A. AllgemeinesB. Einteilen der Munition nach Art und VerwendungszweckInhaltsverzeichnisStichwortverzeichnis
Vorschrift für das Verwalten der Munition bei der Truppe
B. Einteilen der Munition nach Art und Verwendungszweck.

Munition im Sinne dieser Vorschrift sind alle Gegenstände, die mit Pul-ver, Sprengstoff, Leucht-, Brand-, Rauch- und Knallsalz oder Nebelmit-teln gefüllt sind oder gefüllt werden sollen, sowie unscharfe Munition für Exerzier- und Unterrichtszwecke. Hierzu gehören nach dem gegenwärti-gen Stand der Ausstattung nachstehende Munitionsarten:

9.
Munitions-
arten
a)

Patronen für Handfeuerwaffen und M.G. (einschl. Platzpatronen, Schrotpatronen und Kleinkaliberpatronen),

b) Flakmunition
c) Abwurfmunition
d)

Leucht- und Signalmunition (einschl. Leuchtabwurfmunition)

e) Nahkampf-, Spreng- und Zündmittel,
f)

Zierfeuer, Kanonenschläge, Rauch- und Knallkörper sowie Reizkerzen,

g) Nebelmittel,
h) Sondermunition (F 5 und LM).

Nach dem Verwendungszweck werden die Munitionsbestände eingeteilt in:

10.
Verwendungs-
zweck
1. I. Ausstattung bzw. Bereitschaftsmunition,
2. Nachschubmunition,
3. Übungsmunition,
4. Alarmmunition,
5. Wachmunition,
6. Anschußmunition,
7. Beschußmunition,
8. Exerziermunition,
9. Unterrichtsmunition.

I. »I. Ausstattung« bzw. Bereitschaftsmunition.

 
a) Vorbemerkungen.
 

Die Höhe der I. Ausstattung ist in den Ausrüstungsnachweisungen fest-gesetzt. Bereitschaftsmunition wird ohne Schlüsselung auf Truppenein-heiten oder Verbände in bestimmten Mengen, nach Art und Zahl ver-schieden für Land und See, in den Munitionsniederlagen der Fliegerhors-te bzw. Flakabteilungen und den Luftmunitionanstalten niedergelegt. Das Niederlegen der Bereitsschaftsmunition wird durch Sonderbefehle geregelt.

11.
Begriff

Die Munition der I. Ausstattung bzw. der Bereitschaftsmunition wird von der Luftwaffenmunitionsanstalten nur leihweise an die Einheiten abge-geben.

Eine Ausnahme bildet die I. Ausstattung (nicht Bereitschaftsmunition) der Munition für Handfeuerwaffen und M.G. Diese Munition wird endgül-tig an die Einheiten ausgegeben.

Die Munitionsbestände der I. Ausstattung und der Bereitschaftsmunition sind übersichtlich und nach Einheiten zu lagern. Bei Raummangel ist das Anlegen von besonderen Stapeln für jede Einheit nicht erforderlich. Zur besseren Ausnutzung des Lagerraumes und der Stapelhölzer sind dann die Stapel aneinanderzureihen und voll zu belegen. Durch Papptafeln mit entsprechender Aufschrift in Verbindung mit farbigen Leisten, Pfeilen usw. ist die Munition an den Stapeln so zu bezeichnen und abzugren-zen, daß Anzahl, Einheit und Stapelumfang zu erkennen sind.

12.
Einteilen und
Bezeichnen
beim Einlagern

Die Bestände müssen stets einwandfreie Munition enthalten und voll-zählig sein. Wird das Soll aus irgendeinem Grunde (besonders angeord-nete Abgabe, Unbrauchbarwerden usw.) unterschritten, so sind die feh-lenden Mengen beim Luftgaukdo (Lzgr.) unter Darlegung des Grundes anzufordern.

13.
Forderung der
Güte und
Vollzähligkeit

Wenn durch besondere Umstände ein Teil der als I. Ausstattung oder als Bereitschaftsmunition niedergelegten Munition so gelitten hat, daß eine Instandsetzung nach Abschnitt H und K durch die Truppe nicht durchgeführt werden kann, ist der Austausch außer der Reihe unter Vorlage eines Untersuchungsberichtes auf dem Dienstwege beim Luft-gaukdo. (Lzgr.) zu beantragen (vgl. L.Dv. 144a und H.Dv. 454/9).

14.
Austausch
schadhafter
Munition

Munition der I. Ausstattung darf nicht zu Verpackungsversuchen und Fahrübungen benutzt werden.

15.
Verpackungs-
und
Fahrversuche
b) Auffrischen nach Jahrgangsbüchern und -listen.
 

Das Auffrischen der I. Ausstattung und der Bereitschaftsmunition ge-schieht nach besonderer Anweisung des Luftgaukdo. (Lzgr.) auf Grund der bei den Luftmunitionsanstalten und den Truppenteilen geführten Jahrgangsbücher (siehe Anlage 1 und 2) sowie der Prüfungsergebnisse durch Sachbearbeiter des Luftgaukdo. (Lzgr.) und Beauftragte des RLM.

16.
Auffrischen
nach
Jahrgangs-
büchern

Über sämtliche eingelagerte Munition und Munitionsteile sind Jahrgangs-bücher zu führen:

17.
Jahrgangs-
bücher, Jahr-
a) für die Truppe nach Anlage 1,
gangslisten
b) für die L.Haupt- und Munitionsanstalten nach Anlage 2.

Die Jahrgangsbücher sollen als Unterlage für die etwa später bei den Munitionsteilen auftretenden Anstände hinsichtlich der verarbeiteten Lieferungen dienen. Für jede Munitionsart ist ein besonderes Jahrgangs-buch entsprechend den Mustern der Anlage 2 anzulegen. Das Jahr-gangsbuch ist nach Ausstattungen, Bereitsschafts-, Vorrats-, Übungs-munition usw. zu unterteilen. Innerhalb dieser Unterteilung sind die ein-zelnen Munitionssorten zu trennen, z.B.

 
bei Munition für Handfeuerwaffen und M.G. in:  
Patronen s.S.i.L,
Patronen s.S.o.L.
Patronen S.m.K.
Patronen S.m.K.L'spur
Patronen P.m.K. usw.,
bei der Abwurfmunition1) in:  
S.C. 10,
S.C. 50,
S.C. 250,
S.C. 500,

bei der Flakmunition in:
2 cm Mun.,
3,7 cm Mun.,
8,8 cm Mun.,
10,5 cm Mun.

 

Als Unterlage für die Eintragung in die Jahrgangsbücher der Truppe sind beim Versand der Munition dem Empfänger von der abgebenden Dienst-stelle Jahrgangslisten nach Anlage 3 mitzugeben.

 

A. AllgemeinesB. Einteilen der Munition nach Art und VerwendungszweckInhaltsverzeichnisStichwortverzeichnis