B. Verzeichnis der zu beachtenden VorschriftenC. Angaben über II. ZünderInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition des 12 cm Granatwerfer 42 und 12 cm Gr W 378 (r) - russ 38 -
Inhalt
I. Wurfgranaten

1.

Wurfgranaten verschiedener Gewichtsklassen ergeben ballistische Unterschiede. Beim Übergehen von einer Gewichtsklasse zur anderen sind daher die BWE-Tafeln in der Schußtafel zu berücksichtigen.

2.

Wurfgranaten mit Rissen dürfen nicht verfeuert werden; ihr Vorkommen ist dem OKH (AHA/In 2 und Wa A) zu melden. Derartige Wurfgranaten sind an die Munitionsaus-gabestelle zur Weiterleitung an die Kommandantur des Versuchsplatzes Kummersdorf (für OKH/Wa Prüf 1) abzugeben.

3.

Bei den Wurfgranaten muß der Kopf völlig aufgeschraubt sein und an der Geschoß-hülle ohne Zwischenraum anliegen und festsitzen. Wurfgranaten mit gelockerten Köpfen sind unbrauchbar und dürfen nicht verfeuert werden (12, a).

4.

Die Zünder müssen auf den Wurfgranaten fest eingeschraubt sein (23).

5.

Der Flügelschaft muß fest und zentrisch zur Hülle sitzen. Am Zusammenstoß des Flügelschaftes mit der Hülle, des Flügelschaftes mit dem Verbindungsstück oder des Verbindungsstückes mit der Hülle darf sich kein Zwischenraum erkennen lassen. Hül-le, Verbindungsstück und Flügelschaft oder Flügelschaft und Hülle sind durch Ver-stemmen gegen Losdrehen gesichert.

Alle Gasaustrittslöcher im Flügelschaft müssen offen und sauber sein. Die Flügelble-che müssen fest am Flügelschaft sitzen und dürfen weder verbogen, verbeult, noch zerbrochen sein. Die Patrone muß mit dem Patronenbodenrand am Flügelschaft an-liegen und durch den Gewindestift festgelegt sein.

6.

Wurfgranaten mit Beschädigungen, die sich nicht einwandfrei beseitigen lassen oder mit flüssigen Ausscheidungen des Sprengstoffes sind unbrauchbar und daher nicht zu verfeuern (12, a).

7.

Klemmt eine Wurfgranate beim Laden des Werfers, so darf sie nicht gewaltsam ein-gesetzt werden, sie ist unbrauchbar und zurückzugeben (12, a).

8.

Bei jedem Munitionsempfang und hauptsächlich vor jedem Schießen ist die Munition auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und auf Brauchbarkeit nach Abschnitt C, I bis IV, zu untersuchen.

9.

Wurfgranaten sind sauber und trocken zu lagern und vor Sonnenstrahlen bzw. Hitze zu schützen. Sie sind erst kurz vor dem Verbrauch dem Packgefäße zu entnehmen und niemals auf die Erde oder auf Schnee zu legen. Wgr. sind vorsichtig zu behan-deln, weder zu werfen noch zu bestoßen. Auch gefüllte Packgefäße dürfen beim Handhaben nicht hart aufgestoßen werden (10).

Wurfgranaten sind vor Nässe und Verschmutzen zu bewahren. Nasse Wurfgranaten ergeben insbesondere beim Verschießen mit kleiner Ladung Kurzschüsse, auch wenn die Teilkartuschen trocken sind.

10.

Für das Lagern der Munition in der Feuerstellung gilt H.Dv. 305, Abschnitt IV, für das Lagern im Standort H.Dv. 450.

11.

Haben Wgr. im Wasser gelegen, so sind diese zu kennzeichnen und umzutauschen. Fehlt die Umtauschmöglichkeit, so sind einige Wgr., bei denen die Treibladungen durch solche aus dem Vorrat ersetzt worden sind, so zu verschießen, daß sie sicher zu beobachten sind (9, 2. Absatz). Tritt bei vier Schuß mehr als ein Blindgänger auf, so sind sämtliche Wgr., die im Wasser gelegen haben, unbrauchbar und zurückzuge-ben (12, a). Tritt kein Blindgänger auf, so sind die Wgr. trotzdem zuerst zu ver-schießen.

12. a)

Unbrauchbare, aber beförderungssichere Wurfgranaten sind mit dem Grund der Beanstandung auffällig zu kennzeichnen und räumlich getrennt für sich zu la-gern; für baldigen Abtransport an die Munitionsausgabestelle ist zu sorgen.

b)

Unbrauchbare, aber nicht beförderungssichere Wurfgranaten sind zu sprengen (28).

13.

Schmutzige Wurfgranaten sind vor dem Laden des Werfers gründlich zu reinigen. Auf offene Gasaustrittslöcher im Flügelschaft ist dabei besonders zu achten.

14.

Ausgepackte, aber nicht verfeuerte Wurfgranaten sind wieder vorschriftsmäßig zu verpacken (9, 67) (Anlage 4).

15.

Wurfgranaten dürfen nicht länger als drei Minuten in heißgeschoßenen Roh-ren belassen werden, weil sich die Hitze auf Wurfgranate, Zünder und Treibladung überträgt, wodurch die Gefahr vorzeitiger Entzündung (Rohrdetonierer) eintreten kann.

Anstrich und Kennzeichen

16.

Der Anstrich der Wurfgranaten ist aus der Anlage 1 zu ersehen.

Alle Wurfgranaten haben eingeprägte und aufgetragene Kennzeichen. Die Kennzei-chen sind angebracht, um die Munition richtig verwenden, verwalten und, falls be-sondere Vorkommnisse auftreten, beurteilen zu können.

17.

Die eingeprägten Kennzeichen befinden sich bei den Wgr. etwa 15 mm unterhalb des untersten Zentrierringes.

18.

Die farbigen Kennzeichen sind auf der Anlage 1 ersichtlich und in ihrer Bedeutung erläutert.

Gewichtsangaben

19.
Lfd.
Nr.
Geschoßart
Schußtafel-
mäßiges
Gewicht
der
Wurfgranate
Gewicht
des
Sprengstoffes
Zünder
Treibladung
Art der Verpackung
(vgl. die Bilder
Anlage 4)
Gewicht des
Art
Gewicht

etwa
Art
Gewicht
leeren
Packgefäßes
mit Zubehör
gefüllten
Packgefäßes
kg
g
g
etwa kg
etwa kg
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
1
12 cm Wgr. 42
15,8
etwa 2,7 kg
Wgr.Z. 38 St.
100
12 cm Wgr.
50
Zwei 12 cm Wgr. 42 und 2
7,5
40
 
(Anlage 1)
 
eingegossen
oder
 
Patr. 42
 
Büchsen für Zusatzladun-
 
 
 
 
 
+
Wgr.Z. 38 C
65
+
 
gen des 12 cm Granatwer-
 
 
 
 
 
35,3 g Np oder H
oder
 
6 Teilkartuschen
je 75
fers 42 mit je 6 Teilkartu-
 
 
 
 
 
in der Zündladung
A.Z. 411)
240
des
 
tuschen im Mun-Kasten des
 
 
 
 
 
 
(Anlage 2)
 
12 cm Gr.W. 42
 
12 cm Gr.W. 42
 
 
 
 
 
 
 
 
(Anlage 3)
 
 
 
 

Gewichtsklasseneinteilung

20.
Lfd.
Nr.
Geschoßart
Zünderart
Mittelgewicht
der
Wurfgranate
Gewichtsklasse I
Gewichtsklasse II
Gewichtsklasse III
Gewichtsklasse IV
Gewichtsklasse V
kg
1
2
3
4
5
6
7
8
9
1
12 cm Wgr. 42
Wgr.Z. 38 St
15,8
15,02
über
über
über
über
 
 
oder
 
bis
15,33
15,64
15,95
16,27
 
 
Wgr.Z. 38 C
 
15,33
bis
bis
bis
bis
 
 
oder
 
 
15,64
15,95
16,27
16,59
 
 
A.Z. 411)
15,94
15,14
über
über
über
über
 
 
 
 
bis
15,46
15,78
16,10
16,42
 
 
 
 
15,46
bis
bis
bis
bis
 
 
 
 
 
15,78
16,10
16,42
16,74

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