VI. Fertigen der 3,7 cm Gr.Patr. 18 (Ansch.)VII. Fertigen von Pl.Patr. der 3,7 cm Flak 18.
Die Munition der 3,7 cm Flak
VII. Fertigen von Pl.Patr. der 3,7 cm Flak 18
A. Bestandteile der Pl.Patr.
121. Die Pl.Patr. d. 3,7 cm Flak 18 – Abb. 24 – besteht aus:
der Patrh. (6348) d. 3,7 cm Flak 18 – Zchng. 13 C 6348 –

oder

der Patrh. (6348 St) d. 3,7 cm Flak 18
der Zdschr. C/13 n.A. – Zchng. 13 D 5710, Ausführung A –

oder

der Zdschr. C/33 – Zchng. 13 D 5716, Bl. 1 –,

oder

der Zdschr. C/33 St. – Zchng. 13 D 5716, Bl. 2 –
der Ladung von

0,120 kg Nz.Gew.Bl.P. (2 · 2 · 0,45) in Kunstseidentuchbeutel, dem Fließpappepfropfen, 40 mm Ø, 10 mm dick,

dem 3,7 cm Holzgeschoß – Zchng. 13 E 1151 –.
B. Fertigen der Pl.Patr.

1. Untersuchen der Patrh.

122. Es geschieht nach Ziffer 136 der H.Dv. 454/9.

2. Anfertigen der Kartuschbeutel.

123. Es wird nach Ziffer 101 bis 122 der H.Dv. 454/9 ausgeführt. Die Kartuschbeutel sind Kropfkartuschbeutel und werden aus Kunstseidenstoff zu 2 cm Kartuschbeuteln – T.L. 5119 – gefertigt. Nahtrand 5 mm. Nahtränder bleiben außen.

An Standmesser sind erforderlich:
für den Mantel Stanzmesser 160 · 210 mm,
für den Boden Stanzmesser 58 mm Ø.

Das Bezeichnen der Beutel erfolgt nach Ziffer 156 der H.Dv. 454/9 auf dem Mantel etwa 40 mm von der Bodennaht entfernt. Siehe Abb. 24.

3. Abwiegen und Einbringen der Ladung,
Untersuchen der Kartuschen.

124. Vgl. Ziffer 137, 142 bis 144, 147, 148 und 150 bis 152 der H.Dv. 454/9. Die Kropf-tasche wird – Boden zuerst – in die Patrh. eingeführt und bis auf die Zündglocke herun-tergedrückt.

4. Einsetzen des Fließpappepfropfens.

125. Der Fließpappepfropfen wird am zylindrischen Teil und die Patrh. innen, dicht über der Kartusche, etwa 15 mm hoch mäßig mit Kunstschellacklack bestrichen. Der Pfropfen wird dann schräg mit der Hand eingesetzt und mit einem im Betriebe zu fertigenden Holz-stab von etwa 35 mm Ø und 200 mm Länge soweit eingedrückt, bis er waagerecht und mäßig fest auf dem Kropf der Kartusche liegt. Hiernach ist die Fuge zwischen Fließpappe-pfropfen und Hülsenrand in etwa 10 mm Breite gut mit Kunstschellacklack zu bestrechen.

5. Einsetzen des 3,7 cm Holzgeschosses und Anwürgen der Patrh.

126. Der Geschoßraum in der Patrh. und der Zapfen des Holzgeschosses sind vollständig trocken zu reiben und gleichmäßig deckend mit Kunstschellacklack zu bestreichen.

Das Einsetzen des Holzgeschosses in die gefüllte Patrh. und das Anwürgen der Hülse er-folgt mit der Maschine mit elektr. Antrieb zum Zusammensetzen, Würgen und Zerlegen von 3,7 cm bis 5 cm Patronen, Polte Gü 517, nach den von der Lieferfirma mitgegebenen Bedienungsanleitungen.

Steht elektrischer Strom nicht zur Verfügung, so ist die Vorrichtung mit Handantrieb zum Zusammensetzen, Würgen und Zerlegen von 3,7 cm bis 5 cm Patronen (tragbare Ausfüh-rung), Polte Gü 519, zu benutzen.

Für die Platzpatrone ist die Maschine bzw. Vorrichtung mit den gleichen Werkzeugen zu vesehen, wie sie bei der 3,7 cm Pzgr.Patr. 18 verwandt werden.

Das Bezeichnen der Pl.Patr. erfolgt nach Ziffer 161 der H.Dv. 454/9 (siehe auch Abb. 24 dieser Vorschrift).

6. Untersuchen der Pl.Patr.

127. Es wird sinngemäß nach Ziffer 26 (2. u. 3.) dieser Vorschrift ausgeführt.

7. Untersuchen und Einschrauben der Zdschr.

128. Es geschieht nach Ziffer 27 dieser Vorschrift.
C. Verpacken.

129. Die fertigen Pl.Patr. der 3,7 cm Flak 18 werden zu 12 Stück in luftdichten Patronen-kasten 18 verpackt.

Die gefüllten Packgefäße erhalten Inhaltszettel nach Muster 2 der Abb. 5, jedoch mit 3 mm breitem roten Rand und entsprechendem Aufdruck.

Anbringung siehe Ziffer 97 dieser Vorschrift.
D. Durchschnittsgewichte.
38. 1 – Pl.Patr. d. 3,7 cm Flak 18

0,840 kg

1 luftdichter Patronenkasten 18, leer etwa

6,000 kg

1 luftdichter Patronenkasten 18 mit 12 Patr. etwa

16,100 kg

VI. Fertigen der 3,7 cm Gr.Patr. 18 (Ansch.)VII. Fertigen von Pl.Patr. der 3,7 cm Flak 18.