II. Laden, Schußfertigmachen und Entladen der GeschosseII. Laden, Schußfertigmachen und Entladen der GeschosseInhaltsverzeichnis
Heeresfeuerwerkerei - Munitionsarbeiten bei Munition für Geschütze und Werfer
B. Munitionsarbeiten allgemeiner Art
II. Laden, Schußfertigmachen und Entladen der Geschosse

Einschrauben des Geschoßbodens nach dem Laden17)

Das Gewinde des Geschoßbodens muß so gereinigt werden, daß es völlig schmutz- und fettfrei ist. Dann ist es mit Numatadichtungsmasse M 262, gelb oder Dich-tungsmasse Nr. 7085a, braun gleichmäßig deckend so zu bestreichen, daß die Masse nach dem Einschrauben des Bodens ringsum zwischen Boden und Geschoß-hülle hervortritt. Sollte das nicht der Fall sein, so ist der Boden wieder auszu-schrauben, von neuem mit Abdichtungsmasse zu bestreichen und wieder einzu-schrauben. Hervorgequollene Masse ist nach dem völligen Festschrauben des Bo-dens mit einem Blechspachtel fortzunehmen und darf weiterverwendet werden.

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Ausnahmen für das Abdichten bestimmen die Ladevorschriften. Bei Geschossen mit Dichtungsringen aus Blei ist es möglich, daß die Dichtungsringe durch den Boden stramm angepreßt werden; die Numatadichtungsmasse darf daher nur dünn auf das Bodengewinde aufgetragen werden, damit die Masse am Bleiring keine Polster bildet und auch nicht an die Sprengladung gelangt.

 

Beim Einschrauben des Bodens ist die Geschoßhülle mit dem Geschoßhalter, der Geschoßzwinge usw. festzuhalten; dann schraubt man den Geschoßboden mit der Hand soweit als möglich, darauf mit den »Schlüssel für den Boden« bis zum Über-einstimmen der Markenstriche an Geschoßboden und -hülle ein. Läßt sich der Bo-den weiter einschrauben, so ist er nicht zurückzudrehen, da er sonst zu lose sit-zen würde, was nicht zulässig ist.

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Das Verkörnen des Geschoßbodens führt man im Sinne der Nr. 72 aus. Beim Blick auf das hingestellte Geschoß muß sich der Körnerpunkt am Boden rechts vom Kör-nerpunkt der Geschoßhülle befinden. Bei Geschoßböden ohne Bodenabsatz, die vollständig in die Geschoßhülle eingeschraubt werden, wird das Verkörnen an der Stelle ausgeführt, an der die Ringfuge am engsten ist.

 

Man stellt das Geschoß aufrecht hin, schraubt die Mundlochbuchse (Abschlußplat-te) ein und prüft ihren Sitz mit dem Gutlehrdorn im Sinne von Nr. 66 (2).

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Bezeichnen der geladenen Geschosse18)

(1) Das Bezeichnen ist nach den Zeichnungen der geladenen Geschosse vorzuneh-men.

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(2) Die Geschosse erhalten Kennzeichen19) für die Art des Sprengstoffes der ein-gesetzten Sprengladung, für Monat, Ort und Jahr des Ladens eingeprägt. Wird der Sprengstoff eingegossen, so ist vor dem Monatszeichen der Ort des Ladens zu setzen. Die erste Zahl ist stets die Kennzahl für die Sprengstoffart. Die einzuprä-genden Zahlen sind vor dem Laden der Geschosse an einer beliebigen Stelle des Mantelumfanges einzuprägen. Maße für Größe und Sitz der Zeichen sind aus der Zeichnung ersichtlich. Punkte hinter Ortsabkürzungen und Monat werden nicht mit eingeprägt. Zwischen den Zahlen ist ein Zwischenraum von etwa 5 mm frei zu las-sen. Die Kennzeichen werden eingeprägt, um die Angaben so festzulegen, daß Irr-tümer bei Anstrich, Instandsetzungen oder beim Verschwinden der farbigen Kenn-zeichen ausgeschlossen sind.

 

Für Wurfgranaten ist der Raum von 40 mm Breite unterhalb des zylindrischen Teiles der Wgr. für die Prägung vorgesehen.

 

(3) Für gehärtete Geschosse (Panzergeschosse) gelten die einschlägigen Muniti-onsfertigungsvorschriften.

 

(4) Die Kennzahl für die Sprengstoffart der einzusetzenden Sprengladung ist auf dem Inhaltszettel der Sprengladung anzugeben. Die Kenntnis der Zusammenset-zung der Sprengladung ist für die Dienststellen nicht erforderlich.

 

(5) Die Bedeutung anderer Kennzeichen, wie farbige Ringe, Buchstaben oder Stri-che, ist, wenn erforderlich, in der Munitionsfertigungsvorschrift erläutert.

 

Außerdem ist die Kennzahl für den Sprengstoff mit Gummistempel und schwarzer Farbe aufzustempeln oder aufzuschablonieren; bei schwarz angestrichenen Ge-schossen geschieht das mit roter Farbe, wenn die Munitionsfertigungsvorschriften oder Laborierzeichnung nicht anderes bestimmen. Die Schriftgröße ist aus der Mu-nitionsfertigungsvorschrift oder Laborierzeichnung ersichtlich.

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10 bis 20 mm über dem Führungsring – es gilt jedoch die Angabe auf der Zeich-nung – sind Angaben für Ort, Tag, Monat und Jahr des Ladens der Geschosse so-wie der Kennbuchstabe des für das Laden Verantwortlichen aufzutragen, und zwar mit schwarzer, bei schwarz gestrichenen Geschossen mit roter Deckfarbe in 10 mm hoher Schrift20). Wird der Sprengstoff eingefüllt, so sind Angaben über Ort, Tag, Monat, Jahr des Füllens der Granate und Kennbuchstabe des dafür Verantwortli-chen oder der Abnahmestempel von der Füllstelle aufzutragen. Auf instandzuset-zenden Geschossen, bei denen die aufschablonierten Angaben unleserlich sind, ist Ort, Tag, Monat und Jahr des Untersuchens und Kennbuchstabe des für die Unter-suchung Verantwortlichen anzubringen. Vor das Kennzeichen des Ortes ist ein »U« zu setzen, z.B. U Jg 4.6.42 D.

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Das Bezeichnen der Geschosse mit der Gewichtsklasse geschieht nach Nr. 90b. Für die Abkürzung des Ortsnamen gilt Anlage 3.

 

Alle farbigen Kennzeichen auf dem Geschoßmantel sollen annähernd in einer Linie übereinanderstehen (Ausnahmen geben die Munitionsfertigungsvorschriften oder Laborierzeichnungen an), damit man die Kennzeichen bei der Lagerung lesen kann, ohne daß das Geschoß erst anders gestellt werden muß. Wird während des Aufbe-wahrens der Geschosse das Erneuern des Anstriches nötig, so ist zu beachten, daß alle aufgestempelten Kennzeichen richtig übertragen werden. Angaben für das Aufschrauben der Zünder s. Nr. 90a.

 

Für das Bezeichnen der Gr.Nb., Wgr. und Wgr.Nb. gelten vorstehende Bestimmun-gen sinngemäß. Über Schriftgröße, Farbe der Beschriftung usw. sind die näheren Angaben aus den Laboriervorschriften zu ersehen.

 

Geschosse, die für die Tropen bestimmt sind und entsprechend laboriert werden (z.B. dürfen nur gr.Zdlg. 98 Np verarbeitet werden), erhalten um 180° versetzt zur Kennzahl für die Sprengstoffart ein schwarzes »Tp« aufgetragen. Schriftgröße und Ort für das Beschriften sind aus den Laborierzeichnungen zu ersehen.

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(geändert siehe Nachtrag lfd.Nr. 1 auf Seite 131).  

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