A. Verzeichnis der MunitionB. Angaben über II. Zünder
Merkblatt für die Munition des 8 cm Granatwerfers 36 (t)
B. Angaben über
I. Wurfgranaten

1.

Wurfgranaten mit Rissen dürfen nicht verwendet werden; ihr Vorkommen ist dem OKH (AHA/In 2) und OKH (Wa/Prüf 1) zu melden. Die Wurfgranaten mit Rissen sind an die Munitionsausgabestelle zur Weiterleitung an die Kommandantur des Ver-suchsplatzes Kummersdorf, Kreis Teltow (für OKH/Wa Prüf 1) zu senden.

2.

Der Flügelschaft muß fest und zentrisch zur Hülle sitzen, am Zusammenstoß mit der Hülle darf sich kein Zwischenraum erkennen lassen. Alle Übertragungslöcher müssen offen und rein sein. Die Flügelbleche dürfen nicht verbogen oder verbeult sein und müssen fest am Flügelschaft sitzen. Die Patrone (Zündschraubenkörper) ist richtig eingesetzt, wenn der Patronenrand (Rand des Zündschraubenkörpers) am Flügel-schaft anliegt. Sämtliche Gewindestifte müssen angezogen sein und festen Sitz der gesicherten Munitionsteile gewährleisten.

3.

Klemmt eine Wgr. beim Laden des Werfers, so darf sie nicht gewaltsam eingesetzt werden, sondern ist zurückzustellen (5).

4.

Wgr. mit größeren Beschädigungen, die sich nicht einwandfrei beseitigen lassen, mit flüssigen Ausscheidungen des Sprengstoffes am Mundloch oder Wgr. mit zweifel-hafter Bezeichnung sind nicht zu verfeuern.

5.

Wgr. mit Fehlern nach Nr. 2 bis 4 sind mit dem Grund der Beanstandung zu kenn-zeichnen und an die Munitionsausgabestelle zurückzusenden.

6.

Wgr. sind sauber und vor allem trocken zu lagern und vor Sonnenstrahlen zu schützen. Sie sind erst kurz vor dem Verbrauch dem Packgefäß zu entnehmen und niemals auf Erde oder Schnee zu legen. Wgr. sind vorsichtig zu behandeln, weder zu werfen noch zu bestoßen. Auch gefüllte Packgefäße dürfen beim Handhaben nicht hart aufgestoßen oder geworfen werden. Packgefäße und Munition sind vor Nässe und Verschmutzung zu bewahren. Nasse Wgr. ergeben Kurzschüsse.

 

Zum Schutz gegen große Kälte sind – wenn Zeit vorhanden und die Lage es gestat-tet – die gefüllten Packgefäße mit kälteabweisendem Material (Haardecke, Planen usw.) zuzudecken. Starker Kälte ausgesetzt gewesene Munition darf nicht kurz vor dem Schuß in warme Räume gebracht werden, weil durch die sich bildende Feuch-tigkeit Kurzschüsse entstehen.

 

Für das Lagern der Munition in Feuerstellung gilt H.Dv. 305, Abschnitt D; für das La-gern im Standort H.Dv. 450.

7.

Ausgepackte, aber nicht verfeuerte Wgr. sind wieder vorschriftsmäßig zu verpacken (Anl. 8).

8.

Schmutzige Wgr. sind vor dem Laden des Werfers gründlich abzuwischen, bei Kälte von Eis und Reif zu säubern. Auf Offensein der Übertragungslöcher ist zu achten.

9.

Versager-Wgr. dürfen nicht längere Zeit in heißgeschossenen Rohren belassen wer-den, weil die Hitze sich auf Geschoß und Zünder überträgt und die darin enthaltenen Sprengstoffe empfindlicher macht. Auch wird das Pulver der Treibladung erwärmt, wodurch bei der Munition die Gefahr von Selbstentzündung besteht.

Anstrich und Bezeichnung der Wgr.

10.

Über den Anstrich der Wgr. siehe Anlage 1 bis 4.

 

Die Kennzeichen sind angebracht, um die Munition richtig verwenden, verwalten und falls besondere Vorkommnisse auftreten, beurteilen zu können.

11.

Wgr. (t) aus ehemaligen tsch. Beständen sind ungestrichen, aber gefettet (Anlage 1a).

Eingeprägte Kennzeichen

12.

Wgr. mit eingegossenem Sprengstoff (Anlage 1 und 2) erhalten eingeprägte Kenn-zahlen für die Sprengstoffart, Ort, Monat und Jahr des Ladens und zwar etwa 10 mm unterhalb der Zentrierwulst mit 6 mm hohen Zahlen eingeprägt. Die Kennzei-chen sind an einer beliebigen Stelle des Umfanges eingeschlagen und durch den An-strich ziemlich verdeckt.

13. Als Kennzahlen für die Sprengstoffart gelten:
  14 = Geschoßfüllung auf Fp 02
  (Füllpulver 02), eingegossen.
 

Die Bedeutung anderer Kennzahlen wird nicht erläutert, da die Zusammensetzung der Ersatzsprengstoffe zu vielgestaltig ist.

Farbige Kennzeichen

14.

Die farbigen Kennzeichen sind aus den Anlagen ersichtlich und in ihrer Bedeutung erläutert.

15.

Gewichtsangaben

Lfd.
Nr.
 
 
Geschoß-
art
 
 
Schuß-
tafel-
mäßiges
Gewicht
 
Gewicht
des
Spreng-
stoffes
 
Zünder
Treibladung
Art der Verpackung
 
 
Gewichte
Bemerkungen
 
 
Art
 
Gewicht
Art
 
Gewicht
des leeren
Packge-
fäßes mit
zubehör
des
gefüllten
Pack-
gefäßes
kg
g
g
etwa g
etwa kg
etwa kg
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1
8 cm
3,26
etwa .... g
Zünder
..... g
Patrone der
7,5 g
Im Munitionskasten der 8 cm
3,25
13,2
Fehlende
 
Wgr. 36 (t)
(mit Patr.)
Fp. 02 ein-
MP
 
8 cm Wgr. 36 (t)
 
Wgr. 36 (t) sind verpackt:
 
 
Gewichte
 
 
 
gegossen und
 
 
und 6 Teil-
je 7,8 g
Drei 8 cm Wgr. 36 (t) schußfertig,
 
 
werden
 
 
 
... g gepreßt
 
 
kartuschen des
 
zwei Büchsen für Teilkartuschen der
 
 
später
 
 
 
 
 
 
8 cm Gr.W. 36 (t)
 
8 cm Wgr. 36 (t) mit je neun Teil-
 
 
nach-
 
 
 
 
 
 
 
 
kartuschen
 
 
getragen
 
 
 
 
 
 
 
 
– eine Büchse –
0,11
0,18
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2
8 cm
3,50
etwa 400 g
Wgr.Z. 38
53
8 cm Wgr.
25 g
Im Munitionskasten des s.Gr.W. 34
3,7
14,4
1) 8 cm Wgr.
 
Wgr. 39
(ohne
Fp. 02 ein-
oder
 
Patr. 411)
 
(8 cm)
 
 
Patr. 39 zu
 
 
Patrone)
gegossen
Wgr.Z. 38
103
+
 
oder
 
 
25 g und
 
 
 
+
St
 
3 Teilkart. des
je 10 g
im luftdichten Munitionskasten des
3,7
14,4
Patronen des
 
 
 
7 g Spreng-
oder
 
s.Gr.W. 34
 
s.Gr.W. 34 (8 cm) sind verpackt:
 
 
s.Gr.W. 34
 
 
 
stoff in der
Wgr.Z.T.
30
(8 cm)
 
Drei 8 cm Wgr. 34 schußfertig, drei
 
 
(8 cm) zu 25 g
 
 
 
Zündladung
 
 
 
 
Büchsen (A) für die Zusatzladung
 
 
werden auf-
 
 
 
+
 
 
 
 
des s.Gr.W. 34 (8 cm) mit je drei
 
 
gebraucht.
 
 
 
12,5 g
 
 
 
 
Teilkartuschen
 
 
 
 
 
 
Nz.Man.N.P.
 
 
 
 
– eine Büchse –
20 g
50 g
 
 
 
 
(1,5 · 1,5)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
in der
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(A) Ladung
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3
8 cm
wie vor
wie vor
wie vor
wie vor
wie vor
wie vor
wie vor
wie vor
wie vor
 
 
Wgr. 38
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
4
8 cm
wie vor
etwa 530 g
wie vor
wie vor
wie vor
wie vor
wie vor
wie vor
wie vor
 
 
Wgr. 34
 
Fp. 02 ein-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
gegossen und
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
35,3 g
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sprengstoff
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
in der Zdlg.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
16.

Gewichtsklasseneinteilung

Lfd.
Nr.
Geschoßart
Zünderart
Mittel-
gewicht
Gewichtsklasse
I
Gewichtsklasse
II
Gewichtsklasse
III
Gewichtsklasse
IV
Gewichtsklasse
V
kg
1
2
3
4
5
6
7
8
9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1
8 cm Wgr. 36 (t)
Zünder MP
3,26
Sämtliche Wgr. gehören zur Gewichtsklasse III
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2
8 cm Wgr. 39
Wgr.Z. 38
3,50
---
von
über
über
---
 
 
oder
 
 
3,29 bis 3,43
3,43 bis 3,57
3,57 bis 3,71
 
3
8 cm Wgr. 38
Wgr.Z. 38 St
 
 
 
 
 
 
 
 
oder
 
 
 
 
 
 
4
8 cm Wgr. 34
Wgr.Z.T.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

A. Verzeichnis der MunitionB. Angaben über II. Zünder