II. Laden, Schußfertigmachen und Entladen der GeschosseII. Laden, Schußfertigmachen und Entladen der GeschosseInhaltsverzeichnis
Heeresfeuerwerkerei - Munitionsarbeiten bei Munition für Geschütze und Werfer
B. Munitionsarbeiten allgemeiner Art
II. Laden, Schußfertigmachen und Entladen der Geschosse

Verschließen des Geschoßmundloches oder des Bodenloches
nach dem Laden

Sollen die Geschosse nach dem Laden nicht sogleich schußfertig gemacht werden, so ist ihr Mundloch (Bodenloch) mit Verschlußschraube mit Ring zu verschließen (46 (2)). Wichtig ist, daß bei nachlaborierten Mundlochbuchsen der Lack vor dem Einsetzen der Zündladungen einwandfrei getrocknet ist.

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Das gut gereinigte Mundloch ist oberhalb der Abschlußplatte oder Mundlochbuchse mit einem Pinsel (mit kurzen, harten Borsten) oder Holzstab dünn deckend mit Nu-matadichtungsmasse M 262, gelb oder Dichtungsmasse Nr. 7085a, braun zu be-streichen.

 

Die Verschlußschraube ist zuerst von Hand einzuschrauben, dann mit dem Schlüs-sel so fest anzuziehen, daß man sie mit der Hand nicht wieder lösen kann21).

 

1) Für Verschlußschrauben aus Preßstoff, die zum Ein- und Aus-schrauben eine Rän-delung haben, ist kein Schlüssel vorgese-hen. Sie können aber mit einem im Betriebe zu fertigenden Schlüssel nach nebenstehen-der Skizze festgezogen werden.
 

Schußfertigmachen der Geschosse

Untersuchen der Panzergranaten mit eingepreßter
Sprengladung

(1) Nr. 9 ff. gilt sinngemäß. Das Geschoß ist durch Besichtigen auf Risse und Rost zu untersuchen. Das Beklopfen des Geschosses muß unterbleiben. Pzgr. mit Fehl-stellen im Gewinde dürfen nicht schußfertig gemacht werden.

84a

Schweißfehler an Pzgr. bis zu 1 mm Tiefe und 3 mm Länge sind zulässig. Größere Fehler sind unter genauer Angabe an AHA/FzIn zu melden.

 

Rost im Gewinde oder auf der Auflagefläche für den Zünder bei geladenen Pzgr. ist mit Putzlappen und Holzspan unter Verwenden von säurefreiem Fett oder mit Rei-nigungsbohrer und seinem Schmirgelleinen zu beseitigen. Es dürfen weder im Ge-winde noch an der Auflagefläche für den Zünder Vertiefungen entstehen. Das ge-reinigte Gewinde ist nachzulehren. Läßt sich der Rost wie beschrieben nicht besei-tigen, so sind die Pzgr. bei AHA/ FzIn anzumelden.

 

(2) Die Sprengladung darf nicht ausgebröckelt sein. Geschosse mit eingepreßter Sprengladung sind noch brauchbar, wenn:

 
a)

das Sprengstoffgefüge von weißen Linien durchzogen ist (diese Linien sind nicht als Risse anzusehen);

b)

kleine Ausbröckelungen an den Rändern der Bohrung und an den Auflageflä-chen der Sprengladung vorhanden sind, sofern der Untergrund der Fehlstellen fest und dicht am Gefüge ist.

Die Sprengladungen müssen fest im Geschoß sitzen. Man prüft dies, indem man das Geschoß mit dem Boden aus etwa 20 cm Höhe auf eine Holzunterlage mäßig stark aufstößt, wobei locker sitzende Sprengladungen herausfallen werden. Ge-schosse mit lose sitzenden Sprengladungen sind unbrauchbar und bei der Liefer-firma unzutauschen. Man muß beachten, daß keine Sprengstoffteilchen auf der Auflagefläche liegen.

Sprengstoffreste im Hülsengewinde sind mit Petroleum anzufeuchten und mit einem Holzstab zu entfernen.

 

Die Bohrung für die Sprengkapsel muß frei von losen Sprengstoffteilen und sonsti-gen Fremdkörpern sein. Sie darf kein löchriges Aussehen und keine offenen Risse haben. Sprengladungen, die in der Bohrung für die Sprengkapsel kreisförmige Druckstellen aufweisen, sind brauchbar, wenn die Druckstellen nicht tiefer als 0,5 mm und ohne Risse sind. Entsprechen die Sprengladungen nicht den vorste-henden Bedingungen, so sind sie bei Wa Abn zu melden und bei der Lieferfirma um-zutauschen.

 

Schußfertigmachen von Panzergranaten mit eingepreßter
Sprengladung, Sprengkapsel P 2 und Bd Z 5103*

Untersuchen der Sprengkapsel

Die Sprengkapsel darf man in vollen Packgefäßen zur Arbeitsstelle, jedoch nur bis zu 100 Stück an den Arbeitsplatz bringen. Die übrigen bleiben bis zum Gebrauch in ihren mit Haaedecke zugedeckten Packgefäßen. Sprengkapseln darf man nirgends lose hinlegen. Der Arbeitsplatz zum Einsetzen der Sprengkapseln ist mit Haardecke zu belegen, auch wenn er Linoleumbelag hat. Es dürfen nicht mehr als 30 Ge-schosse mit eingesetzter Sprengkapsel auf einem Arbeitsplatz sein.

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Die Sprengkapsel ist zu untersuchen, ob die Pappscheibe untergelegt und die Sprengkapsel in das Geschoß fest eingeschraubt ist. Oxydierte und beschädigte Sprengkapseln sind nach Vorschrift zu vernichten, desgl. Sprengkapseln mit losen Teilen. Die Bohrung für den Zünderschaft im Gehäuse muß frei von allen Verunrei-nigungen sein.

 

Einsetzen der Sprengkapsel22)

In das im Ladebrett mit der Spitze nach unten stehende Geschoß ist die Spreng-kapsel so von Hand einzusetzen, daß die untergelegte Pappscheibe der Spreng-kapsel gegen die Sprengladung zu liegen kommt.

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Die Sprengkapsel muß leicht in ihre Bohrung gleiten, bis die unterlegte Pappscheibe Auflage findet. Sprengkapseln, welche nicht in die Ausbohrung gleiten, sind durch leichtes Aufstoßen des Geschosses auf Haardecke zu entfernen. Ist dies nicht möglich, so ist das Geschoß zu sprengen. Nicht passende Sprengkapseln sind zu vernichten, wenn sie in andere Geschossen ebenfalls nicht einzusetzen sind.

 

Messen des Sitzes der Sprengkapsel

Man mißt mit dem vorgeschriebenen Tiefenmesser die Entfernung von der Zünder-auflage bis zur eingesetzten Sprengkapsel. Dieses Maß muß zwischen 13,7 und 15,1 liegen. Geschosse, bei denen andere Maße ermittelt werden, sind zurückzu-stellen, getrennt zu lagern und dem O.K.H. Wa Abn über AHA/FzIn zu melden. Lie-ferungs-Nr. der Sprengladung sowie Ort, Monat und Jahr des Ladens der Granate sind anzugeben. Beim Messen muß man beachten, daß Auflage und Meßflächen des Meßgerätes stets sauber sind und daß die Bodenfläche der Sprengkapsel ohne Unebenheiten ist.

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Geschosse mit solchen Maßen, die die gleiche Einlage von Pappscheiben unter Be-rücksichtigung der Gewindelänge des Bd Z erfordern, sind auf einem Ladebrett zu-sammenzustellen, welches mit der Maßzahl zu versehen ist.

 

Untersuchen und Messen des Bodenzünders

(1) Sämtliche Bd Z (5103*) sind mit der Vorrichtung zum Prüfen der Bd Z (5103*) zu prüfen, ob der Abscherstift vorhanden ist. Die Betriebsanleitung für die Vorrich-tung zum Prüfen des Bodenzünders (5103*) – D 414) – muß beachtet werden. Knallt das Zündhütchen des Schlagbolzens bei der Prüfung nicht ab, so sind sie unbrauchbar. Das Vorhandensein der Zylinderstifte ist zu prüfen und die Bohrungen über den Zylinderstiften sind, wenn nötig mit Kunstschellacklack M zu füllen. Scharf gewordene Zünder sind unbrauchbar und O.K.H. Wa Prüf 1 und Wa Abn über AHA/FzIn anzumelden. Lieferfirma und Nr der Lieferung dieser Zünder sind an-zugeben. Das Zün-dergewinde muß unbeschädigt sein. Geringfügige Fehler (Grate) am ersten und letzten Gewindegang (Anschnitt und Auslauf) beeinträchtigen nicht die Brauchbarkeit des Zünders und können zugestanden werden. Bodenzünder mit schiefer Kappe oder schiefem Zünderschaft sind nicht zu verwenden, sondern bei der Lieferfirma umzutauschen.

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(2) Bei sämtlichen brauchbaren Zündern wird die Länge des Gewindes mit der »Lehre für die Gewindelänge des Bd Z (5103) der 3,7 cm Pzgr« gemessen. Über die Anzahl nicht maßhaltiger Zünder ist an O.K.H. Wa Prüf 1 über AHA/FzIn zu berich-ten. Lieferfirma und Nr der Lieferung sind anzugeben.

 

(3) Nach dem Messen der Gewindelänge werden die Bd Z zu 10 Stück auf das »Aufsteckbrett für Bd Z (5103) der 3,7 cm Pzgr« gesteckt. Auf ein Aufsteckbrett kommen nur Zünder mit solchen Maßen der Gewindelänge, die die gleiche Einlage von Pappscheiben unter Berücksichtigung der Sprengladungstiefe erfordern. Es sind also erforderlich:

 
a) Aufsteckbretter für das Maß 13,25 bis 13,3
b) Aufsteckbretter für das Maß über 13,3 bis 13,4
c) Aufsteckbretter für das Maß über 13,4 bis 13,55.
 
Diese Maßzahlen sind auf die Aufsteckbretter zu schreiben.  

Befinden sich unter den Bd Z solche mit einer Gewindelänge von 13,2 und 13,6 mm, so dürfen diese Zünder bei den folgenden Sprengladungstiefen verwen-det werden:

 
Gewindelänge 13,2 mm:  

Sprengladungstiefe 13,8; 13,9; 14,2 und 14,7 mit den Scheiben nach Nr. 84 f Spalte 2;

 
Gewindelänge 13,6 mm:  

Sprengladungstiefe 13,8; 13,9; 14,1; 14,3; 14,6; 14,8 und 15,1 mit den Scheiben nach Nr. 84 f Spalte 4.

 

Bestimmen der Einlegescheiben zum Festlegen der Sprengladung
und Sprengkapel in der Längsrichtung

Diese Arbeit ist wichtig und muß daher sehr sorgfältig ausgeführt werden.

84f

Aus der folgenden Tabelle ist die Art und Anzahl der einzulegenden Scheiben zu ersehen, die sich aus den ermittelten Maßen der Spalten 1 bis 4 ergeben.

 
Gemessen
nach
Nr. 84e (2)

Auf Sprengladung zu legende Pappscheiben 1 T 6037
bei einer Länge des Zündergewindes

von
13,25 bis 13,3
über
13,3 bis 13,4
über
13,4 bis 13,55
Stück Stück Stück
1 – 0,2
dick
0,25 – 0,05
dick
1 – 0,2
dick
0,25 – 0,05
dick
1 – 0,2
dick
0,25 – 0,05
dick
1 2 3 4
13,7 --- 2 --- 2 --- 2
13,8 --- 3 --- 2 --- 2
13,9 --- 3 --- 3 --- 2
14,0 1 --- --- 3 --- 3
14,1 1 --- 1 --- --- 3
14,2 1 1 1 --- 1 ---
14,3 1 1 1 1 1 ---
14,4 1 1 1 1 1 1
14,5 1 2 1 1 1 1
14,6 1 2 1 2 1 1
14,7 1 3 1 2 1 2
14,8 1 3 1 3 1 2
14,9 1 3 1 3 1 3
15,0 2 --- 1 3 1 3
15,1 2 --- 2 --- 1 3

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