Vorschrift für das Fertigmachen der Abwurfmunition - Teil 2 - Fertigmachen der SC 50, SC 250 und SC 500 |
III. Gliederung der Arbeiten. |
14. Für das Fertigmachen der geladenen Bomben sind folgende Arbeiten erforderlich: |
a) |
das Untersuchen und nötigenfalls Instandsetzen der Bombenkörper, |
b) |
das Bereitstellen der Zündungen, d. i. das Untersuchen der Zünder und der Zündla-dungen und das Zusammensetzen der Zündungen, |
c) |
das Einsetzen der Zündungen in die Bombenkörper. |
15. Falls die Bomben nur in gefülltem Zustande angeliefert werden, so sind vor dem Ein-setzen der Zündungen die Übertragungsladungen einzusetzen. |