Verzeichnis der AbbildungenI. Fertigen der 3,7 cm Sprgr.Patr. 18. (RNr. 23 bis 38)
Die Munition der 3,7 cm Flak
I. Fertigen der 3,7 cm Sprgr.Patr. 18.
A. Bestandteile der Patronen
1. Die schußfertige 3,7 cm Sprgr.Patr. 18 – Abb. 1 – besteht aus:
der Patrh. (6348) d. 3,7 cm Flak 18 – Zchng. 13 C 6348 –

oder

der Patrh. (6348 St) d. 3,7 cm Flak 18
der Zdschr. C/13 n.A. – Zchng. 13 D 5710, Ausführung A –

oder

der Zdschr. C/33 – Zchng. 13 D 5716, Bl. 1 –,

oder

der Zdschr. C/33 St. – Zchng. 13 D 5716, Bl. 1 –
der Ladung von
etwa 0,190 kg1) Digl. oder Ngl.R.P. – 8 – (201 · 2,2/0,5)
im Kartuschbeutel
+ 2 g Nz.Man.N.P. (1,5 · 1,5) – Beiladung –
+ 4 g Bleidraht2),
der 3,7 cm Sprgr. 18 – Zchng. 13 E 1103 –

oder

der 3,7 cm Sprgr. 18 Fe – Zchng. 13 D 1107 –
der Sprengladung für 3,7 cm Sprgr. 183) – Zchng. 13 E 3809 –

oder

der eingepreßten Sprengladung
der Lichtspurhülse Nr. 3 – Zchng. 13 E 3403 –,
der Sprengkapsel (Duplex) – Zchng. 13 E 3807 –
dem 3,7 cm Kpf.Z.Zerl.P.4)5) – Zchng. 13 C 5047 –

oder

3,7 cm Kpf.Z.Zerl.P.v.4)6) – Zchng. 13 C 5001 –

oder

3,7 cm Kpf.Z.Zerl.Fg.4)5)7) – Zchng. 13 C 5049 –
B. Laden der Geschosse.

1. Allgemeines.

2. Das Mundloch der 3,7 cm Sprgr. 18 wird für den Transport mit der Verschlußschraube M 28 x 1,5 (Preßstoff), Zchng. 13 E 2320, mit untergelegtem Ring für Verschlußschraube 28 mm, Zchng. 13 F 2525, verschlossen.

3. Für die Ausführung der Arbeiten gelten die Vorsichtsmaßnahmen der H.Dv. 454/7, fer-ner die Ziffern 2, 3 und 47 der H.Dv. 454/9. Auf Ziffer 147 der H.Dv. 454/7 wird beson-ders hingewiesen.

Zur Erleichterung der Arbeiten können zusätzlich Vorrichtungen und Geräte im Betriebe gefertigt und benutzt werden.

4. Die Geschosse mit eingepreßter Sprengladung werden den Lufthauptmunitionsanstalten bereits mit eingepreßter Sprengladung (28 g mit 10% Montanwachs phlegmatisiertes Ni-tropenta) geliefert.

Sie sind sinngemäß nach Ziffer 67 dieser Vorschrift zu untersuchen.

2. Reinigen und Untersuchen der leeren Geschosse.

5. Es gelten die Ziffern 7 bis 22, 24 bis 44 der H.Dv. 454/9. Zum Prüfen der Ladefähigkeit sind bei 3,7 cm Sprgr. 18 nach Zchng. 13 E 1103 zu verwenden:

Gutlehrring 38,5 für den vorderen Führungsring der 3,7 cm Sprgr. 18 mit Abnutzungsprü-fer,

Gutlehrring 38,7 für den hinteren Führungsring der 3,7 cm Sprgr. 18 mit Abnutzungsprü-fer,

Gutlehrring 36,85 für die angestrichene Zentrierwulst der 3,7 cm Sprgr. 18 mit Abnut-zungsprüfer.

Bei 3,7 cm Sprgr. 18 Fe nach Zchng. 13 D 1107 gilt statt der Gutlehrringe 38,5 und 38,7 der Gutlehrring 38,6 –1 für den Führungsring der 3,7 cm Pzgr. 18 zu verwenden.

6. Die untersuchten Geschosse erhalten vor dem Laden die Kennzahl für die Art des Sprengstoffes (s. Nitropenta + 10% Montanwachs die Kennzahl 32) sowie Monat und Jahr des Ladens 4 mm hoch eingeschlagen (Abb. 1).

3. Einsetzen der Sprengladung.

7. Der obere Rand der Hülse muß gut umgebördelt sein und auf dem Lederring gleichmäßig aufliegen. In der Biegung des Bördelrandes dürfen keine Trennrisse vorhanden sein. Sprengladungen sind noch brauchbar, wenn sie in den Bördelrändern Falten und nicht über die halbe Breite des Randes hinausgehende feine Risse haben.

8. Das Festlegen der Sprengladung erfolgt mit Zeitungspapier oder Konzeptpapier. Die Sprengladung wird so dick umwickelt, daß sie ohne Spielraum die Geschoßhülle füllt. Sie muß sich stramm und so tief einsetzen lassen, bis sie am Boden anliegt. Beim Einsetzen ist sie etwas zu drehen. Die Papierlage muß glatt bleiben und fest anliegen. Die Sprengla-dung kann auch mit einer im Betrieb hergestellten Vorrichtung eingedrückt werden, nach-dem sie von Hand eingesetzt worden ist.

4. Reinigen und Untersuchen der Geschosse nach dem Laden.

9. Es geschieht sinngemäß nach Ziffer 71 der H.Dv. 454/9.

5. Verschließen des Geschoßmundloches.

10. Sollen die geladenen Geschosse nicht gleich in die Patrh. eingesetzt werden, so muß das Mundloch mit der Verschlußschraube M 28 x 1,5 (Preßstoff) mit Ring für Verschluß-schraube 28 mm verschlossen werden, vgl. Ziffer 84 und 85 der H.Dv. 454/9. Die Ver-schlußschraube wird mit der Hand eingeschraubt und fest angezogen (ohne Schlüssel).

6. Bezeichnen der geladenen Geschosse.

11. Die Geschosse mit eingesetzter Sprengladung sind nach Abb. 1 zu bezeichnen. Sämt-liche Bezeichnungen sind nur einmal aufzutragen. Anmerkung 1, S. 21 der H.Dv. 454/9 ist zu beachten.

Die Geschosse mit eingepreßter Sprengladung sind von dem Betrieb, der die Sprengladung einpreßt, bereits wie folgt bezeichnet:

a)

mit der Kennzahl für die Sprengstoffart (s. Nitropenta + 10% Montanwachs die Kennzahl 32),

b)

mit der Lieferungs-Nr. der Sprengladung, den Angaben für Ort, Monat und Jahr des Einpressens der Sprengladung und dem Abnahmestempel.

7. Einschrauben der Lichtspurhülse.

12. Die Lichtspurhülsen bleiben bis zum Gebrauch in ihrer Verpackung. Lichtspurhülsen mit beschädigtem Zelluloid-Abschlußplättchen sind nur für Übungsgeschosse zu verwenden. Ein sicherer Schutz des Satzes gegen Feuchtigkeit muß durch das Abschlußplättchen ge-währleistet sein. Zeigen Lichtspurhülsen aus Eisen Rostansatz, so sind sie unbrauchbar. Hierüber ist an RLM/LE zu berichten.

13. Das Einschrauben der Lichtspurhülse wird mit der "Vorrichtung zum Ein- und Aus-schrauben der Lichtspurhülse Nr. 3" – Abb. 2 – ausgeführt.

Hierzu wird das Handrad mit Welle gegen den Federdruck nach rechts gezogen, bis der Sperrstift einrastet. Die Spannvorrichtung ist durch Zurücklegen des Hebels zu öffnen. Das Gewinde im Geschoßzapfen ist gleichmäßig dünn mit Kunstschellacklack zu bestrei-chen und das Geschoß so in die Spannvorrichtung einzusetzen, daß die Führungsringe in die Nut des Auflagers liegen. Durch Anziehen des Hebels wird das Geschoß fest einge-spannt.

Hiernach wird die Lichtspurhülse bis zum Gewindeteil in das Geschoß eingeführt, der Sperrstift ausgerastet und das Handrad mit Welle an die Lichtspurhülse herangeführt. Durch Linksdrehen des Handrades faßt unter dem Federdruck die Aussparung der Welle über den doppelseitig abgeflachten Bund der Hülse und schraubt die Lichtspurhülse fest ein.

Das Handrad mit Welle wird nach rechts gezogen, bis der Sperrstift einrastet, die Spann-vorrichtung durch Umlegen des Hebels geöffnet und das Geschoß entnommen.

Bei allen Arbeiten mit der Lichtspurhülse ist darauf zu achten, daß das sehr dünne Ab-schlußplättchen weder beschädigt noch verunreinigt wird.

C. Füllen der Patrh.

1. Allgemeines.

14. Für das Beaufsichtigen der Arbeiten und die anzuwendenden Vorsichtsmaßnahmen gilt H.Dv. 454/7. Ferner ist Ziffer 137 der H.Dv. 454/9 zu beachten. Auf Ziffer 147 der H.Dv. 454/7 wird besonders hingewiesen.

2. Fertigen der Beiladung.

15. Es erfolgt nach Ziffer 101 bis 118 und 138 bis 141 der H.Dv. 454/9.

Auf der Stanzmaschine werden mit dem "Stanzmesser 50 mm Ø" Platten aus Kunstseiden-stoff oder dünnen Seidentuch ausgeschnitten. Je 2 Platten werden genau übereinander gelegt und 5 mm vom Rand entfernt auf der Nähmaschine zusammengenäht; ein Fülloch von 20 mm Länge ist offen zu lassen. Der Schnittrand der Beutel bleibt außen. Dann wer-den 2 g Nz.Man.N.P. (1,5 · 1,5) auf der Präzisionswaage abgewogen und durch den klei-nen Kartuschfülltrichter in den Beiladungsbeutel gefüllt. Das Fülloch wird mit der Hand oder der Maschine zugenäht.

Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Arbeiten können Vorrichtungen zum Abwiegen von Nz.Man.N.P. (1,5 · 1,5) und Tische mit Transportband zum Nähen der Beiladungen verwendet werden.

3. Fertigen der Kartuschbeutel.

16. Die Mäntel werden mit dem Stanzmesser 100 · 135 mm auf der Stanzmaschine aus Kunstseidenstoff ausgeschnitten, auf 100 · 67,5 mm gefaltet und 5 mm vom Schnittrande entfernt auf der Nähmaschine genäht.

Der Mantel wird über einen Holzdorn mit Drahtzinken – Abb. 3 – gestreift, so daß ein Mantelende mit den freien Enden der Drahtzinken abschneidet. Nun wird dieses Mantel-ende ein Beiladungsbeutel gelegt und von Hand mit dicht nebeneinanderliegenden Stichen als Boden in den Mantel eingenäht. Die Drahtzinken dürfen hierbei das Mantelende aus-einander, ohne die Nadelführung zu behindern.

Der so entstandene Kartuschbeutel ist zu wenden, damit die Nahtränder nach innen kom-men.

Durch Gebrauch von Tischen mit Transportband und drehbaren Tischen wird die Ausfüh-rung der Arbeiten erleichtert.

4. Bezeichnen der Kartuschbeutel

17. Auf dem Mantel sind die Angaben über Ladungsgewicht, Pulverart, Lieferungsort, -jahr und -nummer des Pulvers, Ort, Tag. Monat und Jahr des Anfertigens des Röhrenbün-dels sowie der Kennbuchstabe des für die Fertigung Verantwortlichen mit dem Druck-stempel für Gummitypen und schwarzer Stempelfarbe aufzustempeln. Vgl. Ziffer 156 der H.Dv. 454/9.

5. Untersuchen der Patrh.

18. Die Arbeit wird nach Ziffer 136 der H.Dv. 454/9 ausgeführt.

6. Fertigen der Ladungen.

19. Es gelten die Ziffern 142 und 145 der H.Dv. 454/9.

Nach dem Fertigen des Röhrenbündels streift man den Mantel mit Beiladung über das eine Ende des Röhrenbündels. Zuvor sind dem Röhrenbündel 6 Röhren zu entnehmen. Je 2 Röhren legt man an 3 Stellen außerhalb des Mantels an das Röhrenbündel an und bindet sie etwa 20 mm von den Enden entfernt mit je 1 Bund aus mittelstarkem, grauem Zwirn am Bündel fest. Es ist darauf zu achten, daß Reststücke des Röhrenpulvers mit in den Mantel eingebunden werden, damit sie nicht verlorengehen.

20. Das Fertigen der Ladungen kann auch mit im Betriebe gefertigten Bündelvorrichtun-gen oder ähnlichen Vorrichtungen ausgeführt werden.

Sämtliche Röhrenbündel untersucht man nach Ziffer 150, 151 und 153 der H.Dv. 454/9.

7. Einbringen der Ladungen.

21. Das Röhrenbündel wird – Beiladung voran – in die Patrh. eingeführt. Bei dem vorhan-denen Spielraum zwischen Bündel und Patrh. wird das Bündel meist von selbst bis auf den Hülsenboden gleiten, andernfalls ist mit der Hand nachzuhelfen.

8. Einbringen des Bleidrahtes.

22. Von jeder Rolle Draht ist festzustellen, wieviel Zentimeter Draht auf 4 g Gewicht ge-hen. Diesem Gewicht entsprechende Stücke werden abgemessen, abgeschnitten und auf ein Rundholz8) gewickelt, das an vier um 90° auseinanderliegenden Stellen U-förmige Längsnuten von etwa 10 mm Tiefe und 15 mm Breite hat. In diese Nuten wird der Draht mit einem halbrunden Holz hineingedrückt. Der Drahtring erhält dadurch eine solche Form, daß er beim späteren Einsetzen des Ringes an der Innenseite der Hülse festliegt und eine Auflage auf dem Röhrenbündel hat. Größtdurchmesser des Ringes etwa 38 mm. Diese Ring wird dann auf das in der Hülse befindliche Röhrenbündel gelegt. Der Ring soll durch seine Form soviel Reibung an der Innenwand der Hülse haben, daß er beim Einsetzen der Ge-schosse nicht vorfallen kann. Der Aufseher hat jede gefüllte Patronenhülse zu untersu-chen, ob das Röhrenbündel und die Drahteinlage vorhanden und richtig eingesetzt sind.

Verzeichnis der AbbildungenI. Fertigen der 3,7 cm Sprgr.Patr. 18. (RNr. 23 bis 38)