E. Dienstanweisung für den Munitions-Inspienten beim Nachschubamt (RNr 195 bis 205)E. Dienstanweisung für den Munitions-Inspienten beim Nachschubamt (RNr 211 bis 219)InhaltsverzeichnisStichwortverzeichnis
Vorschrift für das Verwalten der Munition bei der Truppe - Teil 2 -
Verwalten bei den Luft-Haupt und Luft-Munitionsanstalten
E. Dienstanweisung für den Munitions-Inspizienten beim Nachschubamt des R.L.M.
IV. Durchführung der Inspizierung.

 

Die Inspizierung wird nach folgendem Programm durchgeführt.
206.
Durchführung
d. Inspi-
zierung
1. Allgemeiner Eindruck,

Organisation, Leitung, Leistungsfähigkeit;
Zustand der Anlagen, Räume und des Wirtschaftsbetriebes; militä-rischer Stand.

2. Ist- Stärken und Fehl an Personal.
 
  A. Personal für den Munitionsbetrieb.
B. Sonstiges Personal (ohne Verwaltung).
 
3. A. Personal- und Arbeiterangelegenheiten.
 
  B. Betreuung und Versorgung der Belegschaft.
 
4. Sanitäre Angelegenheiten, Gesundheitszustand.
 
5. Wache, Wachdienst, Feuer- und Luftschutz.
 
6. A. Geschäftseinteilung und Stellenbesetzung.
 
  B. Dienstanweisungen:
    a) für den Offz. vom Dienst,
    b) für den Frw. v. Dienst,
    c) Schlüsselordnung,
    d) Wachvorschrift,
    e) Feuerlöschordnung,
    f) Luftschutzordnung,
    g) Fernsprechdienstordnung,
    h) Arbeitsordnung,
    i) Betriebsordnung für die Werkstätten,
    k)

Handhabung der Verschlußsachenvorschrift, Bekanntgabe von Verfügungen und Belehrungen des Personals mit akten-mäßigem Nachweis.

7.

Unterbringung und Lagerung der Bestände einschl. Raumbestands-nachweis.

  A. Munition einschl. Mun.Teile,
B. unscharfe Mun.Teile, Packmittel, Stapelmaterial,
C. Mun.Geräte, Betriebs-Geräte, Betriebs- und Werkstoffe,
D. Waffen, Gasschutz- und sonstiges Gerät.
8. Annahme-, Versand-, Lager- und Transportdienst-
9. A. Munitionsarbeiten,
B. Hülsenreinigung,
C. Nähhaus,
D. Pechküche,
E. Löthaus.
10. Arbeitsunterlagen für:
  A. Munitionsfertigung,
    a) Auftragsbuch, Auftragszettel,
    b) Abrechnungsverfahren, B.B. und I.B.
    c)

Jahrgangs- und Lieferungsverzeichnis bei der Fertigung,

    d) Arbeitstagebuch.
  B. Bestandsweis.
    a) Karteiüberwachungslisten,
    b) Sichtkartei,
    c) Blockkartei,
    d) Jahrgangslisten,
    e) Verbrauchsbescheinigungen.
  C. Annahme und Versand
    a) Eingangskontrolle,
    b) Versandkontrolle,
    c) Schlösser- und Schlüsselkontrolle,
    d) E.V.G., Anl. C neueste Ausgabe.
  D. Untersuchungskommission (U.K.)
    a) Untersuchungsterminkalender,
    b) Untersuchungsübersichten,
    c) Mitgliederliste,
    d) Auftragsbuch für die U.K.
e) Anforderungsbuch für die U.K.
f) Formänderungsbuch,
g) Aussonderungsvorschläge
  E. Werkstätten.
    a) Auftragsbuch, Arbeitstagebuch,
    b) Werkstattaufträge,
    c) Entnahme- und Rückgabescheine.
  F. Bestellwesen.
11. Untersuchungsdienst:
A. Untersuchung der Mun.- und Gerätebestände,
B. Untersuchung der techn. Einrichtungen
(Maschinen, Blitzschutzanlage, Waagen, Lehren pp.)
C. Abnahmen.
12. Werkstätten:
A. Tischlerei,
B. Schlosserei, Schmiede,
C. Malerei, Satllerei,
D. Eletrikerwerkstatt.
13. Licht-, Kraft- und Wasserversorgung, Heizanlagen.
14. Betriebs- und Transportmittel.
15. A. Druckvorschriften,
B. Zeichnungen,
C. Mustersammlung.
16. Baumaßnahmen:
A. Gebäude, M. und L.H., Schuppen, Schleppdächer,
B. Straßen, Gleisanlagen,
C. Nachrichtenverbindungen.
17.

Feststellung, ob die bei der letzten Inspizierung festgestellten Män-gel abgestellt sind.

18. Sonstiges.
V. Berichterstattung.
A.

Im Anschluß an jede Prüfungsreise ist nach den Prüfungsergebnissen für jede Dienststelle ein Prüfbericht sinngemäß dem Programm aus Abschnitt IV aufzustellen. Unwichtige Feststellungen, für deren Erle-digung die Aussprache an Ort und Stelle oder mit dem Leiter der Dienststelle als genügend angesehen wird, brauchen in die Berichte nicht aufgenommen werden.

207.
Zusammen-
fassung d.
Prüfungs-
ergebnisse

Die Berichte sind in 5-facher Ausfertigung, möglichst bald nach er-folgter Prüfung, dem Chef des Nachschubamtes vorzulegen.

B.

Über Feststellungen und Erfahrungen, die mit Vorschlägen für Ver-besserungen und Änderungen im Sinne III B–D verbunden sind, sind Sonderberichte in 2-facher Ausfertigung vorzulegen.

208.
Erfahrungen
u. Ver-
besserungen
C.

Die Berichte sollen kurz und klar die Arbeitsfähigkeit der Mun.Anst. erkennen lassen. Sie sollen wesentliche Feststellungen über die in Abschnitt III der Prüfung obliegenden Gebiete enthalten und vor allem einen Überblickgeben über:

209.
Inhalt der
Inspizierungs-
berichte
  a)

Zustand und Kriegsbrauchbarkeit der Mun. sowie über die Ferti-gung,

 
  b)

Zweckmäßigkeit der Mun.Verwaltungs- und Fertigungsvorschrif-ten,

 
  c)

Anregungen und Wünsche in bezug auf Verbesserung und Verein-fachung der Mun.Fertigung,

 
  d) Fähigkeiten des Fachpersonals.  

D.

Bei Feststellung unbrauchbarer Munition infolge unsachgemäßer Be-handlung oder Fertigung, bei Verwendung fehlerhafter Mun.Teile, bei Unfällen wegen Nichtbefolgung der Sicher-heitsbestimmungen und bei sonstigen groben Verstößen gegen die Vorschriften berichtet der Mun.Insp. unverzüglich an das Nachschubamt. In dem Bericht ist zum Ausdruck zu bringen, ob Entsendung eines Vertreters vom Nach-schubamt erwünscht ist.

210.
Sofortige
Bericht-
erstattung
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