Vorschrift für das Fertigmachen der Abwurfmunition - Teil 2 - Fertigmachen der SC 50, SC 250 und SC 500 |
V. Untersuchen und Einsetzen der Übertragungsladungen. |
21. Die Bomben werden im allgemeinen in den Füllanstalten gefüllt und geladen und in diesem Zustand den L.Mun.Anst. angeliefert. Als Zeitpunkt des Einsetzens der Übertra-gungsladungen gilt in diesen Fällen die auf dem Bombenkörper eingeschlagene Zeitangabe des Füllens. |
22. Ist es in Einzelfällen notwendig, bei einer anderen Stelle die Übertragungsladungen einzusetzen oder auszuwechseln, so ist wie folgt zu verfahren: |
Die den Packgefäßen entnommenen Übertragungsladungen werden auf äußere Beschädi-gungen untersucht. Zerbrochene Übertragungsladungen oder solche mit aufgerissener Papierumhüllung sind unbrauchbar; sie sind zu sammeln und durch Abbrennen zu vernich-ten. |
Die für ein Zündereinsatzstück erforderlichen Übertragungsladungen werden zusammen in einer Mulde an die Arbeitsstelle gebracht und nacheinander so in die Höhlung des Zün-dereinsatzstückes eingelegt, daß die Übertragungsladung (Ring) als letzte eingelegt wird. |
Unter die Übertragungsladung (Ring) wird ein weißer Zettel (Größe etwa 70 x 20 mm) mit Beschriftung nach folgendem Muster gelegt: |
"Übertr.-Ldgn.
eingesetzt August 1939 Munitionsniederlage Fliegerhorst Greifswald". |
Der Zettel ist mit dem Namenszeichen des Aufsichtsführenden zu versehen. |
23. Soll die geladene Bombe gelagert werden, so ist der für die Zündung verbliebene Hohlraum mit einem Füllstück aus Wellpappe oder mit Ölpapier auszufüllen. Das Zünder-einsatzstück ist sinngemäß nach Ziffer 5 zu verschließen. |