C. Angaben über II. ZünderC. Angaben über IV. MunitionspackgefäßeInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition des 12 cm Granatwerfer 42 und 12 cm Gr W 378 (r) - russ 38 -
Inhalt
III. Treibladungen

41.

Die Treibladung des 12 cm Gr.W. 42 besteht aus der 12 cm Wgr.Patr. 42 und der Zusatzladung des 12 cm Gr.W. 42, bestehend aus 6 Teilkartuschen (Anlage 3).

Patrone = etwa 30 g Ngl.Bl.P. – 11,5 – (2 · 2 · 0,35)
in der 12 cm Wgr.Patr. 42
Teilkartusche = 73 g Ngl.Bl.P. – 11,5 – (2 · 2 · 0,35)
im GW-Schlauch

Die Wurfgranaten werden mit eingesetzter "12 cm Wgr.Patr. 42" im Flügelschaft ge-liefert und können mit 1. bis 6. Ladung verschossen werden.

Schußfertigmachen mit 1. bis 6. Ladung

42.

Vor jedem Schießen ist festzustellen, ob die Teilkartuschen richtig und brauchbar (vor allem trocken) sind.

43.

Es ist verboten, mit anderen als in der Schußtafel angegebenen und vorge-schriebenen Ladungen zu schießen. Jedes eigenmächtige Zuladen gefährdet Ge-rät und Bedienung.

44.

Die Teilkartuschen 1 bis 6 sind für kommandierte Ladung nach der Abbildung der An-lage 3 so um den Flügelschaft zu legen, daß die Teilkartuschen dicht aufeinanderlie-gen und die unterste Teilkartusche auf den Flügelblechen aufliegt.

45. Die Ladungen des 12 cm Granatwerfers 42 sind folgende:
1. Ladung = Patrone und eine Teilkartusche
2. Ladung = Patrone und zwei Teilkartuschen,
3. Ladung = Patrone und drei Teilkartuschen,
4. Ladung = Patrone und vier Teilkartuschen,
5. Ladung = Patrone und fünf Teilkartuschen,
6. Ladung = Patrone und sechs Teilkartuschen.

Behandeln der Teilkartuschen

46.

Patronen und Teilkartuschen sind stets trocken zu halten, besonders bei Nebel und Regenwetter. Die Munition ist daher erst kurz vor Verwendung aus ihrer Verpackung zu entnehmen. Es ist darauf zu achten, daß das Zündhütchen der Patr. nicht durch unvorsichtiges Aufstoßen angeschlagene und somit vorzeitig entzündet wird, wo-durch die Bedienung gefährdet werden kann.

47.

Wgr. mit feuchtgewordenen sowie beschädigten Patronen und Teilkartuschen erge-ben Kurzschüsse (9, 2. Abs.); bei großer Feuchtigkeit versagen sie. Wgr. mit sol-chen Patronen sind daher nicht zu verwenden und zurückzugeben. Können Patronen und Teilkartuschen durch solche aus dem Vorrat ersetzt werden, so können die Wgr. verschossen werden.

Ausgeschiedene unbrauchbare Patronen und Teilkartuschen (49) sind auffällig zu bezeichnen und – wenn möglich – räumlich getrennt für sich zu lagern; für ihren bal-digen Abtransport ist zu sorgen.

48.

Teilkartuschen sind gegen Hitze bzw. Sonnenstrahlen zu schützen, da andernfalls die Pulvertemperaturen und damit die Gasdrücke zunehmen, was Weitschüsse er-gibt. Beim Schießen ist möglichst zu vermeiden, kalt und wärmer lagernde Treibla-dungen durcheinander zu verschießen (9, 69).

49.

Beim Versagen des Zündhütchens der Patrone ist nach einer Wartezeit von mindes-tens einer Minute das Rohr zu kippen, um die eingesetzte Wgr. zu entladen und die-se entsprechend gekennzeichnet an die Munitionsausgabestelle abzugeben. Kann der Versager-Patrone und Treibladung aus dem Vorrat ersetzt werden, so ist die Wgr. wieder zu verwenden (47, 64).

50.

Um die Versagerpatrone der Wgr. entnehmen zu können, ist der im Flügelschaft be-findliche Gewindestift loszudrehen. Läßt sich die Patrone nicht entfernen, so ist die-se mit einem Schraubenzieher hinter dem Patronenhülsenbodenrand loszudrücken oder mit einer Patronenzange für 8 cm Wurfgranatpatronen zu entfernen. Die neu eingesetzte Wurfgranatpatrone ist mit dem Gewindestift wieder festzuschrauben.

51.

Übriggebliebene gebrauchsfähige Teilkartuschen sind gesondert verpackt und ge-kennzeichnet bei der Munitionsausgabestelle abzugeben. Das Beipacken anderer Munitionsteile (Versagerpatronen usw.) ist verboten.

52.

Beim Handhaben mit Teilkartuschen darf nicht geraucht werden.

C. Angaben über II. ZünderC. Angaben über IV. MunitionspackgefäßeInhaltsverzeichnis