I. Fertigen der 3,7 cm Sprgr.Patr. 18. (RNr. 1 bis 22)I. Fertigen der 3,7 cm Sprgr.Patr. 18. (RNr. 39 bis 41)
Die Munition der 3,7 cm Flak
I. Fertigen der 3,7 cm Sprgr.Patr. 18.
D. Zusammensetzen der Patronen.
1. Einsetzen des Geschoßzapfens und des Geschoßraumes in der Patrh.
Behandeln mit Japanlack9)

23. Der Geschoßraum in der Patrh. und der Geschoßzapfen sind mit einem in Terpentin oder Terpentin-Ersatz getauchten Lappen zu säubern und hiernach sorgfältig trocken zu reiben. Der Farbanstrich muß am Geschoßzapfen bleiben. Auf der Arbeitsstelle dürfen sich nit mehr geladene Geschosse und gefüllte Patrh. befinden, als zum ungestörten Fortgang der Arbeit erforderlich sind. Die gereinigten Stellen von Patrh. und Geschoß sind gleich-mäßig deckend, nicht zu dünn, mit Japanlack (früher Dichtungslack 1955) zu bestreichen. Beim Auftragen des Lackes sind Patrh. und Geschoß auf den Arbeitstisch zu legen und langsam zu rollen. Bei den Patrh. ist darauf zu achten, daß kein Lack auf das Pulver trop-fen kann.

Hülsen und Geschosse bleiben nach dem Lackieren etwa 15 Min. stehen, bis der Hauptteil der Lösungsmittel des Lackes verdunstet ist.

2. Einsetzen des Geschosses und Anwürgen der Hülse.

24. Das Einsetzen des Geschosses in die Patrh. und das Anwürgen der Hülse erfolgt mit der "Maschine mit elektr. Antrieb zum Zusammensetzen, Würgen und Zerlegen von 3,7 cm bis 5 cm Patronen", nach Zchng. Plote Gü 517. Die erforderlichen Bedienungsanleitungen werden von der Lieferfirma geliefert.

Steht elektrischer Strom nicht zur Verfügung, so benutzt man die "Vorrichtung mit Hand-antrieb zum Zusammensetzen, Würgen und Zerlegen von 3,7 cm bis 5 cm Patronen (trag-bare Ausführung)" nach Zchng. Polte Gü 519. Vorrichtungen älterer Fertigung können aufgebraucht werden.

Beim Zusammensetzen und Würgen von Patronen mit 3,7 cm Sprgr. 18 Fe nach Zchng. 13 D 1107 (sie haben nur einen Führungsring) dürfen nur die hierfür vorgesehenen Werk-zeuge der Maschinen bzw. Vorrichtungen verwandt werden.

Die Geschosse setzt man so weit in die Patronenhülse ein, bis der Führungsring am Hül-senrand anliegt.

3. Bezeichnen der Patr.

25. Das Bezeichnen geschieht nach Ziffer 161 der H.Dv. 454/9. Darüber hinaus ist zur Kennzeichnung der während einer Tagesfertigung anfallenden Patronen auf dem Hülsen-mantel zwischen Ort und Monat der Tag der Fertigung der Patrone einzufügen. Die Ge-schützart wird nicht aufgestempelt. Siehe Abb. 1 dieser Vorschrift. Etwa auf dem Ge-schoß noch fehlende Kennzeichen sind zu ergänzen. Siehe Ziffer 11 dieser Vorschrift.

4. Untersuchen der Patr.

26. Die Prüfung erstreckt sich
1. auf richtigen und festen Sitz des Geschosses in der Hülse und wird
a) mit der Rachenlehre für die Würgetiefe,
b)

durch Besichtigen und leichtes Rütteln und Drehen des Geschosses in der Pa-tronenhülse ausgeführt.

Patronen, deren Geschosse schief oder nicht fest sitzen, werden zur Berichti-gung zurückgegeben. Mit der Rachenlehre für die Würgetiefe sind in Abständen von 1 Stunde 5 Patronen der laufenden Fertigung zu prüfen.

2.

auf Ladefähigkeit. Man prüft nach Ziffer 164 bis 166 der H.Dv. 454/9 mit der Gutleh-re für die Patr. d. 3,7 cm Flak 18 – Zchng. 13 B 6861 –. Mit dieser Lehre10) ist auch die Länge der Patrone zu prüfen. Diese ist richtig, wenn die Zünderspitze innerhalb der an der Endfläche der Gutlehre angegebenen Grenzen liegt. Nicht lehrenhaltige Patronen sind zu zerlegen, wenn die Fehler nicht abgestellt werden können.

3.

auf Vorhandensein der richtigen Bezeichnung auf der Hülse. Unleserliche Bezeich-nung ist zu erneuern.

5. Untersuchen und Einschrauben der Zdschr.

27. Die Arbeiten werden sinngemäß nach Ziffer 167 bis 171 der H.Dv. 454/9 ausgeführt. Der Doppelschlüssel für Zdschr. C/13 n.A. – Zchng. 13 E 6704 – ist sowohl für Zdschr. mit parallelen Schlüsselflächen als auch für solche mit drei halbrunden Ausfräsungen ver-wendbar.

Zum Einschrauben von Zdschr. mit parallen Schlüsselflächen kann aber auch der Schlüs-sel für Zdschr. C/13 n.A. – Zchng. 1 VII 5064 – und zum Einschrauben von Zdschr. mit drei halbrunden Ausfräsungen der Schlüssel 06 für die Schlgzdschr. – Band 2 d. Zchng. z. Heeresfeuerwerkerei, Bl. 39, Bild 3 – benutzt werden.

6. Einschrauben der Sprengkapsel (Duplex).

28. Zünder und Sprengkapsel (Duplex) werden getrennt angeliefert. Die Arbeitsstelle ist in einem besonderen Raum einzurichten. Der Fußboden des Arbeitsplatzes und die Ar-beitstische sind mit Haardecke zu belegen, auch wenn die Linoleumbelag haben. Die Sprengkapsel (Duplex), die rein und unbeschädigt sein muß, ist im Gewinde dünn mit Kunstschellacklack zu bestreichen, wobei kein Lack in die Kapsel gelangen darf, und mit der Hand etwa eine halbe Umdrehung des ersten Gewindeganges in den Zünder einzu-schrauben. Das vollständige Einschrauben wird in der "Vorrichtung zum Einschrauben von Sprengkapseln (Duplex) in Kpf.Z." – Abb. 4 – ausgeführt. Bedienungsanleitungen sind den Vorrichtungen beigegeben.

Die Vorrichtung ist nach dem Entfernen der Tragegriffe auf einem Tisch ortsfest aufzu-stellen.

Soweit diese Vorrichtungen noch nicht vorhanden sind, kann die bisher benutzte "Vor-richtung zum Einschrauben der Sprengkapsel (Duplex) – Zchng. 1 V 375 – verwendet werden. In der mit Schutzkasten versehenen Vorrichtung ist die Sprengkapsel (Duplex) so weit in den Zünder einzuschrauben, wie dies ohne Gewaltanwendung möglich ist.

Der Vorstand der Sprengkapsel (Duplex) von der Auflagefläche des Zünders ist mit der Grenzlehre 19,1 –1,2 zu lehren. Es ist besonders darauf zu achten, daß die Sprengkapsel (Duplex) weit genug eingeschraubt ist, da sie sonst beim Einschrauben des Zünders in die Sprengladung eindringt, sich verformen und entzünden kann. Klemmt die Sprengkapsel (Duplex) beim Einschrauben, so ist sie wieder auszuschrauben. Geht dies nicht ohne Ge-walt, so sind Zünder und Sprengkapsel (Duplex) zu sprengen.

7. Aufschrauben und Verstemmen des Zünders.

29. Der Fußboden des Arbeitsplatzes und die Arbeitstische sind mit Haardecke zu bele-gen, auch wenn die Linoleumbelag haben.

30. Die mit der eingeschraubten und aus dem Zünderschaft herausragenden Sprengkap-sel (Duplex) versehenen Zünder sind sehr vorsichtig zu behandeln und nirgends lose hin-zulegen. Es dürfen nur soviel Zünder auf der Arbeitsstätte sein, wie es der störungsfreie Verlauf der Arbeit erfordert.

Beim Zünder ist darauf zu achten, daß das Abschlußplättchen vorhanden und unbeschä-digt und die Sprengkapsel (Duplex) fest eingeschraubt ist.

31. Mit dem Tiefenmesser Nr. 2 oder einem handelsüblichen Tiefenmesser ist zu prüfen, ob der Abstand von der Tellerfläche bis zum Lederring der eingesetzten Sprengladung 10,4 mm beträgt; erforderlichenfalls sind Papp- oder Papierringe 25 mm Ø, 10 Loch-Ø, auf die Sprengladung zu legen, damit die Sprengladung eine feste Längslage nach dem Ein-schrauben des Zünders hat.

32. Die aufzuschraubenden Zünder sind mit Numata-Dichtungsmasse M 262 gelb abzu-dichten.

Mit einem kleinen Borstenpinsel werden die Gewinderille des Zünders unter der Auflageflä-che und die beiden anschließenden Gewindegänge mäßig stark mit der Masse bestrichen. Die mit Dichtungsmasse bestrichenen Zünder werden nach Ziffer 87 bis 90a der H.Dv. 454/9 aufgeschraubt und verstemmt. Hierbei dar auf keinem Fall das zu verstemmende Metall abgetrennt werden.

33. Hervorquellende Dichtungsmasse ist mit einem abgeschrägten Holzspan und mit Lap-pen zu entfernen.

Vorstehende Teile des Stemmrandes sind wegzufeilen, bis sich dieser mit dem Geschoß vergleicht.

Das Festschrauben des Zünders ist mit dem Zünderschlüssel f. 3,7 cm Kpf.Z. vorzuneh-men, und zwar ist dessen Zapfen in das dafür vorgesehene Schlüsselloch im Zünder ein-zusetzen. Die Schlüsselflächen an der Zünderspitze des 3,7 cm Kpf.Z. Zerl.P.v. dürfen beim Auf-, Ab- oder Festschrauben nicht benutzt werden.

34. Das Aufschrauben des Zünders ist auf dem Geschoß nach Abb. 1 zu bezeichnen.

E. Verpacken der Patronen.
35. Die fertigen 3,7 cm Sprgr.Patr. werden

zu 12 Stück in luftdichten Patronenkasten 18 nach
Zeichnung 13 – 4568

verpackt.

36. Zur Abdichtung ist Bacorit, braun, Nr. 2686 zu verwenden. Die Masse wird mit einem Spachtel in die Rillen eingebracht.

37. Das gefüllte Packgefäß erhält je einen Inhaltszettel nach Muster 1 der Abb. 5 auf dem vorderen Deckelrand rechts neben dem Verschluß, dem rechten Deckelrand nahe der vorderen Ecke und der Innenseite des Deckels, und zwar der linken Seite des oberen Fel-des.

Die Inhaltszettel werden nach dem Trocknen des Klebemittels mit farblosem Lack überstr-ichen.

F. Durchschnittsgewichte.
38. 1 – 3,7 cm Sprgr. 18 (Kupferführung) mit Zünder und Lichtspurhülse

0,623 kg

1 – 3,7 cm Sprgr. 18 Fe (Eisenführung) mit Zünder und Lichtspurhül-se

0,610 kg

1 – 3,7 cm Sprgr.Patr. 18 schußfertig, etwa

1,510 kg

1 luftdicher Patronenkasten 18, leer, etwa

6,000 kg

1 luftdichter Patronenkasten 18 mit 12 Patronen etwa

25,150 kg

I. Fertigen der 3,7 cm Sprgr.Patr. 18. (RNr. 1 bis 22)I. Fertigen der 3,7 cm Sprgr.Patr. 18. (RNr. 39 bis 41)