III. Untersuchen scharfer Munitionsteile - C. Geschoß- und Geschützzündungen, Lichtspurhülsen, RauchentwicklerIV. Untersuchen von Nahkampf-, Spreng- und Zündmitteln - B. JahresuntersuchungInhaltsverzeichnis
Munitionsbehandlung - Teil 3 - Untersuchen der Munition und Munitionsteile bei den Lufthauptmunitionsanstalten und Luftmunitionsanstalten
IV. Untersuchen von Nahkampf-, Spreng- und Zündmitteln
A. Laufende Untersuchung

168. Beim Einlagern, Umlagern und vor dem Versenden von Nahkampf-, Spreng- und Zündmitteln ist nur die äußere Beschaffenheit der Packgefäße zu untersuchen.

Die Untersuchung erstreckt sich hierbei auf Sauberkeit und Beschädigungen, Feuchtig-keitseinflüsse, Vorhandensein der vorgeschriebenen Inhaltszettel, Verschlußmarken und Plomben.

Für die Untersuchung vor dem Verbrauch, insbesondere bei Spreng- und Zündmitteln, gelten die Bestimmungen der einschlägigen Munitionsvorschriften (L.Dv. 4605/2 und H.Dv. 316).