Merkblatt für die Munition der 4,7 cm Pak. 181 (f) - frz 37 SA - |
II. Angaben über Patronen für Geschütze |
c) Zünder |
23. |
Kurze Beschreibung des Zünders siehe Nr. 45, Spalte 5. |
24. |
Zünder auf hingefallenen Patronen ohne Mängel sind lade-, rohr- und beförderungs-sicher. |
25. |
Empfindliche Aufschlagzünder, deren Abschlußplatte beschädigt ist, dürfen nicht verschossen werden, da die Einbeulungen Blindgänger, bei fehlender Abschlußplatte Frühzerspringer auftreten können. Zünder mit den angeführten Fehlern sind aber transportsicher (28) |
26. |
Zünder mit gelockertem Zusammenbau, tiefen Beulen und Schrammen sind un-brauchbar und nicht beförderungssicher (29). |
27. |
Wenn Patronen starken Stürzen, Bränden oder Explosionen ausgesetzt waren oder durch Feuerwirkung umhergeschleudert oder beschädigt wurden, so gelten sie als lade- und transportunsicher. Diese Munition muß man durch Feuerwerker untersu-chen lassen. |
28. |
Patronen mit unbrauchbaren, aber transportsicheren Zündern muß man kennzeich-nen und an die nächste Munitionsausgabestelle abgeben (25). |
29. |
Patronen mit nichttransportsicheren Zündern sind nach H.Dv. 305 zu sprengen (26). Dabei ist zu beachten, daß auch die Pulverladung und die Zündschraube vernichtet werden. |
30. | Jeder Versuch, Zünder auseinanderzunehmen, ist verboten. |