VIII. Verpacken der BombenAnlage 1: Bedarf an Werkstoffen für das Fertigmachen für je 1000 StückInhaltsverzeichnis
Vorschrift für das Fertigmachen der Abwurfmunition - Teil 2 - Fertigmachen der SC 50, SC 250 und SC 500
IX. Lagerung der Bomben.
(Hierzu L.Dv. 144b, L.Dv. 450/1 und L.Dv. 152.)

58. Fertiggemachte Bomben sind möglichst in den Transportkisten und in geschützten Räumen zu lagern.

Bei Lagerung im Freien sind die Bomben so hoch zu lagern, daß sie von Bodenfeuchtigkeit, Regenwasser o. dgl. nicht benetzt werden. Sie sind durch Lagerung unter einem Schlepp-dach, Bedecken mit Planen oder ähnliche Maßnahmen gegen Nässe zu schützen.

Nicht verpackte Bomben sind so zu lagern, daß die Zünder schräg nach unten etwa in einem Winkel von 45° zum Erdboden zeigen.

Werden Bomben kleinerer Kaliber übereinander gelagert, so sind sie durch zwischengeleg-te Leisten vor Beschädigungen zu schützen. Das Aufrechtstellen der Bomben auf die Leit-werke ist verboten.

59. Bei Lagerung und Transport der Bomben ist darauf zu achten, daß die Zündungen nicht beschädigt werden (Abschlußkappen müssen bis kurz vor dem Einhängen der Bom-ben in das Abwurfgerät auf den Zünderköpfen bleiben), und daß keine Beschädigungen der Bombenkörper oder der Leitwerke auftreten. Beschädigte Bombenkörper sind nach Ziffer 16, beschädigte Leitwerke nach Ziffer 17 zu behandeln. Die Zündungen hingefalle-ner Bomben sind nach dem für das betreffende Zündermuster geltenden Teile der L.Dv. 152 zu untersuchen.

60. An die Ausgabestelle zurückgegebene fertige Bomben sind vor dem Einlagern auf Be-schädigungen (Zündungen, Leitwerke) zu untersuchen, die festgestellten Schäden sind zu beseitigen. Von Bomben, die ordnungsgemäß verpackt zurückgegeben werden und bei denen die Transportkisten noch unbeschädigte Plomben einer L.Mun.Anst. haben, sind 5 v.H. zu untersuchen. Hierzu sind in erster Linie solche Transportkisten auszuwählen, de-ren äußerer Zustand auf Schäden an der darin verpackten Munition schließen läßt. Wer-den Schäden festgestellt, so ist der ganze Bestand zu untersuchen.

Bis zur Unleserlichkeit beschädigte oder fehlende Inhaltszettel sind zu ersetzen.

Werden Bomben festgestellt, bei denen die Abschlußkappe vom Zünderkopf entfernt ist, dann ist zu prüfen, ob die Kontaktstifte sich einwandfrei in den Zünder hineindrücken las-sen und nach dem Loslassen wieder zurückfedern. Zeigen sich bei dieser Prüfung Mängel, oder ist der Zünderkopf beschädigt (auch kleine Beschädigungen sind unzulässig), dann ist der Zünder unbrauchbar und auszutauschen. Von der aus der Bombe herausgenom-menen Zündung ist sofort die Zündladungskapsel mit der kurzen Zündladung C/98 abzu-schrauben und gesichert aufzubewahren. Unbrauchbare Zünder sind nach L.Dv. 144b, Abschn. V. Ziff 335 durch Ausglühen zu vernichten.

Bei Bomben mit Zünderbefestigung "3" ist darauf zu achten, daß von den eingefetteten Gewinderingen kein Fett auf die Kontaktstifte übertragen wird, da sonst die Leitfähigkeit in Frage gestellt ist.

Die Kontaktstifte müssen in Bombenlängsachse liegen.

Auf jeden so untersuchten und brauchbaren Zünderkopf ist als Ersatz für die entfernte Abschlußkappe eine Gummikappe Fl 53 952 aufzusetzen. Beim Fehlen von Gummikappen sind die beim Beladen gesammelten Abschlußkappen wieder auf den Zünderkopf durch leichtes Aufklopfen mit dem Schraubendreherheft anzubringen.

Nach dem Untersuchen sind die Bomben vorschriftsmäßig zu verpacken.

VIII. Verpacken der BombenAnlage 1: Bedarf an Werkstoffen für das Fertigmachen für je 1000 StückInhaltsverzeichnis