II. Angaben über Patronen für Geschütze, f) GewichtsangabenIV. Entladen angesetzter oder klemmender Patronen
Merkblatt für die Munition der 4,7 cm Pak. 181 (f) - frz 37 SA -
III. Maßnahmen gegen Rohr-, Frühzerspringer sowie sonstige Unfälle
34.

Das Rohrinnere ist gut und oft zu reinigen. Zu Beginn des Schießens darf es nur hauchartig eingeölt sein, wenn nötig, ist es zu entfetten.

  Grate und beschädigte Felder sind vom Waffenmeister zu glätten.
35.

Man muß während des Schießens so oft wie möglich durch das Rohr sehen und Fremdkörper sofort auf dem Rohr entfernen.

36.

Nach jedem Schießen ist das Rohr zu reinigen. Beim Schießen von längerer Dauer sind zwischen die einzelnen Schießaufgaben Feuerpausen zum Reinigen und Abkühlen des Rohres einzulegen; während der Feuerpausen muß der Verschluß ge-öffnet bleiben.

37.

Die Geschütze sind erst kurz vor dem Schuß zu laden. Um das Eindringen von Zwei-gen, Erde, Flugsand, Regen usw. in das Rohrinnere weitgehend auszuschließen, darf die Mündungskappe erst vor der Feuereröffnung abgenommen werden. Bei Feuer-pausen von längerer Dauer als drei Minuten ist das Rohr freizuschießen.

38.

Tarnmittel dürfen den Geschoßflug bei allen Erhöhungen nicht behindern; auch muß vermieden werden, daß durch die Erschütterungen beim Schuß keine Gegenstände (z.B. Zweige, Steine, Sand usw.) in das Rohr fallen können.

39.

Es ist verboten andere als für die 4,7 cm Pak. 181 (f) vorgeschriebene Munition zu verschießen (22 a, b).

40. Das bei Schießübungen vorgeschriebene Absperren des Geländes ist zu beachten.

Berichte bei besonderen Vorkommnissen

41.

Bei besonderen Vorkommnissen an der Munition ist an OKH (AHA/In 6 und Wa A) zu berichten und ein beantworteter Fragebogen nach dem Muster von Nr. 46 dieser Vorschrift beizufügen. Abschrift des Berichtes ist der Heeresmunitionsanstalt, die die Munition gefertigt hat, zu übersenden.

 

Lassen sich die verlangten Feststellungen nicht mehr machen, z.B. bei Rohrzersprin-gern, so ist dies zu melden. Photographien von dem zerstörten Geschütz sind für die Beurteilung des Vorkommnisses wichtig und – wenn vorhanden – dem Bericht beizu-fügen.

 

Ferner sind der Rest der im Packgefäß befindlichen Munition und ein weiteres ge-fülltes Packgefäß von der am Geschütz befindlichen Munition und wiedergefundene Munitionsteile des Rohrzerspringers an die Kommandantur des Versuchsplatzes Kum-mersdorf zur Verfügung des OKH (Wa Prüf 1) einzusenden. Dies ist zur Feststellung etwaiger Fehlerquellen an der Munition unbedingt erforderlich.

II. Angaben über Patronen für Geschütze, f) GewichtsangabenIV. Entladen angesetzter oder klemmender Patronen