II. Laden, Schußfertigmachen und Entladen der GeschosseII. Laden, Schußfertigmachen und Entladen der GeschosseInhaltsverzeichnis
Heeresfeuerwerkerei - Munitionsarbeiten bei Munition für Geschütze und Werfer
B. Munitionsarbeiten allgemeiner Art
II. Laden, Schußfertigmachen und Entladen der Geschosse

Einsetzen der gr. Zdlg. C/98 Np. und C/98 H. in Geschosse mit Mundlochbuchse oder Bodenlochbuchse26) 27)28)

(1) Man setzt eine Zdlg. mit dem Ring nach oben in die Mundlochbuchse oder Bo-denlochbuchse ein und prüft ihre Längslage. Hierzu setzt man den vorgeschriebe-nen Tiefenmesser auf die Tellerfläche des Geschosses oder der Bodenlochbuchse.

86a

Beim Messen ist auf folgendes zu achten:

 
a)

Wenn der Nullstrich des Meßbolzens beim Ansetzen des Tiefenmessers über dem ersten Teilstrich am Meßgriff steht, ist die Zündladung zu lang und gegen eine kürzere auszutauschen.

b)

Wenn die Lehre auf Null steht oder eine etwas zu kurze Zdlg. anzeigt, ist zu berücksichtigen, daß die Zdlg. durch die zum seitlichen Festlegen benötigten Festlegestreifen aus Kunstseidenstoff oder Kunstseidenband (160 mm lang und 10 mm breit) oder Papier (170 mm lang und 15 mm breit) gehoben wird, und zwar bei jedem Stoffstreifen um die ermittelte Stoffdicke und bei jedem Papierstreifen um 1/10 mm, wodurch die Zdlg. auch zu hoch stehen kann.

Beispiel: Zdlg. zu kurz um
unterzulegende Festlegestreifen
Zdlg. zu lang um
0,2 mm,
0,5 mm,
0,3 mm
c)

Steht der Nullstrich des Meßbolzens unter dem ersten Strich der Noniustei-lung, so zeigt der Tiefenmesser an, wieviel 1/10 mm die Zdlg. zu kurz ist. Von diesem Maß ist das Maß der zu verwendenden Festlegestreifen abzuziehen und dann zum Ausgleich des noch verbleibenden Spielraumes die Pappschei-ben (21 Ø, 0,1–0,3–0,5 oder 1 dick) auf den Boden der Mundlochbuchse oder zwischen Zündladungsboden und Festlegestreifen zu legen, damit die Längs-lage der Zdlg. richtig ist. Es dürfen auch mehrere Pappscheiben eingelegt werden.

Beispiel: Zdlg. zu kurz um
unterzulegende Festlegestreifen
Zdlg. zu lang um
1,2 mm,
0,8 mm,
0,4 mm
Pappscheiben.

(2) Nach erfolgter Messung entnimmt man die Zündladung mit der Zündladungs-zange und ermittelt die Anzahl der zum seitlichen Festlegen der Zündladung erfor-derlichen Festlegestreifen, dann legt man die ermittelte Zahl der Pappscheiben (unter Berücksichtigung der Dicke der Festlegestreifen) in die Mundlochbuchse oder zwischen Zündladungsboden und Festlegestreifen und setzt die Zündladung ein. Hierbei müssen die Streifen in Kreuzform unter dem Boden, ihre freien Enden auf dem Mantel der Zdlg. anliegen. Das Abreißen der Streifen wird meistens ver-mieden, wenn diese in Kreuzform etwa in die Mundlochbuchse hineingedrückt wer-den, bevor die Zdlg. eingesetzt wird. Nötigenfalls lassen sich noch kurze Streifen zwischen Festlegestreifen und Zdlg. hineinstecken, falls diese nicht festsitzt. Man muß darauf achten, daß die Enden der Streifen den Ring der eingesetzten Zdlg. nicht überragen. Der Vorarbeiter hat bei jedem Geschoß zu prüfen, ob die gr.Zdlg. C/98 mit dem Ring nach oben eingesetzt ist.

Nach dem Einsetzen der Zündladung hat der Vorarbeiter mit der Lehre eine Kon-trollmessung durchzuführen. Der Nullstrich des Meßbolzens darf hierbei bis zu 2/10 mm überstehen (Unebenheiten der Festlegemittel). Verkehrt eingesetzte Zündladungen werden durch den roten Farbanstrich angezeigt, der unter der Maß-teilung heraustritt.

 

(3) Gr.Zdlg. C/98 F. oder C/98 F.H. dürfen nur unter Kopfzünder eingesetzt wer-den. Sie werden nach der Länge nicht verpaßt, sondern nur seitlich festgelegt (86a (2)).

 

Einsetzen der Zdlg. 36 aller Arten29)

Die Zündladung kommt mit dem abgerundeten Ende auf den Boden der Mundloch-buchse. Festgelegt wird sie durch den eingeschraubten Zünder infolge ihrer elasti-schen Korkscheibe oder durch die auf ihr sitzende Federkapsel. Andere Festlege-mittel werden nicht verwendet. Bei Zündladungen mit Korkringen ist die einschlägi-ge Munitionsfertigungsvorschrift oder Laborierzeichnung zu beachten.

86b

Einschrauben der Sprengkapsel (Duplex) in den Zünder

Die Arbeitsstelle ist in einem besonderen Raum einzurichten. Die Fußböden der Ar-beitsplätze und die Arbeitstische sind mit Haardecke zu belegen, auch wenn die Tische Linoleumbelag haben. Zünder und Duplex-Kapseln werden angeliefert. Die Kapseln müssen rein und unbeschädigt sein.

86c

Die Sprengkapsel (Duplex) (hat Linksgewinde) ost einen Gewindegang tief in den Zünder einzuschrauben, dann ist ihr übriges Gewinde mit Kunstschellacklack M zu bestreichen und die Sprengkapsel mit der Maschine zum Einschrauben von Spreng-kapseln (Duplex) in den Kopfzünder einzuschrauben. Ist diese Maschine nicht vor-handen, so wird die Sprengkapsel (Duplex) mit einer Brennerzange eingeschraubt, in deren Maul Filz oder Leder eingeklebt worden ist. Die Zange muß behutsam an-gewendet werden, damit die Sprengkapsel unter keinen Umständen verformt wer-den kann. Die Sprengkapsel (Duplex) muß sich leicht einschrauben lassen. Klemmt sie im Gewinde, so ist die auszuschrauben und durch eine neue zu ersetzen. Läßt sich die Sprengkapsel nur gewaltsam ausschrauben, so ist der Zünder mit Spreng-kapsel zu sprengen.

 

Aufschrauben und Festlegen des Zünders30)31)32)

(1) Die Zünder, soweit Abs. (3) nicht anwendbar ist oder die Ladevorschrift nichts anderes bestimmt, sind mit Numatadichtungsmasse M 262, gelb, oder Dichtungs-masse Nr. 7085a braun zu dichten. Das Mundlochgewinde muß von Vaselin oder anderem Fett gründlich gereinigt sein. Dichtungsmasse ist zu belassen. Man trägt die Dichtungsmasse mit einem Pinsel (mit kurzen, harten Borsten) oder Holzstab gleichmäßig auf das ganze Gewinde des Zünders, einschließlich Hinterdrehung, auf und schraubt den Zünder mit der Hand soweit wie möglich ein. Dann ist er mit dem Zünderschlüssel fest anzuziehen, wonach mit dem Gummihammer noch einige schwache Schläge gegen den Arm des Schlüssels zu führen sind.

87

Nach dem Einschrauben des Zünders muß die Dichtungsmasse ringsum zwischen Zünder und Geschoß hervortreten.

 

Dopp.Z. müssen vor dem Aufschrauben, wenn sie durch irgendeinen Umstand nicht auf Null stehen, mit dem Schlüssel für Übereinanderstellen der Stellnuten bei Dopp.Z. auf Null gestellt werden.

 

Dopp.Z. sind mit dem Zünderschlüssel fest anzuziehen. Schläge gegen den Arm des Zünderschlüssels sind verboten (Ablaufen des Uhrwerkes). Unter Umständen ist durch Aufsetzen eines Rohres oder durch Anschweißen eines Griffes der Schlüsselarm zu verlängern.

 

Beim Rollen der schußfertigen Granaten auf den Arbeitstischen und beim Transport ist es verboten, an den Zünder zu fassen, da er dabei gestellt werden kann.

 

Die Bodenzünder sind nach den entsprechenden Munitionsfertigungsvorschriften einzuschrauben und zu dichten.

 

Werden Zünder mit Vorstecker aufgeschraubt, so ist nach dem Verstemmen die Abdichtung am Vorstecker zu untersuchen und, wenn nötig, zu erneuern. Zusam-mensetzung der Abdichtung:

 

     3 Gewichtsteile Bienenwachs,
  0,9 Gewichtsteile Vaselin,
0,36 Gewichtsteile Shellöl P 31 oder Nähmaschinenöl33) , Gemisch im Leimkocher auflösen

 

(2) Der Zünderschlüssel34) ist sorgfältig anzusetzen, damit der Zünder nicht be-schädigt wird und der Schlüsselzapfen nicht bricht.

 
(3) Das Abdichten mit Dichtungsmasse unterbleibt im allgemeinen:  

bei Schießübungsmunition, die trocken und höchsten ½ Jahr schußfertig lagert,

 

wenn die schußfertige Munition luftdicht verpackt wird (ausgenommen bleibt Tropenmunition),

 

wenn der Zünder vor dem Aufschrauben am Gewinde mit Schellackterpentinlack bestrichen werden. In allen Fällen gilt jedoch die Bestimmungen in der Ladevor-schrift.

 

(1) Bei Geschossen, die zum Festlegen des Zünderspitze Gewindestifte haben sind diese so weit einzuschrauben, bis man fühlt, daß die Spitze in das Metall des Zün-ders eingedrungen ist. Genügend fest eingeschraubte Gewindestifte sitzen meist etwas versenkt. Die Bohrung ist mit einem Tropfen Kunstschellacklack M zu ver-schließen; der erhärtete Lack darf nach außen nicht überstehen35).

87a

(2) Stehen Gewindestifte nach dem Einschrauben nach außen vor, so sind sie durch sorgfältiges Abfeilen mit der Geschoßoberfläche zu vergleichen, damit keine Hemmungen beim Stellen des Zünders in der Zünderstellmaschine vorkommen.

 

Das Verstemmen ist mit dem »Stemmeißel für Kopfzünder« oder »Stemmeißel für A.Z. 23 (Preßstoff)« und dem 150 g schweren Bronzehammer oder Gummihammer Gr. I oder, wenn Bronzehammer oder Gummihammer nicht vorhanden sind, mit einem entsprechenden Schlosserhammer auszuführen36). Alle Zünder sind zweimal (gegenüberliegende Stellen) zu verstemmen.

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Der Arbeiter legt die Granaten mit dem Boden sich zugekehrt in eine der Geschoß-form angepaßte schräg gestellte Unterlage, die gleichzeitig ein Widerlager für den Geschoßboden bildet.

 

Der Stemmeißel ist in die Stemmnut des Zündertellers genau über die am Geschoß vorhandenen Ausschnitte zum Verstemmen und ein wenig der Geschoßspitze zuge-neigt einzusetzen. Dann treibt man das Metall des Stemmrandes mit einem genü-gend kräftigen Schlage mit dem Bronze- oder Gummihammer Gr. I auf den Meißel in die Stemmausschnitte des Geschosses ein. Die anzuwendende Schlagstärke muß man ausprobieren.

 

Uhrwerkszünder dürfen nicht durch Eintreiben des Metalls des Stemmrandes mit-tels Stemmeißel und Hammer verstemmt werden, um das Anlaufen des Zünders zu vermeiden.

 

Das Verstemmen aller Orten von Uhrwerkszündern hat durch Einpressen des Stemmrandes in die Stemmausschnitte des Geschosses oder bei Kordierung (Rän-delung) am äußeren Rand des Mundlochtellers durch Einpressen von Zündermate-rial in diese Kordierung mit der Vorrichtung zum Verstemmen von Zündern auf Sprenggranaten zu erfolgen.

 

Uhrwerkszünder, bei denen das Uhrwerk abgelaufen ist, sind transportsicher, wenn die Zünder zwischen 350° und 10° vom Kreuz gestanden haben. Dies ist durch einen Feuerwerker mit dem Zünderstellschlüssel für Dopp.Z. S/60 und Zt.Z. S/30 zu prüfen. Stand der Zünder anders als vorstehend beschrieben, so darf er nur dann abgeschraubt werden, wenn es ohne Gewaltanwendung, d.h. ohne Schläge gegen den Arm des Zünderschlüssels, möglich ist, andernfalls ist das Geschoß mit dem Zünder zu sprengen. Die abgeschraubten Zünder sind unter Angabe der Lie-ferfirma und des Lieferjahres zu melden.

 

Das Metall des Zündertellers muß mindestes an der rechten Flanke des Stemmaus-schnittes des Geschosses anliegen. Anlage an beiden Flanken des Stemmaus-schnittes ist anzustreben.

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Um festen Sitz des Zünders zu erreichen, ist vorsichtig zu verstemmen, damit auf keinen Fall das zu verstemmende Metall abgetrennt wird.

 

Hervorquellende Dichtungsmasse ist mit einem abgeschrägten Holzspan und mit Lappen zu entfernen.

 

Vorstehende Teile des Stemmrandes sind wegzufeilen, bis sich dieser mit dem Ge-schoß vergleicht.

 

Es ist darauf zu achten, daß man das Verstemmen nicht dicht an einer Stellmarke oder am Loch für den Zünderstellschlüssel vornimmt.

 

Bei Geschossen mit Kordierung (Rändelung) am äußeren Rand des Mundlochtellers sind die Zünder fest aufzuschrauben und nur an einer Stelle leicht zu verstemmen. Das Verstemmen kann mit dem Stemmeißel für Preßstoffzünder so ausgeführt wer-den, daß der Stemmeißel etwa 1,5 bis 2 mm über dem unteren Zünderrand ange-setzt wird und das Zündermaterial (bei Preßstoffzündern das Material des Metall-mantels) mit einigen leichten Schlägen in den gerändelten Teil des Mundlochtellers eingepreßt wird.

89a

Der Aufseher prüft, ob zwischen Zünderteller und Geschoß kein Zwischenraum vor-handen ist, ob das Zündermetall (89) so weit in die Ausschnitte am Geschoß ge-trieben wurde, daß es mindestens an der rechten Flanke im Stemmausschnitt an-liegt, ob es nicht eingerissen oder vom Stemmrand abgetrennt worden ist und ob die Abdichtung am Vorstecker (bei Zündern mit Vorstecker) einwandfrei ausgeführt ist (87). Die Ausschnitte brauchen nicht ganz ausgefüllt zu sein. Jeder Zünder muß mindestens einmal fehlerfrei verstemmt sein. Ist der Zünder mit Gewindestiften festgelegt, gilt Nr. 87a.

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Jedes Geschoß mit Zünder erhält Angaben über Ort, Tag, Monat und Jahr des Auf-schraubens des Zünders sowie den Kennbuchstaben des für diese Arbeit Verant-wortlichen aufgetragen, und zwar rechts neben der Kennzahl für die Sprengstoff-art (Deckfarbe nach Nr. 82) in 10 mm hoher Schrift. Beim Geschoß mit Kopf- und Bodenzünder sind an dieser Stelle die Angaben übereinander (oben für Kopf-, da-runter für Bodenzünder) anzubringen. Das Abkürzen des Ortsnamens geschieht nach Anl. 3. Abweichungen hiervon siehe auf den Laborierzeichnungen und in den Fertigungsvorschriften.

90a

Instandgesetzte Geschosse , bei denen die aufschablonierten Angaben über das Aufschrauben der Zünder nicht mehr erkennbar sind, erhalten dafür den Buchsta-ben »U« und die Jahreszahl des Ladens oder Füllens der Geschosse (82).

 

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