II. SicherheitsbestimmungenIV. Untersuchen der BombenkörperInhaltsverzeichnis
Vorschrift für das Fertigmachen der Abwurfmunition - Teil 2 - Fertigmachen der SC 50, SC 250 und SC 500
III. Gliederung der Arbeiten.

14. Für das Fertigmachen der geladenen Bomben sind folgende Arbeiten erforderlich:

a)

das Untersuchen und nötigenfalls Instandsetzen der Bombenkörper,

b)

das Bereitstellen der Zündungen, d. i. das Untersuchen der Zünder und der Zündla-dungen und das Zusammensetzen der Zündungen,

c)

das Einsetzen der Zündungen in die Bombenkörper.

15. Falls die Bomben nur in gefülltem Zustande angeliefert werden, so sind vor dem Ein-setzen der Zündungen die Übertragungsladungen einzusetzen.