IV. Untersuchen der BombenkörperVI. Bereitstellen der ZündungInhaltsverzeichnis
Vorschrift für das Fertigmachen der Abwurfmunition - Teil 2 - Fertigmachen der SC 50, SC 250 und SC 500
V. Untersuchen und Einsetzen der Übertragungsladungen.

21. Die Bomben werden im allgemeinen in den Füllanstalten gefüllt und geladen und in diesem Zustand den L.Mun.Anst. angeliefert. Als Zeitpunkt des Einsetzens der Übertra-gungsladungen gilt in diesen Fällen die auf dem Bombenkörper eingeschlagene Zeitangabe des Füllens.

22. Ist es in Einzelfällen notwendig, bei einer anderen Stelle die Übertragungsladungen einzusetzen oder auszuwechseln, so ist wie folgt zu verfahren:

Die den Packgefäßen entnommenen Übertragungsladungen werden auf äußere Beschädi-gungen untersucht. Zerbrochene Übertragungsladungen oder solche mit aufgerissener Papierumhüllung sind unbrauchbar; sie sind zu sammeln und durch Abbrennen zu vernich-ten.

Die für ein Zündereinsatzstück erforderlichen Übertragungsladungen werden zusammen in einer Mulde an die Arbeitsstelle gebracht und nacheinander so in die Höhlung des Zün-dereinsatzstückes eingelegt, daß die Übertragungsladung (Ring) als letzte eingelegt wird.

Unter die Übertragungsladung (Ring) wird ein weißer Zettel (Größe etwa 70 x 20 mm) mit Beschriftung nach folgendem Muster gelegt:

"Übertr.-Ldgn. eingesetzt
August 1939
Munitionsniederlage
Fliegerhorst Greifswald".
Der Zettel ist mit dem Namenszeichen des Aufsichtsführenden zu versehen.

23. Soll die geladene Bombe gelagert werden, so ist der für die Zündung verbliebene Hohlraum mit einem Füllstück aus Wellpappe oder mit Ölpapier auszufüllen. Das Zünder-einsatzstück ist sinngemäß nach Ziffer 5 zu verschließen.