VIII. Verpacken der BombenAnlage 1: Bedarf an Werkstoffen für das Fertigmachen von 1000 SD 50Inhaltsverzeichnis
Vorschrift für das Fertigmachen der Abwurfmunition - Teil 3 - Fertigmachen der SD 50
IX. Lagerung der Bomben.
(Hierzu L.Dv. 144b, L.Dv. 450/1 und L.Dv. 152.)

43. Fertiggemachte Bomben sind möglichst in den Transportkisten und in geschützten Räumen zu lagern.

Bei Lagerung im Freien sind die Bomben so hoch zu lagern, daß sie von Bodenfeuchtigkeit, Regenwasser oder dgl. nicht benetzt werden. Sie sind durch Lagerung unter einem Schleppdach, Bedecken mit Planen oder ähnliche Maßnahmen gegen Nässe zu schützen.

Nicht in Transportkästen verpackte Bomben sind so zu lagern, daß die Zünder schräg nach unten in einem Winkel von 45° zum Erdboden zeigen.

44. Bei Lagerung und Transport der Bomben ist darauf zu achten, daß die Zündungen nicht beschädigt werden und daß keine Beschädigungen der Bombenkörper oder der Leit-werke auftreten (Abschlußkappen müssen bis kurz vor dem Einhängen der Bomben in das Abwurfgerät auf den Zünderköpfen bleiben). Beschädigte Bombenkörper sind nach Ziffer 14, beschädigte Leitwerke nach Ziffer 15 zu behandeln. Die Zündungen hingefallener Bomben sind nach dem für das betreffende Zündermuster geltenden Teile der L.Dv. 152 zu untersuchen.

45. An die Ausgabestelle zurückgegeben fertige Bomben sind vor dem Einlagern auf Be-schädigungen der Zündungen und Leitwerke zu untersuchen; die festgestellten Schäden sind zu beseitigen.

Von Bomben, die ordnungsgemäß verpackt und zurückgegeben werden und bei denen die Transportkisten noch unbeschädigte Plomben einer L.Mun.Anst. haben, sind 5 v.H. zu un-tersuchen. Hierzu sind in erster Linie solche Transportkisten auszuwählen, deren äußerer Zustand auf Schäden an der darin verpackten Munition schließen läßt. Werden Schäden festgestellt, so ist der ganze Bestand zu untersuchen.

Bis zur Unleserlichkeit beschädigte oder fehlende Inhaltszettel sind zu ersetzen.

Werden Bomben festgestellt, bei denen die Abschlußkappe vom Zünderkopf entfernt ist, dann ist zu prüfen, ob die Kontaktstifte sich einwandfrei in den Zünder hineindrücken las-sen und nach dem Loslassen wieder zurückfedern. Zeigen sich bei dieser Prüfung Mängel, oder ist der Zünderkopf beschädigt, (auch kleine Beschädigungen sind unzulässig), dann ist der Zünder unbrauchbar und auszutauschen. Von der aus der Bombe herausgenomme-nen Zündung ist sofort die Zündladungskapsel abzuschrauben und gesichert aufzubewah-ren. Unbrauchbare Zünder sind nach L.Dv. 144b, Abschn. V Ziff. 335 durch Ausglühen zu vernichten.

Ferner ist darauf zu achten, daß von den eingefetteten Gewinderingen kein Fett auf die Kontaktstifte übertragen wird, da sonst die Leitfähigkeit in Frage gestellt ist.

Die Kontaktstifte müssen in Bombenlängsachse liegen.

Auf jeden so untersuchten und brauchbaren Zünderkopf ist als Ersatz für die entfernte Abschlußkappe eine Gummikappe Fl 53 953 aufzusetzen.

Nach dem Untersuchen sind die Bomben vorschriftsmäßig zu verpacken.

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