Kapitel C. Angaben über I. WurfgranatenC. Angaben über III. TreibladungInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition des 12 cm Granatwerfer 42 und 12 cm Gr W 378 (r) - russ 38 -
Inhalt
II. Zünder

21.

Die Zünder der 12 cm Wurfgranaten sind transport-, lade- und abschußsichere Auf-schlagzünder. Sie sind erst in Verbindung mit der in das Geschoß eingesetzten Zündladung sprengkräftig.

22.

Kurze Beschreibung der Zünder siehe Nr. 65, Spalte 5. als rohrsicher bezeichnet man alle Zünder, die im Rohr nicht scharf werden können.

23.

Vor dem Laden des Werfers muß jeder Zünder nochmals auf Beschädigungen nach Abschnitt C II untersucht werden.

Lose sitzende Zünder sind mit der Hand festzuschrauben. Ist dies nicht möglich, so ist die Wurfgranate unbrauchbar und zurückzugeben (12, a).

24.

Die Zünder sind vorsichtig zu behandeln und vor Beschädigungen und Nässe zu schützen. Verschmutzte Zünder sind sorgfältig mit einem weichen Lappen zu reini-gen. Das Blankpuzten der Zünder ist verboten. Wgr. mit stark oxydierten oder ver-rosteten Zündern sind unbrauchbar und zurückzugeben.

25.

Waren Wurfgranaten mit Zündern starken Stürzen, Bränden oder Explosionen ausge-setzt oder wurden sie durch Feuereinwirkungen umhergeschleudert oder beschädigt, so sind die Wurfgranaten grundsätzlich zunächst als unsicher und gefährlich anzu-sehen. Diese Munition ist Sachverständigen (Offz. [W] oder Feuerwerkern) vorzu-stellen und von diesen auf Beschaffenheit zu prüfen (Abschnitt C, I, II, III).

26.

Beim Schießen ist besonders darauf zu achten, daß die Geschoßflugbahn vollkom-men frei von Hindernissen ist, auch von kleinen Zweigen, Blättern, Tarnmitteln und dergl. Andernfalls können bei der großen Empfindlichkeit der Zünder Frühzerspringer erfolgen. Durch Aufschlagen auf widerstandsfähige Hindernisse (stärkere Äste usw.) kann der noch gesicherte Zünder, dessen Sicherheit einige Meter nach Verlassen des Werfers aufgehoben wird, auch durch Verformen zünden, wodurch die Bedie-nung gefährdet wird (63).

27.

Wurfgranaten mit unbrauchbaren, aber transportsicheren Zündern sind zurückzuge-ben (12, a).

28.

Wurfgranaten mit nicht transportsicheren Zündern sind nach der H.Dv. 305 zu sprengen, wobei der Sprengkörper dicht unterhalb des Zünders zu legen ist. Zuvor sind den Wgr. die Teilkartuschen zu entnehmen (51). Beim Sprengen ist darauf zu achten, daß die im Flügelschaft sich befindende Grundladung (12 cm Wgr. Patr. 42) mit vernichtet wird.

29.

Jeder Versuch, Zünder auseinanderzunehmen, ist verboten.

Wgr.Z. 38 St. und Wgr.Z. 38 C

30.

Wgr.Z. 38 St und Wgr.Z. 38 C sind empfindliche Aufschlagzünder ohne Verzögerung.

31.

Werden Wurfgranaten in Verbindung mit den Wgr.Z. 38 St. oder Wgr.Z. 38 C auf nicht verharschten Schnee (Pulverschnee) oder ähnlich weichen Untergrund des Zielgeländes (verschlammter Boden, Morast) verschossen, so ist die Abschlußplatte des Wgr.Z. zu entfernen. Hierdurch wird die Blindgängerzahl stark verringert und die Wirkung der Wgr. bedeutend erhöht. Auch Zünder mit beschädigter oder lose sit-zender Abschlußplatte dürfen nach Entfernen derselben noch verschossen werden.

Die Abschlußplatte kann mit jedem spitzen Gegenstand, wie Taschenmesser, Nagel oder dergl., von der Truppe von Fall zu Fall ohne jede Gefahr leicht entfernt wer-den.

32.

Die Abschlußplatte darf nur von soviel Zünder entfernt werden, wie Wurfgranaten gerade zum Verfeuern gebraucht werden. Es ist verboten, Zünder mit entfernter Abschlußplatte länger als zwei Tage zu lagern, da sonst – durch die Gefahr des Ein-dringens von Feuchtigkeit in den Zünder – beim Schießen mit Blindgängern zu rech-nen ist.

Das Entfernen der Abschlußplatte bei A.Z. 41 (Anl. 2) ist verboten (37).

33.

Wgr.Z. 38 St und Wgr.Z. 38 C, die stark beschädigt oder im Aufbau gelockert sind, dürfen nicht verfeuert werden. Wurfgranaten mit diesen Zündern sind nicht trans-portsicher (28).

34.

Beim Schütteln des Zünders ist ein Klappern der im Inneren des Zünders einlaborier-ten Kugeln wahrzunehmen. Dies ist durch den Zünderaufbau bedingt und unbedenk-lich.

35.

Bei hingefallenen Wurfgranaten mit Wgr.Z. 38 St oder Wgr.Z. 38 C ist hinsichtlich der Fallhöhe folgendes zu beachten:

a)

Wurfgranaten mit Wgr.Z. 38 St oder Wgr.Z. 38 C, die aus einer Fallhöhe von über 3 m fallengelassen worden sind, sind nicht transportsicher; insbesondere dürfen solche Wgr. nicht mit der Spitze nach unten aufgestoßen werden. Sie dürfen jedoch verfeuert werden, wenn Wgr. und Zünder keine Beschädigungen aufweisen. Beschädigte Abschlußplatten sind jedoch vorher zu entfernen (31, 32). Ist ein Verfeuern in der gleichen Feuerstellung nicht möglich, so sind die Wurfgranaten als Blindgänger zu behandeln und zu sprengen (28).

b)

Bei einer Fallhöhe unter 3 m auf Beton, Stahl oder gewachsenen Boden wird die Verwendbarkeit und Transportsicherheit der Wurfgranate nicht beeinträch-tigt, wenn Geschoß und Zünder nicht beschädigt sind (31, 32).

A.Z. 41

36.

A.Z. 41 sind empfindliche Aufschlagzünder mit und ohne Verzögerung. Die Verzöge-rung beträgt 0,151) Sekunden. Das Einstellen der Verzögerung erfolgt mit dem "Stellschlüssel für A.Z. 35 K" (Anlage 2). Die Zünder stehen beim Lagern und Trans-port in Stellung "m.V." (mit Verzögerung), d.h. die Einstellnut des Stellbolzens zeigt auf "M V". Zum Einstellen auf "o.V." (ohne Verzögerung) ist der Stellbolzen mit dem Stellschlüssel für A.Z. 35 K um 90° zu drehen, so daß die Einstellnut des Stellbol-zens in Richtung der Buchstaben "O V" liegt. Auf "o.V." eingestellte Aufschlagzün-der, die nicht verfeuert werden, sind wieder auf "m.V." zurückstellen. Die Einstellnut des Stellbolzens zeigt dann auf "M V" (Transportstellung).

37.

Bei A.Z. 41 können durch Beschädigungen an den Zünderspitzen Frühzerspringer entstehen, wenn Abschlußplatte oder Bördelung fehlen, die Abschlußplatte verbeult ist oder lose sitzt. Zünder mit fehlender Abschlußplatte können auch blindgehen (32, letzter Absatz, 40).

Zur Verminderung solcher Vorkommnisse ist die am Werfer bereitgestellte Munition auf diese Fehler zu untersuchen. Geschosse mit derartigen fehlerhaften Zünder sind nicht zu verschießen. Wurfgranaten mit diesen fehlerhaften Zündern sind aber transportsicher (27).

38.

Wurfgranaten mit A.Z. 41 sind transport-, lade- und abschußsicher, solange die Ab-schlußplatte unbeschädigt ist und der Zusammenbau der Zünder sich nicht gelok-kert hat.

39.

Wurfgranaten mit A.Z. 41, die tiefe Beulen und Schrammen aufweisen oder solche mit gelockertem Zusammenbau, sind unbrauchbar und nicht transportsicher (28).

40.

Hingefallene Wgr. mit A.Z. 41, bei denen der obere Abschluß des Zünders so be-schädigt ist, daß der Stößel herausgedrückt oder herausgefallen ist, dürfen nicht verfeuert werden. Diese Zünder sind nicht mehr transportsicher (28, 39).

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