I. Fertigen der 8,8 cm Pzgr.Patr.; B. Laden der GeschosseI. Fertigen der 8,8 cm Pzgr.Patr.; D. Einsetzen des Geschosses in die gefüllte Patrh.Inhaltsverzeichnis
Vorschrift für das Fertigen der 8,8 cm Pzgr.Patr. und 8,8 cm Pzgr.Patr. (Üb.)
I. Fertigen der 8,8 cm Pzgr.Patr.

C. Füllen der Patrh.

Allgemeines

14. Munitionsteile s. Ziffer 1.

Für das Beaufsichtigen der Arbeiten und die anzuwendenden Vorsichtsmaßnahmen gilt H.Dv. 454/7. Ferner ist Ziffer 137 der H.Dv. 454/9 zu beachten. Auf Ziffer 147 der H.Dv. 454/7 wird besonders hingewiesen.

Untersuchen der Patrh.
15. Es wird nach Ziffer 136 der H.Dv. 454/9 ausgeführt.
Anfertigen der Kartuschbeutel und Einbringen der Beiladung

16. Es erfolgt nach Ziffer 101 bis 122, 137 bis 141 und 156 der H.Dv. 454/9. Die Beutel werden aus Kunstseidenstoff gefertigt und bestehen aus Mantel und doppeltem Boden.

Zum Ausstanzen sind erforderlich für
Böden . . . . . . . . . . . .  . . . Stanzmesser 108 mm Ø
Mäntel . . . . . . . . . . . . . . . Stanzmesser 110 x 296 mm.

Die Beiladung wird abgewogen und mit dem kleinen Kartuschfülltrichter in den doppelten Boden eingebracht. Beim Schließen des Füllochs ist darauf zu achten, daß gleichzeitig der doppelte Boden an den Mantel angenäht wird.

Der Beutel für die Ladung mit Mittelbündel besteht aus dem Mantel und einem dreifachen Boden. Die Beiladung wird zwischen der zweiten und dritten Bodenplatte eingebracht, so daß nach dem Zusammensetzen der Ladung das Röhrenbündel von der Beiladung durch eine doppelte Stoffschicht getrennt ist.

Zur Arbeitserleichterung kann das Abwiegen der Beiladung mit einer "Vorrichtung zum Ab-wiegen von Nz.Man.N.P. (1,5 x 1,5)" vorgenommen werden (Anl. 5, L.Dv. 466).

Abwiegen des Pulvers, Herstellen der Röhrenbündel
und Einbringen in die Patrh.

17. Es geschieht nach Ziffer 137b und c, 142, 145 und 146 H.Dv. 454/9.

Etwa 50 mm vom Ende des Röhrenbündels aus Digl.R.P. – 8 – (460 x 5,5/ 2,75) wird ein Bund aus mittlerem Bindfaden gelegt. Auf das andere Ende des Bündels wird der Kar-tuschbeutel mit Beiladung in doppeltem Boden aufgezogen und über diesen – etwa 50 mm vom Ende des Bündels – ein zweites Bund gelegt.

Das Herstellen der Ladung mit Mittelbündel geschieht wie folgt:

37 Röhren des Digl.R.P. – 8 – (460 X 5,5/2,75) werden zu einem Bündel vereinigt und etwa 50 mm von den Enden mit Bunden aus feinem Bindfaden versehen. Dieses Bündel wird auf die Waage gelegt und so viel von dem Digl.R.P. – 8 – (495 x 5,5/2,75) hinzuge-fügt, bis das das auf dem Packgefäß vorgeschriebene Ladungsgewicht erreicht ist. Das längere Pulver wird gleichmäßig um das Mittelbündel gelegt und alles zu einem großen Bündel vereinigt. Etwa 50 mm von einem Ende des Bündels wird ein Bund aus mittlerem Bindfaden gelegt. Auf das andere Ende des Bündels wird der Kartuschbeutel mit Beiladung in dreifachem Boden aufgezogen und über diesen, etwa 50 mm vom Ende des Bündels, ein zweites Bund gelegt. Das Mittelbündel liegt gegen das umgebende längere Pulver 45 mm versenkt.

Nach Untersuchung der Röhrenbündel – Ziffer 150 bis 153 der H.Dv. 454/9 – wird eine Patrh. auf den Arbeitstisch gelegt und das Röhrenbündel, mit dem Kartuschbeutel voran, vorsichtig bis zum Boden eingeführt. Der Aufseher hat zu prüfen, daß der freie Raum oberhalb des Röhrenbündels aus Digl.R.P. – 8 – (460 X 5,5/ 2,75) mindestens 70 mm be-trägt. Bei der Ladung mit Mittelbündel muß der freie Raum oberhalb des längeren Pulvers mindestens 35 mm betragen. Ist der freie Raum bei einzelnen Hülsen nicht hoch genug, so liegt die Ursache in vorzeitigem Herausfallen einiger Röhren. Die Ladung ist in diesem Falle wieder herauszunehmen und der Fehler abzustellen.

Einbringen des Bleidrahtes

18. Von jeder Rolle Bleidraht ist festzustellen, wieviel Zentimeter Draht auf 38 g Gewicht gehen. Diesem Gewicht entsprechende Stücke werden abgeschnitten und kreisförmig aufgerollt. Außendurchmesser des Ringes etwa 85 mm. Der Ring wird zentrisch auf das Röhrenbündel gelegt.

Bezüglich der hierbei beschäftigten Arbeiter vgl. Ziffer 137e der H.Dv. 454/9.

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