I. Fertigen der 8,8 cm Pzgr.Patr.; A. MunitionsteileI. Fertigen der 8,8 cm Pzgr.Patr.; C. Füllen der Patrh.Inhaltsverzeichnis
Vorschrift für das Fertigen der 8,8 cm Pzgr.Patr. und 8,8 cm Pzgr.Patr. (Üb.)
I. Fertigen der 8,8 cm Pzgr.Patr.

B. Laden der Geschosse

Allgemeines

2. Das Bodenloch geladener Pzgr. ohne Zünder wird für den Transport mit der Bodenver-schlußschraube M 54 X 3 – Zchng. 13 E 2330 – und dem Ring für Bodenverschlußschrau-ben M 54 X 3 – Zchng. 13 F 2541 – verschlossen.

3. Für die Ausführung der Arbeiten gelten die Vorsichtsmaßnahmen der H.Dv. 454/7 sowie die Ziffern 2, 3 und 47 der H.Dv. 454/9. Auf Ziffer 147 der H.Dv. 454/7 wird besonders hingewiesen.

4. Die Geschosse erhalten vor dem Laden die Kennzahl für die Art des Sprengstof-fes (für Fp. 02 + 10 % Montanwachs und Np. + 10 % Monatanwachs in Büchse die Kennzahl 28) sowie Monat und Jahr des Ladens 4 mm hoch eingeschlagen (Abb. 1).

5. Die Gewichtsklasseneinteilung der geladenen Geschosse (schußtafelmäßiges Gewicht 9,65 kg) unterbleibt. Das Sprengkapselgehäuse mit eingeschraubter Sprengkapsel ist auf den Zünder aufzuschrauben (Abb. 1). Die Sprengkapselgehäuse mit Sprengkapsel dürfen in vollen Packgefäßen zur Arbeitsstelle gebracht werden; am Arbeitsplatz für das Auf-schrauben auf den Zünder dürfen jedoch nicht mehr als 50 Gehäuse sein. Die übrigen bleiben bis zum Gebrauch in ihrem mit Haaedecke zugedeckten Packgefäß. Sprengkapsel-gehäuse dürfen nirgends lose hingelegt werden. Die Arbeitsplätze zum Aufschrauben des Sprengkapselgehäuses auf den Zünder und zum Einschrauben des Zünders in die Pzgr. sind mit Haardecke zu belegen, auch wenn sie Linoleumbelag haben.

Reinigen, Untersuchen und Bezeichnen der leeren Geschosse

6. Nach Entfernen der Verschlußschraube und des dazugehörigen Ringes sind die Ge-schosse nach H.Dv. 454/9, Ziffer 4 – 44, zu untersuchen und instandzusetzen.

Brauchbare Geschosse sind mit den nach Abb. 1 einzuschlagenden Kennzeichen zu verse-hen.

Geschosse mit losen Kappen oder stark verbeulten Hauben sind zurückzustellen und dem R.L.M. (Nachschubamt) zu melden.

Untersuchen und Einsetzen der Sprengladung

7. Die Sprengladungen werden nach H.Dv. 454/9, Ziffer 51 und 52 untersucht. Die Kappe aus Kunstharz-Preßstoff muß fest auf der Sprengladung sitzen. Lose Kappen sind mit Kunstschellacklack festzukleben. Die Höhlung im Boden der Sprengladung ist mit dem Ver-schlußpfropfen f. Sprldg. d. 8,8 cm Pzgr. geschlossen und mit einem Cellophanstreifen befestigt, der mit einem selbstgefertigten Holzmesser zu entfernen ist. Sprengladungen, bei denen die Höhlungswand erkennen läßt, daß der Sprengstoff eine löcherige Schich-tung hat oder andere Schäden aufweist, sind unbrauchbar. Nach dem Boden zu ist die Farbe der Höhlung gelblich (Fp. 02), darüber rosa (Nitropenta).

8. Die Sprengladung ist mit Montanwachs (Beschaffenheit nach den technischen Liefer-bedingungen) festzulegen. Montanwachs ist nach Ziffer 184 (1) der H.Dv. 454/9 zu ver-arbeiten. Die Eingießtemperatur des Montanwachses soll 120 bis 130° C betragen (Prü-fung mit Quecksilberthermometer).

Geschosse und Sprengladungen müssen zum Laden des Geschosses Raumtemperatur ha-ben. Die Geschosse dürfen handwarm gemacht werden. Es ist so viel Montanwachs ein-zugießen, daß es nach dem Einsetzen der Sprengladung den Raum zwischen Sprengla-dung und Geschoßwand vollständig ausfüllt. Bis zu etwa 2 mm Tiefe darf die Wachs-schicht fehlen. Es darf kein Wachs in die Vertiefung der Sprengladung gelangen.

Zum Einsetzen der Sprengladung stellt man das Geschoß (Boden nach oben) auf. Zum Festhalten des Geschosses sind geeignet: Spannvorrichtung n.A., Rohrschaubstock Orfar Nr. 6 oder Bohlen mit entsprechenden Bohrungen. Die Sprengladung wird jetzt mit der Öffnung für das Sprengkapselgehäuse auf den Gummiring des Stempels zum Einsetzen der Sprengladung in 8,8 cm Pzgr. (Abb. 2) gesetzt. Dann wird die ermittelte Menge Montan-wachs durch den mittleren Kartuschfülltrichter in das Geschoß gegossen, die Sprengla-dung sogleich eingesetzt und soweit wie möglich heruntergedrückt. Ist die Sprengladung tief genug eingesetzt, so muß die obere Zylinderkante des Stempels mit der Geschoßkan-te abschneiden oder versenkt liegen.

Der Stempel ist so geformt, daß er gleichzeitig zentrischen Sitz der Sprengladung im Ge-schoß herbeiführt.

Sitzt die Sprengladung richtig, so läßt man den Druck mit dem Stempel so lange wirken, bis der Montanwachseinguß erstarrt ist und die Sprengladung festliegt. Es ist darauf zu achten, daß der Stempel öfter gereinigt wird. Läßt sich die Sprengladung nicht tief genug einsetzten, so ist das Geschoß im Wasserbade oder auf Wärmeplatten so lange zu er-wärmen, bis das Montanwachs flüssig ist, um die Sprengladung entnehmen zu können. Das Aufstoßen des Geschosses auf eine Unterlage zum Prüfen des festen Sitzes der Sprengladung soll unterbleiben. Geschosse, deren Sprengladung beim Aufrichten des Ge-schosses von selbst herausfällt, sind umzuladen.

Werden bei den geladenen Geschossen nicht im anschließenden Arbeitsgang die Zünder eingeschraubt, so werden zum Festhalten der Sprengladungen die Füllpfropfen Nr. 6 – Zchng. 13 F 2564 – zwischen Sprengladung und Verschlußschraube gelegt.

Einsetzen der Einlegescheiben

9. Es ist festzustellen, wieviel Einlegescheiben 48 Ø, 30 Loch Ø, 0,5, 1 und 2 mm dick, auf den Boden der Sprengladung zu legen sind. Hierzu sind nachstehende Lehrgeräte zu benutzen:

a)

Tiefenlehre für die eingesetzte Sprengladung der 8,8 cm Pzgr. – 13 D 4257 – Abb. 3

b) Lehre für die Einsetztiefe des Bd.Z. für 8,8 cm Pzgr. – 13 C 4258 – Abb. 4 -
Folgende Maße sind zu ermitteln:
a)

mit der Tiefenlehre zu a) bei jedem Geschoß Entfernung von der Kegelfläche im Ge-schoß (das ist die Auflagefläche für den eingeschraubten Zünder) bis zur ringförmi-gen Bodenfläche der eingesetzten Sprengladung,

b)

mit der Lehre für die Einsetztiefe zu b) bei jedem Zünder die Schaftlänge des Zün-ders (ohne Sprengkapselgehäuse) bis zu der Kegelfläche, die seine Auflage im Ge-schoß ist.

Die Maße a) und b) sind zu notieren. Hat man das Maß b) von a) abgezogen, so ergibt sich der Zwischenraum, der durch Einlegescheiben zu füllen ist. Falls nötig, dürfen auch Papierringe verwendet werden. Konzeptpapier ist etwa 0,1 mm dick.

Sollte das Maß b) größer sein als a), so ist ein kürzer Zünder zu nehmen. Auf keinen Fall darf die Sprengladung um mehr als 0,2 mm zusammengepreßt werden, wenn der Zünder eingeschraubt ist.

Zwischen Sprengladung und Zünder darf kein Spielraum sein. Im Falle a) = b) ist kein Platz für eine Einlage mehr vorhanden. Es ist wichtig, daß die zusammen gemessenen Teile (Geschoß und Zünder) auch zusammengehalten werden, sonst sind die Messungen zwecklos. Sind Zünder vertauscht worden und bestehen darüber Zweifel, so sind die Messungen zu wiederholen. Am besten versieht man Geschoß und Zünder nach dem Mes-sen mit gleichen Nummern (Kreide), die nach dem Einschrauben des Zünders wieder zu entfernen sind.

Solange die vorstehend genannten beiden Lehren noch nicht vorhanden sind, kann be-helfsmäßig wie folgt verfahren werden:

Der Meßdorn für 8,8 cm Pzgr. (Abb. 5) ist in das Geschoß einzuführen und mäßig fest auf die Sprengladung zu drücken. An der Strichteilung des Meßdorns kann dann abgelesen werden, wieviel Einlegescheiben einzusetzen sind. Diese Messung ist sorgfältig auszufüh-ren, um Fehler auf jeden Fall auszuschließen.

Untersuchen und Aufschrauben des Sprengkapselgehäuses mit
Sprengkapsel auf die Verschlußschraube des Zünders

10. Das Sprengkapselgehäuse mit eingeschraubter Sprengkapsel wird als besonderer Mu-nitionsteil geliefert.

Vor dem Aufschrauben auf den Zünder ist das Sprengkapselgehäuse mit eingeschraubter Sprengkapsel zu untersuchen, ob es metallisch rein und das Innere frei von Fremdkörpern ist. Ist gelblicher Staub erkennbar, so sind die fehlerhaften Stücke zurückzustellen und wieder zu verpacken. An R.L.M. (Nachschubamt) ist hierüber zu berichten.

Der Zünder darf keine Roststellen zeigen.

Nach dem Aufschrauben der Schutzkapsel bzw. dem restlosen Entfernen der auf die Ver-schlußkappe des Zünders geklebten Papierscheibe ist zu prüfen, ob die Düsenöffnung des Zünders sauber ist. Das Entfernen der Papierscheibe hat mit einem Messer zu erfolgen.

Zünder mit verstopfter Düsenöffnung sind, falls die Düse sich nicht reinigen läßt, zurück-zustellen, da solche Zünder Blindgänger ergeben. Zurückgestellte Zünder sind dem R.L.M. (Nachschubamt) zu melden. Abgeschraubte Schutzkapseln sind zu sammeln und an die Lieferfirma zurückzugeben.

Das Sprengkapselgehäuse mit der eingeschraubten Sprengkapsel ist von Hand 1 bis 2 Ge-windegänge auf den Zünder (und zwar auf die Verschlußschraube des Zünders, s. Abb. 1) zu schrauben.

Die übrigen Gewindegänge werden mit Kunstschellacklack bestrichen. Hierauf ist das Sprengkapselgehäuse mit dem Schlüssel zum Aufschrauben des Sprengkapselgehäuses fest aufzuschrauben, bis sein oberer Rand am Zünder anliegt. Ein geringer Zwischenraum darf bleiben, wenn sich das Gehäuse nicht weiter aufschrauben läßt.

Klemmt das Sprengkapselgehäuse beim Aufschrauben, so ist es sogleich zurückzuschrau-ben und die Ursache abzustellen. Meist wird ein Metallspan, der sich bei Leichtmetall be-sonders leicht bildet, die Ursache sein. Läßt sich das Zurückschrauben nur mit Gewalt ausführen, so sind die Zünder zurückzustellen, und es ist darüber an R.L.M. (Nachschub-amt) zu berichten.

Das Ausschrauben der Sprengkapsel aus dem Sprengkapselgehäuse ist verboten.

Der richtige Sitz des Sprengkapselgehäuses mit Sprengkapsel ist mit der Leh re für den größten Vorstand der eingeschraubten Sprengkapsel P 1 über dem Zünder zu prüfen. Das Sprengkapselgehäuse darf auf keinen Fall zu lang sein, da die Sprengkapsel sonst beim Einschrauben des Zünders in das Geschoß in die Sprengladung eindringt, sich verformen und entzünden kann. Zu lange Sprengkapselgehäuse sind abzuschrauben und zu spren-gen. Hierzu wird etwas loses Schwarzpulver in das Gehäuse geschüttet und eine Zünd-schnur, nicht unter 0,5 m Länge angelegt. L.Dv. 144 b beachten.

Einschrauben des Zünders

11. Das Geschoß wird in die Spannvorrichtung n.A. gespannt. Hiernach werden die Man-telflächen am Boden des Zünders, die Schrägfläche und die anschließenden vier Gewinde-gänge (Abb. 1) mit nicht zu dünnflüssigem Kunstschellacklack bestrichen. Der Zünder wird dann mit der Hand so weit wie möglich in das Geschoß eingeschraubt und mit dem Zünderschlüssel z. Bd.Z. f. 8,8 cm Pzgr. fest angezogen. Mit einem Gummihammer sind schwache Schläge gegen einen Schlüsselarm zu führen, bis ein weiteres Anziehen nicht mehr möglich ist.

Der Zünder kann nach dem festen Einschrauben gegenüber dem Geschoßboden etwa 0,5 bis 2,5 mm versenkt sein.

Einschrauben der Lichtspurhülse Nr. 4

12. Zum Einschrauben der Lichtspurhülse bleibt das Geschoß in der Spannvorrichtung. Das Gewinde der Lichtspurhülse wird dünn deckend mit Kunstschellacklack bestrichen, die Lichtspurhülse mit der Hand eingeschraubt und mit dem Einfachschraubenschlüssel A 27 DIN 129 fest angezogen. Übermäßig festes Anziehen muß unterbleiben, damit sich der Lichtspursatz nicht lockert. Da der Zapfen der Lichtspurhülse anliegt, verbleibt zwischen Zünder und Bund der Lichtspurhülse ein Luftspalt von 0,1 bis 0,5 mm. Hervorgequollener Lack ist mit Lappen zu entfernen.

Die Lichtspurhülsen bleiben bis zum Verbrauch in ihrer Verpackung. Bei allen Arbeiten mit der Lichtspur ist zu beachten, daß die Abdeckscheibe weder beschädigt noch verunrei-nigt wird. Lichtspurhülsen mit zerbrochener Abdeckscheibe sind vorschriftsmäßig zu ver-packen und bei nächster Gelegenheit für Pzgr. (Üb.) zu verwenden. Ausgeschraubte Lichtspurhülsen sind wieder zu verwenden, wenn die Abdeckscheibe und das Gewinde un-beschädigt sind und Rostansatz nicht sichtbar ist.

Bezeichnen der geladenen Geschosse

13. Die Geschosse sind nach Abb. 1 zu bezeichnen.

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