V. Untersuchen und Einsetzen der ÜbertragungsladungenVII. Einschrauben der ZündungInhaltsverzeichnis
Vorschrift für das Fertigmachen der Abwurfmunition - Teil 2 - Fertigmachen der SC 50, SC 250 und SC 500
VI. Bereitstellen der Zündung.
(Hierzu L.Dv. 152)
A. Öffnen der Packgefäße
1. Zündertransportkästen
24. Die Zünder sind entweder
a)

zu je 25 Stück im "Transportkasten für Geschoß- und Wurfminenzünder Größe I" mit luftdicht verötetem Zinkeinsatz, oder

b)

zu je 36 Stück im "Transportkasten für Bombenzünder Muster A" verpackt. In diesen Transportkästen sind die Zünder nochmals einzeln in feuchtigkeitsdicht abgeschlos-senen "Zündertransportbüchsen 2 L" verpackt.

25. Zum Öffnen des Transportkastens nach Ziffer 24a muß nach dem Ausschrauben der Sicherungsschrauben und dem Öffnen der Verschlüsse der aufgelötete Blechdeckel des Zinkeinsatzes abgelötet werden. Das Lot wird mit dem heißen Lötkolben fortschreitend weggeschmolzen, wobei gleichzeitig mit einem Aufreißhaken, Meißel, Messer o. dgl. der Blechdeckel abzuheben ist. Beim Gebrauch des Lötkolbens ist vorsichtig zu verfahren, da-mit einmal Deckel und Einsatz verwendbar bleiben und zum anderen der Holzrand des Packgefäßes nicht verbrannt wird.

Der Blechdeckel ist vollständig abzulöten. Es ist verboten, den Deckel nur an drei Seiten abzulöten und dann hochzubiegen, da hierdurch regelmäßig Deckel und Einsatz beschä-digt werden.

Nach dem Entnehmen der Zünder sind Einlegeboden, Einlegedeckel und Blechdeckel sowie die Schutzringe für den Zünderbund in den Transportkasten zurückzulegen.

Die ausgeschraubten Sicherungsschrauben sind zu sammeln und jährlich mit den Übungs-munitionsteilen an die zuständige L.Mun.Anst. abzuliefern.

26. Die luftdicht verlöteten Kästen sind auch im Mob-Falle grundsätzlich aufzulöten. Das Aufreißen mit Haken muß auf dringende Notfälle beschränkt bleiben. Zum Gebrauch wird der Aufreißhaken mit seiner Spitze schräg an die Lötkante des Blechdeckels gehalten und mit dem Schlosserhammer in die Lötnaht getrieben; dann wird die Naht vorsichtig aufge-rissen. Auch in diesem Falle muß der Deckel an allen vier Seiten vom Einsatz abgetrennt werden.

27. An den Transportkasten nach Ziffer 24b werden die Plomben von den Kastenver-schlüssen entfernt, die Verschlüsse gelöst und der Kasten geöffnet. Die "Zündertrans-portbüchsen 2 L" werden aus dem Transportkasten entnommen und durch Abschrauben der Deckel geöffnet.

Nach dem Entnehmen der Zünder sind die Zündertransportbüchsen sowie die zu ihrem Schutz vorhandenen Füllmittel vollzählig in den Transportkasten zurückzulegen. Die Ver packungsmittel sind so sorgsam zu behandeln, daß sie verwendbar bleiben.

2. Luftdichte Pulverkästen.
28. Die kurzen Zündladungen C/98 sind entweder
a)

zu je 4 Stück in "Blechkästchen für die Stahlkapsel mit Zündschlag der K.Gr. 15 m.P." und zu je 300 Stück (75 Blechkästchen zu je 4 Stück) in "Luftdichte Pulver-kasten 88", oder

b)

zu je 10 Stück in zwei Lager übereinander in "Preßstoffkasten für kurze Zündladung C/98" und zu je 600 Stück (60 Preßstoffkasten zu je 10 Stück) in "Luftdichte Pul-verkasten 88" luftdicht verpackt.

Bei der Verpackung zu a sind die kurzen Zündladungen C/98 in die Zündladungskapseln eingesetzt, die Zündladungskapseln werden zusammen mit den kurzen Zündladungen C/98 angeliefert.

In der Verpackung zu b sind nur die kurzen Zündladungen C/98 enthalten, die Zündla-dungskapseln werden in Packkisten gesondert geliefert.

29. Die Holzdeckel des luftdichten Pulverkastens wird nach dem Entfernen der Halte-schrauben abgenommen. Die Schrauben sind mit kräftigem Schraubendreher oder mit Bohrwinde sachgemäß auszuschrauben.

Die vollen Blechkästen bzw. Preßstoffkästen werden nach Abreißen des umgelegten Kle-bestreifens zur Entnahme jeweils einer Zündladung geöffnet.

Nach dem Entnehmen der Zündladungen wird der Deckel des Pulverkastens aufgelegt (Dichtungsrahmen sorgfältig behandeln) und mit zwei Schrauben leicht befestigt. Die restlichen Schrauben und die Füllmittel zum Festlegen der Kästchen sind zuvor in das Packgefäß zu legen.

B. Untersuchen der Zünder und Zündladungen.

30. Beim Entnehmen des Zünders aus der Verpackung ist darauf zu achten, daß die Ab-schlußkappe nicht vom Zünderkopf abgenommen wird und daß der Dichtring für den Zün-derbund nicht verlorengeht.

Der Zünder wird durch Besichtigung auf einwandfreien äußeren Zustand geprüft. Beschä-digte Zünder oder solche mit Korrosionsstellen sind zurückzustellen. Hingefallene Zünder sind nach dem für das betreffende Zündermuster gültigen L.Dv. 152 zu untersuchen.

31. Die Kurze Zündladung C/98 ist wie folgt zu untersuchen:

Hierzu ist jeweils nur eine Zündladung aus dem Blechkästchen bzw. Preßstoffkasten zu entnehmen.

Die Beplattung der Sprengkapsel muß unbeschädigt sein. Durch Schütteln ist festzustel-len, ob alle Innenteile gut festliegen oder Lackteilchen o. dgl. sich lose in der Sprengkap-sel befinden. Zündladungen mit losen Innenteilen sind unbrauchbar.

Ferner ist festzustellen, ob der obere Rand der Hülle gut umgebördelt ist, keine fehlerhaf-ten Stellen zeigt und auf dem Lederring dicht aufliegt. Brauchbar sind noch solche Zünd-ladungen, die in den Bördelrändern Falten oder feine, unbedeutende, nicht über die halbe Breite des Randes hinausreichende Risse haben. Risse in der Biegung des Bördelrandes machen die Zündladung unbrauchbar.

Die brauchbare Zündladung ist in das Blechkästchen bzw. den Preßstoffkasten zurückzu-legen, der nach Untersuchung der Zündladungen zum Zusammensetzen der Zündung wei-tergegeben wird.

C. Zusammensetzen der Zündung.

32. Die Zündladung ist so in die Zündladungskapsel einzulegen, daß die Öffnung sichtbar ist; sie muß in der Kapsel gut festliegen. Bei seitlichem Spielraum wird die Zündladung he-rausgenommen und nach Unterlegen von zwei Papierstreifen (Größe 15 x 100 mm) wieder in die Zündkapsel eingesetzt. Die beiden Papierstreifen werden kreuzweise unter den Bo-den der Zündladung mit den Streifenenden auf die Mantelfläche gelegt, sie dürfen den Lederring der Zündladung nicht überragen.

33. Die Zündladungskapsel mit eingesetzter Zündladung wird mit dem Zünder verschraubt und von Hand fest angezogen.

Diese Arbeiten sind besonders gut zu überwachen, weil Fehlen der Zündladung oder fal-sches Einsetzen Blindgänger verursacht.

34. An jeder Zündung ist nachzuprüfen, daß für den Abstand der äußeren Bodenfläche der Zündladungskapsel von der Bodenfläche des Zünders das Maß 38,2 mm nicht über-schritten wird. Wird dieses Größtmaß überschritten, dann ist die Zündladungskapsel ge-gen eine andere auszutauschen.

Die Prüfung kann z.B. mit einer selbstgefertigten Lehre aus etwa 3 mm starkem Blech nach folgender Skizze vorgenommen werden.

 

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