F. Sichern der BeständeKapitel H, Untersuchen der MunitionsbeständeInhaltsverzeichnisStichwortverzeichnis
Vorschrift für das Verwalten der Munition bei der Truppe
G. Nachweis der Bestände.

Für den Nachweis der Munition ist ein Bestandsbuch (M) zu führen (sie-he Anlage 5). Es dient zum Nachweis der Soll- und Istbestände. Die Zahl der Buchseiten (Einzel- und Doppelseiten) ist auf der 2. Seite durch Namensunterschrift des Führers der Einheit zu bescheinigen. Wer-den nachträglich Seiten eingefügt, so muß das auf der 2. Seite beschei-nigt werden. Das Bestandsbuch ist für eine Zeitdauer von mindestens 3 Jahren zu berechnen. Es ist mit Tinte zu führen, und zwar das Soll in Rot, die übrigen Angaben in Schwarz. Radieren, Überkleben, Überschrei-ben und andere Mittel zum Unkenntlichmachen von Eintragungen sind verboten. Beim Abändern ist die falsche Eintragung so zu durchstrei-chen, daß sie noch lesbar bleibt. Die richtige Eintragung ist darüber zu schreiben und die Änderung mit dem Namenszeichen des Buchführers zu bescheinigen.

134.
Bestandsbuch

Die Munitionsbestände sind buchmäßig zu trennen nach

a) Verwendungszweck ( siehe 10),
b) Munitionsart innerhalb des Verwendungszweckes (siehe 9).

Erläuterungen des Bestandes, z.B. Zahl der gegurteten Patronen für M.G., sind in Spalte "Bemerkungen" in Blei aufzunehmen.

Munitionspackgefäße, Packmittel, Munitionsgeräte, ferner Munitionsteile, Altmaterial aus Munitionsteile sowie Lagerhölzer (Bohlen, Rippstücke, Brettafeln usw.) sind im Bestandsbuch gesondert nachzuweisen.

135.
Nachweis von
Packgefäßen
u. Lagerhölzern

Bei der Flakmunition sind Meßkartuschen und Aushilfskartuschen sowie Vorrats-Zündschrauben bei der I. Ausstattung buchmäßig zu führen.

136.
Meß- und
Aushilfs-
kartuschen,
Vorrats-
Zündschrauben

Die Munitionsbestände sind stets vorschriftsmäßig zu bezeichnen oder abzukürzen.

137.
Bezeichnen
und Abkürzen

Für Überträge und Nachträge sind am Schluß der einzelnen Hauptab-schnitte und Unterabschnitte je nach deren Umfang eine Anzahl Seiten frei zu lassen.

138.
Überträge
und Nachträge

Einnahme- und Ausgabebelege (Muster siehe Anlage 6) sind getrennt voneinander in Schnellheftern zu sammeln. Dabei sind die nach dem Da-tum geordneten Belege durchlaufend zu nummerieren, die Einnahmebe-lege mit Rot-, die Ausgabebelege mit Blaustift. Die Belegnummern sind in die entsprechende Spalte des Bestandbuches mit schwarzer Tinte ein-zutragen.

139.
Belege

Als Einnahmebeleg können auch schriftliche Mitteilungen oder Versand-anzeigen über die betreffenden Zugänge ins Belegheft aufgenommen werden.

Zu- und Abgänge sind auf Grund der Belege oder Schießkladden sofort zu buchen.

140.
Buchen von Zu-
u. Abgängen

Für Abgänge bei Übungen ist das Aufstellen besonderer Belege nicht nö-tig, wenn der Verbrauch in den Schießkladden nachgeprüft werden kann. Hierzu ist im Bestandsbuch auf Seite und laufende Nummer der Schießkladde hinzuweisen. Die Richtigkeit des Übertrages ist dann in Spalte "Bemerkungen" von einem Offizier zu bescheinigen.

141.
Abgänge nach
Schießkladden
und den
Bestimmungen
der
Schießvorschrift

Bei der Übungsmunition für Handfeuerwaffen und M.G. erfolgt das Bu-chen nach Abschluß der gemäß Schießvorschrift für Handfeuerwaffen und schwere M.G. – L.Dv. 40, Seite 114 Nr. 348 – zu führenden "Über-sicht der Schießtage und der verschossenen Munition" am Schluß eines jeden Vierteljahres (31.12., 31.3., 30.6. und 30.9.).

142.
Abbuchen
der Übungs-
munition

Bei Platzpatronen ist sinngemäß zu verfahren. Bis zum Eintragen in das Bestandsbuch genügt ein Verbrauchsnachweis in einfacher Form.

143.
Verbrauchs-
nachweis über
Platzpatronen

Für alle übrigen Abgänge und Zugänge müssen Belege vorhanden sein. Muster für die von der Truppe selbst aufgestellten Belege siehe Anlage 7.

144.
Belege
für sonstige Ab-
und Zugänge

Geliehene oder verliehene Munition und Munitionsteile sind ebenfalls zu buchen. In Spalte "Bemerkungen" sind sie durch Erläutern kenntlich zu machen. Außerdem ist die Angabe unter Spalte "Beleg Nr." rot zu unter-streichen. Leihbelege sind von den übrigen Belegen getrennt zu heften.

145.
Leihbelege

Die unter Abschnitt "Handfeuerwaffen und M.G.-Munition" zu vereinnah-menden beschossenen Munitionsteile und Altmaterialien aus Munitions-teilen sind am Schluß eines jeden Vierteljahres zu buchen. Hierüber ist ein Einnahmebeleg aufzustellen und vom Führer der Einheit zu vollziehen (vgl. Anlage 7).

146.
Nachweis von
beschossenen
Munitions-
teilen und von
Altmaterial

Jeder Einnahme- und Ausgabebeleg muß in roter Tinte den Vermerk tra-gen, wo die Vereinnahmung oder Verausgabung eingetragen ist. Dem Vermerk ist das Namenszeichen des Buchführers und Datum beizuset-zen.

147.
Einnahme
und Ausgabe
vermerk

Die Feuerwerker und Munitionsunteroffiziere, welche die Munition ver-walten, müssen die Bestandsbücher (M) persönlich führen.

148.
Führen
des Bestands-
buches (M)

Die Bestandsbücher und Beleghefte sind dauernd unter sicherem Ver-schluß aufzubewahren und bei Bränden in erster Linie zu bergen.

149.
Verschluß
von Bestands-
büchern und
Belegen

Alljährlich am Ende des Ausbildungsabschnittes findet nach Anordnung des Kommandeurs eine Prüfung der Istbestände durch Vergleich mit den dabei ebenfalls zu prüfenden Bestandsbüchern statt. Das Ergebnis die-ser Prüfung ist vom Prüfenden auf die vorn frei gelassenen Seiten der Bestandsbücher einzutragen, und zwar mit Namen, Dienstgrad und Tag. Vom Kommandeur ist die Eintragung zu bescheinigen.

150.
Prüfung
der Bestands-
nachweise
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