D. Nachweis der Bestände (RNr 164 bis 174)D. Nachweis der Bestände (178 bis 194)StichwortverzeichnisInhaltsverzeichnis
Vorschrift für das Verwalten der Munition bei der Truppe - Teil 2 -
Verwalten bei den Luft-Haupt und Luft-Munitionsanstalten
D. Nachweis der Bestände.
II. Lieferungs- und Belegungskartei.
 

Über sämtliche eingelagerte Munition und Mun.Teile ist bei den L.Hpt. und L.Mun.Anst. eine Lieferungskartei zu führen. Für jeden Mun.Teil und für jede Art Munition ist ein Lieferungskarteiblatt nach Muster Anl. 15a bis 15g aufzustellen. Zu jedem Sichtkarteiblatt gehört auch ein Liefe-rungskarteiblatt. Die Lieferungskarteiblätter sind zu einer Blockkartei zu vereinigen. Die Unterteilung dieser Lieferungskartei ist genau so durch-zuführen wie bei der Sichtkartei (vgl. Ziff. 166). Die Eintragungen – in Blei – sind ständig auf dem laufenden zu halten. Der Karteikasten aus Holz ist im eigenen Betriebe zu fertigen.

175.
Lieferungs-
nachweis für
eingelagerte
Mun.Teile

Das Ausfüllen der Spalten über Lieferungsangaben ist bei Munitionsteilen wie folgt erforderlich:

Zünder

Zündladungen, Duplexkapseln, Sprengkapseln

Lichtspurhülsen

Sprengladungen, Sprengstoff

Pulver, Zündschrauben.

a) Die Lieferungskartei ist das wichtigste Werkzeug der Munitions-Ver-waltungs-Abt. zur sachgemäßen Steuerung des Verbrauchs und der Auffrischung. Außerdem ergänzt sie den urkundlichen Nachweis der Be-stände nach der Sichtkartei. Die Lieferungskartei ist unter Dienstauf-sicht des Leiters der Mun. Verw. Abt. auf seinem Geschäftszimmer – nicht am Lager zu führen.

 

b) Reicht eine Lieferungskarteikarte nicht aus, so sind mehrere Karten hintereinander zu reihen. Die einzelnen Karten sind dann durchlaufend mit einer Hochnummer zu versehen. Die Zahl in der Spalte "von . . . bis . . . Blatt" gibt die Gesamtzahl der für ein Buchungszeichen vorhan-denen Karten der Lieferungskartei an.

 

Sind für die Bestände einer Art mehrere Lieferungskarten erforderlich, so ist vor die erste Karte eine Vorkarte nach Anl. 15a einzufügen. Diese enthält den Gesamtbestand, aufgeschlüsselt nach Lagerorten und Raumbeständen, Vorkarten sind als Blätter nicht mitzuzählen.

Buchungskennzeichen und die abgekürzte Benennung auf Lieferungs- und Vorkarten sind in Tinte oder mit Schreibmaschine, alles übrige in Blei einzutragen.

c) Da die Angaben der Bestände an Hand der Lieferungskarten durch die Mun.Verw.Abt. gesteuert werden, müssen die "Bereitstellungen" aus den Lieferungskarten ersichtlich sein. Es sind daher in Spalte "Anzahl" die Bestandszahlen der 1. Ausstattung und Bereitschaftsmun. in Rot einzu-setzen, sofern diese Mun. bei der Truppe niedergelegt ist, ist in Spalte "Lagerort" der Truppenteil einzusetzen. Bei weiteren Bereitstellungen und Beständen für operative Zwecke ist die Anzahl blau zu schreiben. Die Mob-Nr. sind in Spalte "Bemerkung" einzutragen.

 

Durch Vergleichen der Mob-Hauptliste mit den Lieferungskarten kann die Richtigkeit und Vollzähligkeit der Bereitstellungen überprüft werden.

d) Um zu jeder Zeit den ältesten Jahrgang ohne langes Suchen feststel-len zu können, ist die älteste Fertigung durch Anhaken der betr. Be-standszahl auf der Lieferungskarte und der Raumbestandszahl auf der Vorderkarte mit Bleistift zu kennzeichnen.

 

Maßgebend für das Bestimmen des ältesten Jahrganges ist das Datum der Fertigung der Geschosse und der Patr. bzw. das Datum des Fertig-machens bei der Abwurfmunition; bei Mun.Teilen Jahr und Nr. der Lie-ferung.

Ausgeliehene Bestände sind in der Lieferungskarte nach den Beständen, die bei der eigenen Dienststelle lagern, nachzuweisen und aufzuschlüs-seln.

Geliehene Bestände sind in der Lieferungskarte nach den eigenen Be-ständen nachzuweisen und wie diese aufzuschlüsseln, jedoch zur Be-standszahl der eigenen Bestände nicht hinzuzählen.

e) Folgende Lieferungskarten sind zu führen:

 
1. für Mun. für Handfeuerwaffen und M.G. nach Anl. 15b,
2.

für Mun. für automatische Waffen über Kal. 7,9 mm, die schußfertig aus der Industrie angeliefert wird, nach Anl. 15c,

3.

für Mun. für automatische Waffen über Kal. 7,9 mm, die in den L. Hpt. und L.Mun.Anst. gefertigt wird, nach Anl. 15d, hier sind nur die entsprechenden Laborierungsdaten einzutragen. Die Lieferungs-angaben über die einzelnen verarbeiteten Munitionsteile sind nach Ziff. 155 in den einzelnen Lieferungsbüchern, die auf den Arbeits-stellen zu führen sind, urkundlich festgelegt,

4.

für Bomben außer Brandbomben nach Anl. 15e. Die Lieferungsan-gaben über die verarbeiteten Mun.Teile sind nach Ziff. 155 in den einzelnen Lieferungsbüchern, die auf den Arbeitsstellen zu führen sind, urkundlich festgelegt,

5. für Brandbomben nach Anl. 15f,
6. für Munitionsteile nach Anl. 15g.

f) Die L.Hpt. und L.Mun.Anst. haben in der Lieferungskartei ihre eigenen Bestände und Bestände, für die diese verantwortlich sind, aufzunehmen. Bei endgültigen Abgaben von einer Mun.Anst. an eine andere Mun.Anst. sind die entsprechenden Lieferungsangaben mit den Belegen mitzuge-ben. Alle Lieferungsangaben sind bei endgültigen Abgaben in der Lie-ferungskartei zu löschen.

 

g) Für jede Art leerer Packgefäße ist wie für jeden Mun.Teil eine Liefe-rungskarteikarte nach Anl. 21 aufzustellen, anstatt der Lieferungsanga-ben sind hier die Zustandsangaben einzusetzen, und zwar:

 

Zustand A brauchbar,

 

Zustand B beschädigt.

 

Sonst ist diese Karte genau so führen wie für Mun.Teile Berichtigungen sind täglich an Hand der Meldezettel der Bez.-Verwalter durchzuführen.

 

Als Belegnachweis ist für jedes Munitionshaus ein Karteiblatt nach Anl. 16 in Blei zu führen. Die Belegungs- und Lieferungskartei gehören zu-sammen und haben sich gegenseitig zu ergänzen.

176.
Belegungs-
nachweis

Die Ein- und Ausgänge sowie die Umlagerungen innerhalb der Mun.Anst. sind der Mun.Verw.Abt. täglich wie folgt zu melden:

177.
Eingangs-,
a)

Eingänge werden mit den Ladeverzeichnissen gemeldet. Die Annah-me- und Bestandsstelle setzt auf das Ladeverzeichnis den Eintra-gungsvertmerk des Eingangsbuches und der Ladebezirk den Einlage-rungsvermerk. Damit ist das Ladeverzeichnis als Eingangsmeldung ausgefertigt.

Ausgangs- u.
Umlagerungs-
meldung
b)

Ausgänge sind mit der von der Mun.Verw.Abt. ausgestellten Ver-sandanweisung zu melden. Der Lagerbezirk trägt die Auslagerung, sowie dieses nicht schon durch die Mun.Verw.Abt. geschehen ist, und den Übergabevermerk an die Annahme- und Bestandstelle ein. Durch die Annahme- und Versandstelle ist der Eintragungsvermerk des Ausgangsbuches einzusetzen, damit ist der Versand bestätigt und die Versandanweisung gilt als Ausgangsmeldung.

c)

Umlagerungen sind mit der Umlagerungsmeldung nach Muster Anl. 17 zu melden.

Nach diesen Ein-, Ausgangs- und Umlagerungsmeldungen ist die Bele-gungs- und Lieferungskartei täglich auf dem laufenden zu halten.

 
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