 dieser Vorschrift.

f) 15 cm Min.Gr. 28 (t)

48.

Der Bodenzünder DVZR (t) ist ein sprengkräftiger Aufschlagzünder. Im Geschoß ein-geschraubt, ist er durch die Deckplatte zum Granatboden nach außen verdeckt und daher nicht sichtbar. Der Zünder kann mit und ohne Verzögerung verfeuert werden. Die Verzögerung beträgt 0,25 Sek.

 

Soll ohne Verzögerung geschossen werden, so ist das Geschoß so in das Rohr ein-zusetzen, daß der rote Pfeil auf dem Geschoßboden nach oben zeigt. Bei liegendem Geschoß ist der am Geschoßzapfen angebrachte rote Farbstrich von oben sichtbar. Bei Geschossen neuerer Fertigung ist der rote Strich mit "o.V." beschriftet.

 

Soll mit Verzögerung geschossen werden, so ist das Geschoß so in das Rohr einzu-setzen, daß der rote Pfeil senkrecht nach unten (zur Erde) zeigt. Bei liegendem Ge-schoß ist der am Geschoßzapfen angebrachte weiße Farbstrich von oben sichtbar. Bei Geschossen neuerer Fertigung ist der weiße Strich mit "m.V." beschriftet.

 

Um das Geschoß bei Dunkelheit richtig ansetzen zu können, ist der rote Pfeilstrich auf dem Geschoßboden durch Körnerpunkte fühlbar gekennzeichnet.

g) 15 cm Dopp.Z.Gr. 25 (t)

49.

Die Behandlung der 15 cm Dopp.Z.Gr. 25 (t) mit dem Dopp.Z. 25 (t) erfolgt sinnge-mäß nach Nr. 44 dieser Vorschrift. Für das Einstellen der kommandierten Werte am Zünderkörper gilt die Kommandotafel der H.Dv. 119/506. Das Einstellen des Zünders erfolgt mit dem "Zünderstellschlüssel M 16".

III. Angaben über A. GeschosseIII. Angaben über C. Kartuschen