III. Angaben über die Munition, B. ZünderIII. Angaben über die Munition, D. Verpackungsmittel und E. Maßnahmen gegen Rohr-, Frühzerspringer und sonstige UnfälleInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der F.K. 16
III. Angaben über

C.

a. Kartuschen2).

43. Die Hülsenkartuschen der F.K. 16, 1. Ladung unterscheidet sich von der 2. Ladung äußerlich dadurch, daß bei der 1. Ladung der Kartuschdeckel etwa um Daumenlänge in der Kartuschhülse versenkt liegt, während bei der 2. Ladung die Hülse nahezu bis zum oberen Hülenrande gefüllt ist. Ein Unterscheiden der Kartuschen – auch im Dunkeln – ist daher ohne weiteres möglich.

44. Die Kartuschen sind vor Feuer und Nässe zu schützen, sie dürfen erst kurz vor dem Verfeuern der Verpackung entnommen werden.

45. Sie sind vor Beschädigungen und Verschmutzungen zu bewahren und stets auf Haar-decke oder andere weiche und reine Unterlage, nie aber auf die bloße Erde zu legen.

46. Beim Schießen nicht verwendete Kartuschen muß man sobald wie möglich wieder vor-schriftsmäßig verpacken.

47. Kartuschen sind gegen Sonnenstrahlen zu schützen, da andernfalls die Pulvertempe-ratur und die Gasdrücke zunehmen. Man muß die Kartuschen so lagern, daß sie möglichst gleiche Temperatur haben.

48. Bei Kartuschen mit Zündschraube C/123) muß man vor dem Laden den richtigen Sitz der Zündschraube prüfen. Die Zündschraube muß sich mit der Bodenfläche der Kartusch-hülse vergleichen oder etwas versenkt liegen. Bei Kartuschen mit Zündhütchen muß die-ses stets etwas versenkt liegen.

49. Gelockerte Zündschrauben3) sind mit dem Schlüssel für Zündschrauben C/12 wieder fest einzuschrauben.

50. Kartuschen darf man keinesfalls längere Zeit in heiß geschossenen Rohren belassen, weil die Hitze im Rohr das Pulver der Kartusche erwärmt, wodurch sich die Gasdrücke steigern; Geschosse und Gerät werden dann unnötig beansprucht, außerdem ergeben sich Weitschüsse. Es besteht auch die Gefahr vorzeitiger Entzündung.

51. Feucht gewordene Kartuschen sind nicht zu verwenden, da sie Kurzschüsse verursa-chen; bei großer Feuchtigkeit versagen sie.

52. Nicht ladefähige Kartuschen darf man niemals mit Gewalt in das Rohr einsetzen.

53. Verbeulte Kartuschen sind unbrauchbar.

54. Kommt ein Versager vor, so ist sofort von neuem abzuziehen. Tritt wieder Versager auf, dann nach etwa 1 Minute – die Wartezeit ist mit der Uhr zu messen – auf Befehl des Geschützführers Kartusche ersetzen. Falls Zeit vorhanden, kann durch Drehen um etwa 180° oder Einsetzen in ein anderes Geschütz Verwendung dieser Kartusche nochmals ver-sucht werden.

55. Beim Versagen der Kartusche mit Zündschraube C/124) werden diese mit dem zuge-hörigen Schlüssel vorsichtig herausgeschraubt5). Die Hülsenkartuschen sind hierzu auf Haardecke handgerecht niederzulegen. Der Schlüssel ist mit seinen drei Klauen fest in die Ausschnitte der Zündschraube einzusetzen, damit er nicht abgleitet.

56. Die Vorratszündschraube ist dann mit demselben Schlüssel einzuschrauben5).

57. Versager-Zündschrauben und Versager-Hülsenkartuschen der F.K. 16 mit Patronen-hülsen der F.K. (Zdh.) muß man kennzeichnen, verpacken und möglichst bald an die nächste Munitionsausgabestelle abliefern.

58. Kartuschhülsen, die sich nach dem Abfeuern nicht auswerden lassen, sind von der Mündung her nach rückwärts auszustoßen.

59. Die abgefeuerten Kartuschhülsen muß man so bald wie möglich verpacken, damit sie nicht unnötig verbeult werden, und an die Munitionsausgabestelle abliefern. Die restlose Rückgabe fördert den Nachschub an Munition und ist daher wichtig.

Das Zurückliefern der abgeschossenen Kartuschhülsen der Wurfladung ist nicht nötig.

b. Kartuschvorlagen.

60. Die Kartuschvorlagen haben den Zweck, das Mündungsfeuer bei Dunkelheit zu verrin-gern bzw. unsichtbar zu machen.

Beim Schießen mit Kartuschvorlage ist diese auf den Kartuschdeckel zu legen.

61. Die Kartuschvorlagen vergrößern die Streuung – besonders beim Schiessen mit klei-nen Ladungen – und sind daher nur anzuwenden, wenn Lage und Sichtverhältnisse es er-fordern.

62. Mehr als 1 Vorlage darf nicht mitverschossen werden.

63. Kartuschvorlagen sind weder feuergefährlich noch explosionsfähig. Sie dürfen deshalb in jedem geheizten Raum aufbewahrt werden.

64. Kartuschvorlagen sind bis kurz vor dem Gebrauch in ihrer Verpackung zu belassen.

65. Feuchte Kartuschvorlagen dürfen nicht verschossen werden, weil dann der Inhalt in Klumpen zusammengeballt ist und die Vorlagen in diesem Zustande ihren Zweck nicht er-füllen. Feucht gewesene, aber wieder völlig getrocknete Kartuschvorlagen sind brauch-bar, nachdem die Füllung in den Beuteln wieder möglichst fein zerdrückt worden ist.

66. Kartuschvorlagen verursachen Rosten der Rohre, diese sind deshalb häufig und gründlich zu reinigen.

Zusammenstellung der Kartuschen der F.K. 16

67.
Nr.
Art der
Hülse
Ladungsgewicht
und
Pulversorte
Bei-
ladung
Kartusch-
vorlage
Geschütz-
zündung
Seite
g
1
2
3
4
5
6
7
Hülsenkartusche der F.K. 16 1. Ldg.
1
Patrh. d. F.K.
(Zdh.)
Etwa 0,310 Nz.Rg.
P. (2,6
· 4,4/1,5) +
0,080 Ngl.Pl.P.
(58
· 0,25)7)
10 g
Nz.
Man.
N.P.
(1,5
·
1,5)
Kart.
Vorl. d.
F.K. 166)
zu 10 g
Kalium-
chlorid
3,7 cm
Zdh. 32
 
2
wie vor
etwa 0,282 Nz.R.
P. (3,5
· 5,5/3)
0,080 Ngl.Pl.P.
(58
· 0,25)
wie vor
wie vor
wie vor
 
3
wie vor
etwa 0,480 Nz.R.
P. (120
· 5,5/2)
wie vor
wie vor
wie vor
 
4
wie vor
etwa 0,410 Nz.R.
P. (10
· 4) + 0,080
Ngl.Pl.P. (58
· 0,25)
wie vor
wie vor
wie vor
 
Hülsenkartusche der F.K. 16 2. Ldg.
1
wie vor
etwa 0,790 Nz.N.
P. (10
· 4)
wie vor
wie vor
wie vor
 
Wurfladung der F.K. 16 2. Ldg.
1
Karth. (Pappe)
mit Zdh. f.
W.L.d.F.K.
etwa 0,070
Ngl.R.P. (108
· 2/1)
1 g Nz.
Man.
St.P.
(9
· 5,6
· 2)
+ 1 g
Ngl.P.
Pl. (35
·
0,25)
1 g
Ngl.
P.Pl.
(37,5
·
0,8) f.
oberen
Ab-
schluß
 
Zdh. für
Wurf-
ladung
 
 
 
 
 
 
 
 

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