B. Angaben über IV. MunitionspackgefäßeD. Entladen von Versagern
Merkblatt für die Munition des 8 cm Granatwerfers 36 (t)
C. Maßnahmen gegen Rohr-, Frühzerspringer und sonstige Unfälle

39.

Das Rohrinnere des Gr.W. ist oft und gründlich zu reinigen. Für das Schießen darf es nur hauchartig eingeölt sein. Eingedrungenes Regenwasser ist vor dem Laden des Werfers zu entfernen, sonst entstehen Kurzschüsse.

40. Feuerpausen sind zum Reinigen des Rohres auszunutzen.
41.

Es ist verboten, andere als die für den Werfer vorgesehene Munition zu verwenden.

42.

Bei Schießübungen sind die hierfür erlassenen Sicherheitsbestimmungen zu beach-ten.

43.

Beim Niedergehen von Hagel oder großtropfigem Platzregen ist das Schießen sofort einzustellen. Es können sonst infolge der großen Empfindlichkeit der Zünder Frühzer-springer vorkommen, die insbesondere zu überschießende eigene Truppen in Gefahr bringen.

Berichte über besondere Vorkommnisse an der Munition

44.

Bei besonderen Vorkommnissen an der Munition ist an OKH (AHA/In 2 und WaA) nach H.Dv. 305 Nr. 234 zu berichten.

 

Von der am Werfer befindlichen Munition sind 3 Schuß und wiedergefundene Sprengstücke von dem Rohrzerspringer an die Kommandantur des Versuchsplatzes Kummersdorf – zur Verfügung des OKH (Wa Prüf 1) einzusenden.