J. Vernichten von MunitionL. Zurückliefern und Abrechnen beschossener Munitionsteile und unbrauchbarer Munition (RNr. 237 bis 262); Kapitel M, Geldvergütung für zurückgelieferte beschossene Munitionsteile aus Handfeuerwaffen- und M.G.-Munition (Bleigelder)InhaltsverzeichnisStichwortverzeichnis
Vorschrift für das Verwalten der Munition bei der Truppe
K. Munitionsarbeiten bei der Truppe.
I. Vorbemerkungen.
 
Die Truppe darf folgende Munitionsarbeiten ausführen:
213.
Umfang
der Arbeiten
1. Das Gurten und Entgurten von Patronen für M.G.  
2.

Das Untersuchen, Reinigen und Instandsetzen von Munition (siehe Abschnitt H).

 
3.

Das Auf- und Abschrauben von Zündern bei Geschossen und Ab-wurfmunition

 
4. Das Umpacken von Munition  
5. Das Vernichten von Munition gemäß Abschnitt J.  

Die Munitionsarbeiten sind in dem Arbeitsraum des Packmittelschuppens oder im Freien auszuführen. In bewohnten Gebäuden und im Munitions-lagerraum dürfen Munitionsarbeiten nicht vorgenommen werden.

214.
Ort

Patronen für M.G. dürfen unter dem Schleppdach des Munitionshauses, ausnahmsweise auch in Waffenkammern in bewohnten Gebäuden, ge-gurtet bzw. entgurtet werden.

Die Munition darf sich jedoch nur unmittelbar vor und nach dem Gurten, keinesfalls aber über Nacht auf der Waffenkammer bleiben.

Zum Behandeln der Munition und der mit Munition gefüllten Packgefäße sind nur so viel Leute einzuteilen, als der Zweck es erfordert.

215.
Verhalten
auf der
Arbeitsstelle

Keine dieser Personen und Aufsichtsführenden darf Feuerzeuge aller Art, Stahl, Stein, Eisen, Messer, Zünd- und Streichhölzer, Tabakpfeifen, Zi-garren usw. oder andere Feuer erzeugende oder leicht entzündbare Ge-genstände bei sich haben. Daraufhin sind die Mannschaften vor dem Be-treten der Arbeitsstelle zu untersuchen; dies ist bei jedem Mann zu wie-derholen, der die Arbeitsstelle nach dem Verlassen wieder betritt.

Alle Arbeiten müssen mit größter Ruhe und Ordnung unter Aufsicht eines Offiziers, Feuerwerkers oder einen vom Disziplinarvorgesetzten zu be-stimmenden geeigneten Unteroffizier stattfinden. Der Aufsichtsführende ist dafür verantwortlich, daß die Leute rechtzeitig und vollständig über die Vorsichtsmaßnahmen, die Art ihrer Arbeiten und ihr Verhalten unter-wiesen werden, damit sie das vorgeschriebene Arbeitsverfahren genau beachten.

Das Rauchen auf den Arbeitsstellen, in Munitionshäusern und bis zu 150 m entfernt von ihnen, ist verboten; diesbezügliche Warnungstafeln sind aufzustellen.

Weitere Sicherheitsmaßnahmen sind in den "Vorläufigen Sicherheitsbe-stimmungen beim Umgang mit Explosivstoffen", L.Dv. 144, enthalten.

Jedes mit Munition gefüllte Packgefäß darf nicht ruckartig bewegt oder niedergesetzt, nicht geschleift oder geschoben, sondern muß stets be-hutsam gehandhabt, vorsichtig gehoben oder mit dem zulässigen Gerä-ten, wie Rollböcke usw., befördert werden. Der einzelne Mann darf nicht zu sehr belastet werden. Für sicheres Fortschaffen ist stets zu sorgen.

216.
Behandeln
gefüllter
Packmittel
II. Gurten und Entgurten von Patronen für M.G.
 

Das Gurten, Nachgurten und Entgurten von Patronen (Hanf- oder Stahl-gurte) ist in der H.Dv. 444, Seite 62 ff. und H.Dv. 431, Seite 58, be-schrieben. Das Entgurten ist möglichst zu vermeiden, weil hierbei, ins-besondere bei nicht einwandfreiem Entgurten, sehr leicht Patronen un-brauchbar werden.

217.
Gurten,
Nachgurten,
Entgurten
von Patronen
III. Reinigen und Instandsetzen von Munition.
 

Das Reinigen und Instandsetzen von Munition kommt für die Truppe außer den in 171 und 173 aufgeführten Arbeiten nur in geringem Umfang in Betracht, z.B. Richten und Befestigen von Steuerflügeln bei S.C. und ferner die Beseitigung von Graten und Bestoßungen an den Körpern mit Schlosserhammer und Feile.

218.
Reinigen und
Instandsetzen
von Munition

Die für das Ausbessern des Anstriches notwendigen Farben dürfen nicht aus dem freien Handel beschafft, sondern müssen von den Luftparken bezogen werden. Der Farbton soll nach Möglichkeit dem alten Anstrich entsprechen. Geringe Abweichungen sind unwesentlich und als Schön-heitsfehler zu betrachten.

Besonders sorgfältig ist das Ausbessern des Anstriches am Kopf der Flakgeschosse vorzunehmen, deren Zünder in der Zünderstellmaschine gestellt werden. Zu stark aufgetragene und nicht festhaftende Farbe verschmutzt die Stellbecher und führt zum Ausfall der Zünderstellma-schinen. Die gleiche Sorgfalt ist auch beim Ausbessern des Anstriches an der Zentrierwulst der Geschosse anzuwenden.

Im übrigen sind hinsichtlich des Anstriches die Bestimmungen der L.Dv. 488/1 zu beachten.

IV. Auf- und Abschrauben von Zündern.
 
a) Allgemeines.
 

Das Auf- und Abschrauben von Zündern durch die Truppe ist nötig, wenn einmal die Zünder ausgetauscht werden müssen und zum anderen im Frieden Geschützpatronen über 3,7 cm Kaliber und Abwurfmunition auf der Bahn als Stückgut nur ohne Zündladung und Zünder versandt werden dürfen.

219.
Allgemeines

Die Munitionsarbeit wird durch einen Auftrag veranlaßt, den der Batte-rie- usw. Chef oder Abteilungs- usw. Kommandeur schriftlich durch Be-fehl erteilt und dessen Durchführung er überwachen läßt. Der Feuerwer-ker bzw. der Munitionsunteroffizier führt den Auftrag aus und ist ver-antwortlich für die sachgemäße Ausführung der Arbeit und vorschrifts-mäßiges Verhalten der beschäftigten Personen.

220.
Auftrag,
Verant-
wortung,
Munitions-
geräte

Das nötige Munitionsgerät befindet sich bei der Munitionsniederlage.

b) Vorsichtsmaßnahmen.
 

Das Auf- und Abschrauben der Zünder hat möglichst im Freien und bei beständigem trockenem Wetter zu geschehen. Bei schlechtem Wetter ist die Arbeit in dem Arbeitsraum des Packmittelschuppens auszuführen.

221.
Vorsichts-
maßnahmen

Die Arbeitsstelle im Freien muß vom Munitionslagerraum mindestens 50 m, von bewohnten Gebäuden und öffentlichen Wegen mindestens 75 m und von Eisenbahnen mindestens 100 m entfernt liegen.

Das Öffnen und Verschließen der Packgefäße, das Aufschrauben und falls zutreffend das Verklemmen oder das Entstemmen und Abschrauben der Zünder darf nur auf getrennten Arbeitsstellen mit möglichst 15 m Abstand voneinander ausgeführt werden. Im Arbeitsraum sind Trenn-wände aus Bohlen zu errichten.

Feuerstellen zum Erwärmen der Lötkolben müssen vom Auflöten der Zündertransportkasten 25 m, vom Munitionsarbeitsraum 150 m entfernt sein.

Alle Abstände sind, wenn irgend möglich, zu vergrößern.

Die Arbeitstische sind mit Haardecke zu belegen. Auf der Arbeitsstelle darf stets nur ein Packgefäß mit Zündern und Zündladungen vorhanden sein. Beim Auf- und Abschrauben der Zünder dürfen nur so viel Patronen auf dem Arbeitstisch liegen wie zum ungestörten Fortgang der Arbeit notwendig sind. Die Zündladungen verbleiben bis zu ihrer Verwendung in den Kästchen. Sie dürfen nicht lose in Mulden oder auf den Arbeitsti-schen gelegt werden.

c) Öffnen und Schließen der Transportkasten.
 

Die Holzdeckel der Transportkästen sind zu lösen. Hierbei sind die ge-wöhnlichen Halteschrauben und die beiden Sicherungsschrauben zu ent-fernen.

222.
Öffnen und
Schließen der
Zünder-
transportkasten

Zum Ausschrauben einer Sicherungsschraube wird der Hartmeißel in der Richtung der vorhandenen Einstiche und Eindrücke auf die Schraube ge-setzt und durch einige schwache Schläge mit dem Schlosserhammer in das Blei eingetrieben. In die entstehende Öffnung wird darauf der Schraubenzieher für Sicherungsschrauben eingesetzt und mit diesem die Schraube herausgedreht.

Die ausgeschraubten Sicherungsschrauben sind zu sammeln und jährlich mit den Übungsmunitionsteilen an die zuständige L.Mun.Anst. abzulie-fern.

Das Ablöten des Blechdeckels geschieht durch einen geeigneten Mann mit Lötkolben und Meißel oder Messer, wobei die Lötung nach und nach flüssig gemacht und dabei fortschreitend der Blechdeckel mit dem Meis-sel oder Messer angehoben wird. Hierbei ist vorsichtig zu verfahren, da-mit Deckel und Blecheinsatz verwendbar bleiben. Der Blechdeckel ist vollständig abzulöten.

Sollen Transportkästen mit verlötetem Blecheinsatz geschlossen wer-den, so ist schon vor dem Verpacken zu prüfen, ob der Blecheinsatz dicht ist. Altes Lot ist vom Deckel und vom Deckelrand des Einsatzes sorgfältig zu entfernen. Verbogene Deckel sind mit einem Holzhammer auf geeigneter Unterlage zu richten.

223.
Schließen

Die Munition und alle zum Verpacken benötigten Teile – Einlagen, Papp-ringe, Papptafeln usw. – müssen vollkommen trocken sein.

Nachdem die Munition vorschriftsmäßig eingepackt und festgelegt ist, wird der Blechdeckel aufgelötet. Um fehlerhafte Lötstellen auszuschlies-sen, muß genügend Lot aufgetragen werden. Jede Verlötung ist zu un-tersuchen. Das Lot muß am Deckelrande gut verlaufen sein und zusam-menhängen.

Werden Lücken oder poröse, löcherige Stellen festgestellt, so ist auf diese feingepulvertes Talkum zu streuen und mit der Hand mäßig stark auf die Mitte des Deckels zu drücken, damit dieser sich etwas durch-biegt. An undichten Stellen bläst dann die entweichende Luft das Tal-kum fort. Solche Stellen sind nachzulöten und nochmals zu untersu-chen. Der Holzdeckel ist dann vorschriftsmäßig zu schließen. Bei Ent-nahme von Munitionsteilen ist der Inhaltszettel zu berichtigen und der Kasten durch einen Zettel mit der Aufschrift "Rest" zu kennzeichnen.

Die luftdicht verlöteten Kästen sind grundsätzlich, auch im Mob.-Falle aufzulöten. Das Aufreißen mit Haken darf nur auf dringende Fälle be-schränkt bleiben.

224.
Aufreißen
von luftdicht
verlöteten
Packgefäßen

Zum Gebrauch wird der Haken mit seiner Spitze schräg an die Lötkante des Blechdeckels gehalten und mit dem Schlosserhammer in die Lötnaht getrieben. Dann wird der Deckel aufgerissen.

d) Einsetzen der Zündladung
und Aufschrauben des Zünders bei Geschützpatronen.
 

Vor dem Einsetzen in die Mundlochbuchse ist die gr. Zdlg. C/98 o.V. zu untersuchen.

225.
Untersuchen der
Zündladung

Die Beplattung der Sprengkapseln muß unbeschädigt sein. Durch Schüt-teln ist festzustellen, ob alle Innenteile gut festliegen. Befinden sich Lackteilchen u.ä. in der Sprengkapsel, so sind diese Zündladungen un-brauchbar.

Ferner ist festzustellen, ob der obere Rand der Hülse gut umbördelt ist, keine fehlerhaften Stellen zeigt und auf dem Lederring dicht aufliegt.

Die Zündladungen müssen gut verzinnt und mit "gr. Zdlg. C/98 o.V." be-zeichnet sein2).

Brauchbar sind noch solche Zündladungen, die in den Bördelrändern Fal-ten oder keine unbedeutende, nicht über die halbe Breite des Randes hinausreichende Risse haben und bei denen die Außenfläche der Hülle kleine unverzinnte Stellen aufweist. Risse in der Biegung des Bördelran-des machen die Zündladung unbrauchbar.

Die gr. Zdlg. C/98 o.V. ist mit dem Lederring nach oben in die Mundloch-buchse einzusetzen. Vorhandener seitlicher Spielraum ist mit 2 Papier-streifen, 15 x 170 mm, zu beseitigen. Die beiden Papierstreifen sind in Kreuzform unter den Boden, die Streifenenden auf die Mantelfläche der Zündladung zu legen. Es ist darauf zu achten, daß die Enden der Pa-pierstreifen den Lederring der eingesetzten Zündladung nicht überragen.

226.
Einsetzen der
Zündladung

Die feste Längslage der gr. Zdlg. C/98 o.V. ist dadurch erreicht, daß auf dem Boden der Mundlochbuchse, falls nötig, Papp- oder Papierstreifen eingeklebt worden sind. Sollte die eingeklebte Einlage lose sitzen, so darf sie lose liegend unter dem Boden der Zündung belassen werden.

Vor dem Aufschrauben des Zünders ist das Mundlochgewinde auf Sau-berkeit zu untersuchen und nötigenfalls mit Lappen und Holzstäbchen zu reinigen. Ferner ist festzustellen, ob die Sicherungsschrauben genügend weit zurückgeschraubt sind.

227.
Aufschrauben
des Zünders

Die Patrone liegt hierbei auf dem Arbeitstisch und wird von einem Manne festgehalten. Beim Handhaben der Patrone ist besonders darauf zu ach-ten, daß die Zündschraube nicht gegen spitze Gegenstände gestoßen wird. Patronen dürfen deshalb nie auf den Hülsenboden gestellt werden.

Das Gewinde des aufzuschraubenden Zünders ist mit "Numata Dich-tungsmasse gelb", die bei der zuständigen L.Mun.-Anst. anzufordern ist, gleichmäßig zu bestreichen. Der Zünder – wenn erforderlich, nach er-folgtem Übereinanderstellen der Nuten – wird soweit als möglich mit der Hand aufgeschraubt und mit dem Zünderschlüssel fest, aber ohne über-mäßigen Kraftaufwand angezogen. Etwa nach dem Einschrauben des Zünders hervorgequollene Dichtungsmasse ist mit einem abgeschrägten Holzspan und mit einem Lappen zu entfernen.

Die um 90° versetzten Sicherungsschrauben im Geschoßmundloch sind so fest gegen den Zünder zu schrauben, bis sich der Widerstand vom Einbringen der Spitze in das Metall des Zünders fühlbar macht.

Ferner ist darauf zu achten, daß die Schraubenköpfe nach dem Ein-schrauben versenkt liegen; hochstehende sind mit der Feile zu verglei-chen. Nach dem Einschrauben sind die Sicherungsschrauben mit Schel-lack-Terpentinlack abzudichten.

Der 3,7 cm K.Z. wird mit dem Stemmeißel für 3,7 cm Kopfzünder viermal verstemmt. Das Metall des Zündertellers wird hierbei in die entspre-chenden Ausschnitte des Geschoßkopfes getrieben.

228.
Verstemmen

Beim Verstemmen ist zu beachten, daß die Verstemmung nicht dicht am Loch für den Zünderschlüssel vorgenommen wird.

Vor dem Abschrauben des Zünders sind die Sicherungsschrauben he-rauszuschrauben bzw. die verstemmten Zünder zu entstemmen, indem das Zündermetall aus den Ausschnitten der Tellerfläche mit dem Stem-meißel für 3,7 cm Kopfzünder vorsichtig herausgetrieben wird.

229.
Abschrauben
und
Entstemmen

Nach dem Abschrauben des Zünders mit dem zugehörigen Zünder-schlüssel sind Zünder- und Mundlochgewinde mit einem Holzspan und mit einem Lappen zu reinigen.

e) Fertigmachen der Abwurfmunition.
 

Für den Auftrag und die Durchführung der Munitionsarbeit sowie die Si-cherheitsmaßnahmen gelten 214 bis 216 und 220 bis 223 sinngemäß.

230.
Allgemeines

Das Gewinde für den Zünder S.C. 10 ist von Fett, Ölfarbe, Lack, Rost usw. mit Holzspatel und Putzlappen zu reinigen. Rauhe Stellen sind mit Feile und Schmirgelpapier zu glätten. Grate im Gewinde sind mit dem Reinigungsbohrer M 50 x 3 zu beseitigen, wenn durch die Grate das Ein-schrauben des Zünders erschwert wird. Läßt sich das Gewinde nicht in-stand setzen, ist der Körper zurückzustellen und dem Luftgaukdo (Lzgr.) zu melden.

231.
Behandeln der
S.C. vor dem
Fertigmachen

Die Höhlung für S.C. 50 und 250 ist an den Stellen besonders sorgfältig vom Fett zu befreien, an dene der El.A.Z.C. 50 die Höhlungen berührt, um ein Oxydieren des Zünders zu vermeiden. Es ist darauf zu achten, daß der Anstrich mit Inertol-Lack ohne Fehlstellen ist. Sind solche vor-handen, so müssen sie ausgebessert werden.

Vor dem Einbringen der Zündung ist in die Höhlung der Bombe ein kleiner Zettel mit der Beschriftung nach folgendem Muster zu legen:

232.
Bezeichnen der
mit Zündung
zu versehenden
S.C.

"Mit Zündung versehen
August 1937
Munitionsniederlage
Fl.Horst Greifswald"

Vor dem Einbringen werden die Zündladungen C/98 verk. und der Zünder gereinigt. Nach dem Untersuchen der Zündladung (225) wird sie in die Zündladungskapsel mit der Öffnung nach oben eingesetzt und hierauf die Zündladungskapsel mit dem Zünder verschraubt. Die Zündladung darf in der Zündladungskapsel nicht schlottern. Sie wird, falls erforder-lich, durch kreuzweise über den Boden und den zylindrischen Teil gelegt Papierstreifen festgelegt. Die Papierstreifen dürfen nicht über den Rand der Zündladungskapsel hinausragen.

233.
Einbringen
der Zündung

Die Arbeits ist besonders gut zu überwachen, weil das Fehlen der Zünd-ladung oder falsches Einsetzen Blindgänger verursacht.

Bevor bei A.Z.C. 10 Zündladung und Zünder vereinigt werden, muß fest-stehen, ob die S.C. 10 für Hoch- oder Tiefangriff fertigzumachen ist. Außerdem sind etwa vorhandene Steuerflächen abzuschlagen, wenn keine S.C. 10 t vorhanden sind. Wird der Zünder für Hochangriff fertig-gemacht, so ist vor dem Zusammenschrauben von Zünder und Zündla-dungskapsel die Zündlochschraube auszuschrauben.

Die Zünder sollen frei von Oxyden sein. Zu Boden gefallene Zünder sind zurückzustellen und nach L.Dv. 152, Abschnitt 4, zu behandeln.

Der mit der Zündladung versehene Zünder wird zunächst mit der Hand eingeschraubt. Dann wird der Zünder mit dem Zünderschlüssel für A.Z.C. 10 festgezogen. Mit der Lehre zum Prüfen des richtigen Sitzes des A.Z.C. 10 wird die richtige Stellung des Stößels nachgeprüft. Dazu wird der Zünder, wenn nötig, noch etwas angezogen oder gelöst. Gegen Verdrehen wird der Zünder durch Einschrauben der senkrechten und der seitlichen Sicherungsschrauben gesichert.

234.
Aufschrauben
des A.Z.C. 10

Die zusammengesetzte Zündung wird derart in die Höhlung eingeführt, daß der Stift am Rande des Zünders in die entsprechende Ausfräsung der S.C. zu liegen kommt. Damit wird die richtige Lage des Zünders ge-währleistet und das Drehen des Zünders verhindert. Hierauf wird der Zünder nach Maßgabe der vorhandenen Sicherungsart gesichert.

235.
Einbringen des
El.A.Z.C. 50

Wird die fertiggemachte Abwurfmunition nicht sofort in die Maschine eingehängt, müssen die A.Z.C. 10 mit Numata- Dichtungsmasse gelb und die El.A.Z.C. 50 mit Kabel-Vergußmasse abgedichtet werden.

236.
Abdichten
der Zünder
J. Vernichten von MunitionL. Zurückliefern und Abrechnen beschossener Munitionsteile und unbrauchbarer Munition (RNr. 237 bis 262); Kapitel M, Geldvergütung für zurückgelieferte beschossene Munitionsteile aus Handfeuerwaffen- und M.G.-Munition (Bleigelder)InhaltsverzeichnisStichwortverzeichnis